Schulen, Straßen, ÖPNV: Land legt Sparliste vor

Schleswig-Holstein: Mit dem Haushaltsentwurf 2025 stellt die Landesregierung ein zweites Konsolidierungspaket in Höhe von 217,23 Millionen Euro vor. Am Dienstag wurde die Sparliste veröffentlicht.

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich zentrale Personal- und Organisationsentwicklung (Staatskanzlei)

- Als Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts ergreift die Staatskanzlei verschiedene Maßnahmen im Bereich des ressortübergreifenden Personalmanagements und der ressortübergreifenden Organisation. Dies betrifft unter anderem Ausgabenreduzierungen im Kontext von Organisationsuntersuchungen, des Kompetenzzentrums für Führungskräfte, der Fortbildungsmaßnahmen und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Maßnahmen tragen dazu bei, ein Konsolidierungsvolumen von 930.000 Euro zu erreichen.

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

- Bei der Städtebauförderung soll künftig der Landesanteil in Höhe von 20,3 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt werden. Da diese Neuregelung spätestens zum 01.01.2025 in Kraft treten muss, wurde sie in die bereits im Verfahren befindliche Änderung des FAG aufgenommen, die das Kabinett heute beschlossen hat, und findet sich nicht im Haushaltsbegleitgesetz.

- Die Zuführung in die Zweckrücklage des Zweckvermögens bei der IB.SH wird um zwei Millionen Euro gekürzt.

- Es werden Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Zweckabgaben Nordwestlotto (1,77 Millionen Euro) und der Gebühren des Kampfmittelräumdienstes generiert.

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Finanzen

- Im Bereich der Beihilfe werden Maßnahmen zur Kostenreduktion umgesetzt. Die drei Maßnahmen führen zu einem Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 6,2 Millionen Euro.

- Der jährliche Selbstbehalt für Beamtinnen und Beamte wird gestaffelt nach Besoldungsgruppen erhöht. Der gestaffelte Aufwuchs fängt bei 20,00 Euro für die Besoldungsgruppen A10 bis A11 an (Selbstbehalt ab 2025: 160,00 Euro) und steigt bis auf 150 Euro für die höchsten Besoldungsgruppen (Selbstbehalt ab 2025: 710,00 Euro).

- Heilpraktikerleistungen werden von der Beihilfefähigkeit generell ausgeschlossen.

- Die Beihilfefähigkeit von Brillengestellen gilt ab 2025 ausschließlich für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

- Die digitale Bereitstellung der Gehaltsabrechnungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte anstelle von Papierausdrucken führt zu Minderausgaben bei Druck- und Kuvertierkosten i.H.v. 200.000 Euro.

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

- Die Innovationsförderung für schleswig-holsteinische Werften zur Sicherung von Arbeitsplätzen wird um 1,5 Millionen Euro reduziert.

- Landesmittel im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ werden um 1,5 Millionen Euro reduziert.

- Im Bereich Gründungen/Start Ups/Social Entrepreneurship wird um 500.000 Euro gekürzt.

- Das Programm "Förderung der Erschließung von Auslandsmärkten" wird eingestellt (80.000 Euro).

- Im Bereich der Technologieförderung wird der Ansatz zunächst um 100.000 Euro gekürzt. In den Folgejahren sind weitere Kürzungen vorgesehen.

- Eine Anpassung von Mitteln für das Sedimentmanagement an den Nordsee-Häfen i.H.v. zwei Millionen Euro ist auch durch die Sediment-Taler-Regelung mit Hamburg möglich. Die aufgrund dieser Regelung erzielten Einnahmen werden künftig für entsprechende Ausgaben zur Sedimentbeseitigung verwendet und können die Anpassung teilweise ausgleichen.

- Der Zuschuss für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) wird ab dem Jahr 2025 um eine Millionen Euro gekürzt.

- Die bisher vorgesehene Dynamisierung der Landesmittel für den kommunalen ÖPNV (Bus und Bahn) wird aufgehoben. Der Ansatz kann daher um rund 730.000 Euro reduziert werden.

- Mittel für Straßenbaumaßnahmen der Kommunen nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden um weitere 100.000 Euro gekürzt. Die Kürzung im Rahmen der Tranche I beträgt 4,9 Millionen Euro.

