Land möchte Bürokratie abbauen

Schleswig-Holstein: Die Bürokratie hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Zahl der Mitarbeiter in der Lübecker Verwaltung hat in zehn Jahren um 25 Prozent zugenommen (wir berichteten). Die Landesregierung hat jetzt angekündigt, die Bürokratie abzubauen. Dabei geht es zunächst um 63 Punkte.

Die Landesregierung hat bei ihrer gemeinsamen Klausurtagung am 5. und 6. September mit den Kommunalen Landesverbänden unter anderem ein umfangreiches Entbürokratisierungspaket mit 63 Einzelmaßnahmen beraten. Der weit überwiegende Teil der Maßnahmen wird nun unmittelbar unter anderem durch ein Artikelgesetz auf den Weg gebracht. Die Verständigung beinhaltet zudem Erleichterungen beim kommunalen Haushaltsrecht, die mehr Flexibilität für die Kommunen bedeuten. Außerdem wurde ein gemeinsamer Prozess vereinbart, wie die Finanzströme zwischen Land und Kommunen vereinfacht, pauschalisiert und neugeordnet werden können.

"Wir haben uns gemeinsam mit den Kommunen bereits in einem ersten Schritt auf weitreichende Bürokratieentlastungen verständigt. Mit dem Maßnahmenpaket wollen wir in Schleswig-Holstein Vorreiter beim Abbau von Hürden sein. Diesem ersten Schritt werden weitere folgen, denn Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Angesichts der herausfordernden Haushaltslage, insbesondere aber auch vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftemangels, müssen Abläufe einfacher, effizienter und effektiver gestaltet werden", sagte Ministerpräsident Daniel Günther. "Land und Kommunen sind sich einig, dass wir Aufwände reduzieren und weitere Handlungsfreiheit für die Kommunen schaffen sowie Verfahren beschleunigen wollen. Damit können gleichzeitig Konsolidierungspotenziale freigesetzt werden."

Die stellvertretende Ministerpräsidentin und Sozialministerin Aminata Touré ergänzte: "Wir müssen dringend in vielen Bereichen Bürokratie abbauen. Sie sorgt für Frustration bei allen Beteiligten, verzögert Prozesse und verhindert Erfolge. Deshalb ist es eine der größten politischen Aufgaben unserer Zeit, dem entgegenzuwirken. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit den Kommunen in Schleswig-Holstein ein Paket zum Bürokratieabbau zu schnüren. Es sind zahlreiche Maßnahmen für ein besseres, schnelleres und transparenteres Schleswig-Holstein. Wir wollen die einzelnen Punkte gemeinsam so schnell wie möglich umzusetzen, damit der Bürokratieabbau tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt."

Die Beratungen mit den Kommunen seien von großem gegenseitigen Vertrauen geprägt gewesen, so Ministerpräsident Günther. "Seit unserer Klausur in Rendsburg konnten wir uns in den vergangenen Wochen in einem konstruktiven gemeinsamen Prozess auf ein wirklich gutes Paket verständigen. Damit ist der Anfang für einen umfangreichen Bürokratieabbau in unserem Land gemacht."

Beispielsweise werde die sogenannte ZBau-Prüfung bei reiner Landesförderung abgeschafft. Es erfolge künftig weder eine Prüfung durch die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung, noch durch die zuständige bautechnische Dienststelle der kommunalen Körperschaft oder des zuständigen Kreisbauamts. Zudem wurden Erleichterungen bei einer gemischten Förderung von Bund und Land vereinbart, wie erhöhte Schwellenwerte, ab der eine ZBau-Prüfung erfolgen muss. Des Weiteren wurde vereinbart, dass das Land sich beim Bund für Erleichterungen für die Kommunen einsetzt, wie beispielsweise den Bau von Feuerwehrhäusern im Außenbereich oder dafür, Abweichungen von Bebauungsplänen zu ermöglichen. Auch sollen Förderverfahren des Landes digitalisiert und eine digitale Förderplattform entwickelt werden.

Noch weiter zu prüfende Maßnahmen sollen bis spätestens Dezember zwischen Land und Kommunen weiter beraten werden, um dann entscheidungsreife Vorschläge vorzulegen. Das betreffe etwa Zentralisierungen im Aufenthaltsrecht und beim Rückführungsmanagement, das Thema der Schuleingangsuntersuchungen oder Denkmalschutzaufgaben. Bei einigen Punkten wie der laufenden Kita-Reform oder der Reformierung der Eingliederungshilfe wurden gesonderte Prozesse vereinbart.

Aus Sicht von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack wird das erarbeitete Maßnahmenpaket spürbare Erleichterungen bringen: "Die Verwaltung ist für die Bürgerinnen und Bürger da. Wir müssen immer wieder prüfen, ob und wie wir die Verwaltung bürgerfreundlicher machen können. Dies ist uns jetzt gelungen. Wir stärken darüber hinaus auch die kommunale Ebene, indem wir bereits in Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister ermöglichen, um die Interessen der Bürger bestmöglich zu vertreten. Wir werden unsere Bemühungen weiter fortsetzen und noch in dieser Legislaturperiode über weitere Erleichterungen beraten."

Darüber hinaus hat die Landesregierung zugesagt, noch in diesem Jahr vereinbarte Flexibilisierungen beim kommunalen Haushaltsrecht auf den Weg zu bringen, wie die Verlängerung der Frist zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, Ausnahmen von der Erstellung von Gesamthaushaltsabschlüssen oder auch der Anhebung von Bagatellgrenzen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse und Lageberichten. Schließlich werden die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände in einem gemeinsamen Prozess unter wissenschaftlicher Begleitung die Finanzströme betrachten und gegebenenfalls neu ordnen. Das dient dem Ziel, die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen zu vereinfachen, die Mittelverteilung möglichst zu pauschalieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Mit 63 Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunalverwaltungen entlasten.

Mit 63 Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunalverwaltungen entlasten.


Text-Nummer: 168341   Autor: Stk./red.   vom 19.09.2024 um 14.16 Uhr

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