Kulturfunke geht in die nächste Runde

Lübeck: Die Possehl-Stiftung wird auch 2025 unter dem Titel "Kulturfunke*" fördern. Der künstlerische Fokus ist auf „Innovation und Experiment“ gerichtet, Änderungen gibt es unter anderem beim Bewerbungsverfahren. Bis zu 24 innovative und experimentelle Kulturfunke*-Projekte werden im nächsten Jahr gefördert.

In welcher Weise – ob über Inhalte, Räume, Kooperationen oder ähnliches – sich diese Kriterien zeigen, entscheiden die Kulturschaffenden selbst. Da der Kulturfunke* 2025 im Umfang kleiner und fokussierter sein wird als während der Pandemie, wird es unmittelbar von der Possehl-Stiftung betreut. Das Kulturfunke*-Quartier in der Krähenstraße ist daher ab Januar 2025 nicht mehr Anlaufstelle für das Förderprogramm.

Alternativ können Kulturschaffende – wie bisher auch – bei der Possehl-Stiftung Fördermittel unter dem Satzungszweck „Förderung von Kunst und Kultur“ beantragen. Darunter versteht die Stiftung sehr breit all das, was das kulturelle Leben der Hansestadt Lübeck bereichert. Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Possehl-Stiftung. Alle Kulturformate, auch solche, die Teilhabe, zum Beispiel für junge Menschen, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Migranten oder andere gesellschaftliche Gruppen, ermöglichen, können einen Antrag stellen.

Gefördert werden im nächsten Jahr 24 Kulturfunken* in Höhe von jeweils bis zu 6000 Euro. Eine Ausschreibung wird es voraussichtlich im Frühjahr 2025 geben.

- Die Bewerbungen werden direkt bei der Possehl-Stiftung eingereicht.
- Ein externes Gremium mit sechs Personen aus verschiedenen Kultursparten wird die Auswahl der geförderten Projekte treffen.
- Im Falle einer Zusage gilt es für die Kulturschaffenden, eine gemeinnützige Partnerorganisation (z.B. eine Kultureinrichtung oder eine soziale, wissenschaftliche, kirchliche oder städtische Organisation) für die Durchführung zu gewinnen. Diese wird dann die restliche formale Abwicklung über das Förderportal der Possehl-Stiftung übernehmen.
- In der zugesagten Fördersumme dürfen bis zu 20 Prozent Overhead-Kosten für die Partnerorganisation enthalten sein. Wie hoch dieser Anteil tatsächlich liegt, wird von den Kulturschaffenden mit der Partnerorganisation individuell vereinbart, da der Aufwand für den gemeinnützigen Träger ganz unterschiedlich hoch sein kann.

Infoveranstaltung

Am Montag, den 14. Oktober 2024, um 18 Uhr informiert die Possehl-Stiftung im Übergangshaus, Königstraße 54, 23552 Lübeck, persönlich und ausführlich darüber, wie es weitergeht.

Seit der Pandemie unterstützt die Possehl-Stiftung Künstler mit den Kulturfunken. Foto: Possehl-Stiftung/Archiv

Seit der Pandemie unterstützt die Possehl-Stiftung Künstler mit den Kulturfunken. Foto: Possehl-Stiftung/Archiv


Text-Nummer: 168332   Autor: Possehl Stiftung   vom 19.09.2024 um 10.13 Uhr

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