- Der Kostenansatz im Amt für Planfeststellung für externe Dienstleistungen wird um 200.000 Euro gekürzt und dem Bedarf angepasst.

- Mittel für den Zuschuss zu einem vergünstigten Ticket für Freiwilligendienstleistende werden um 200.000 Euro reduziert.

- Kürzungen bei der Arbeitsmarktintegration i.H.v. 2 Millionen Euro führen zur Einstellung des Prgramms "AMiFlü" (Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete).

- Zuweisungen für Maßnahmen der Fachkräfteentwicklung werden um rund 150.000 Euro gekürzt.

Konsolidierungsmaßnahmen im Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

- Infolge der Schülerzahlentwicklung besteht im Bereich der Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen zur Aufrechterhaltung der Quote der Unterrichtsversorgung aus dem Schuljahr 2024/2025 von 101% ein rechnerischer Stellenmehrbedarf im Umfang von 200 Stellen. Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wird die Quote der Unterrichtsversorgung von 101% auf mindestens 100% abgesenkt.

- Die Kontingentstundentafel wird dann den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in der Sekundarstufe I abgesenkt und an die KMK-Vereinbarungen angleichen. Die Maßnahmen sollen wo vergleichbar möglich auch auf den berufsbildenden Bereich übertragen werden (8,23 Millionen Euro).

- Nach der Evaluation der Oberstufenreform werden Nachjustierungen, die auf der NEOS-Studie basieren, vorgenommen. Konkret bedeutet dies eine Konzentration auf zukünftig zwei statt drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau. Zudem wird die Lerngruppengröße in der Oberstufe erhöht (eine Million Euro).

- Im Zuge des Umbaus des Berufsbildenden Schulwesens erfolgt zum Stichtag 01.08.2025 eine Reduzierung von 40 Stellen. Durch die schrittweisen Reformen werden so ab 2026 weitere 40 Stellen jedes Jahr eingespart, was bis 2030 einer Gesamtreduzierung von insgesamt 200 Stellen sowie Personalausgaben in Höhe von 4,83 Millionen Euro entspricht.

- Die Sachausgaben des IQSH und des SHIBB werden um 60.000 bzw. 440.000 Euro gekürzt.

- Unter Berücksichtigung der Feststellung des Landesrechnungshofes zum Extremkostenzuschuss an das UKSH wird dieser ab 2025 strukturell um 10 Millionen Euro abgesenkt.

- Die freiwillige Finanzierung einer Personalstelle für den Aufbau eines Kompetenzzentrums Inklusion entfällt (81.000 Euro).

- Freiwillige Leistungen im Bereich der Erhaltung schriftlichen Kulturgutes in den wissenschaftlichen Bibliotheken und des Open-Access-Publikationsfonds i.H.v. 480.000 Euro entfallen.

- Der Anteil des Landes an der Förderinitiative Innovative Hochschule wird um 225.300 Euro reduziert.

- Der freiwillige Zuschuss Wohnen für Hilfe wird als Konsolidierungsbeitrag erbracht (25.000 Euro).

- Bei den Sach- und Projektmitteln im Kulturbereich werden 29 Titel um insgesamt rund 1 Millionen Euro gekürzt. Betroffen sind u.a. Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit in Kulturangelegenheiten, für Innovationen in öffentliche Bibliotheken, spartenübergreifende Kulturprojekte, die Förderung der Provenienzforschung und die Erhaltung der Bau- und Kunstdenkmäler.

- Im Bereich der institutionellen Förderung kultureller Einrichtungen werden insgesamt 700.000 Euro konsolidiert.

- Im Religionsbereich sind Kürzungen im Umfang von insgesamt rund 100.000 Euro vorgesehen.

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Verbraucherschutz

- Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Verbraucherschutz nimmt Einsparungen im allgemeinen Geschäftsbereich i.H.v. 350.000 Euro vor.

- Projekt zur barrierefreien Fischereischeinausbildung und –prüfung (50.000 Euro)

- Fördermaßnahmen für den Ökolandbau (500.000 Euro)

- Förderung mobiler Schlachtanlagen (100.000 Euro)

- Mittel für Initiative Forst (150.000 Euro)

- Zuwendungen und Zuschüsse für Tierheime und Betreuungsstationen entfallen (550.000 Euro).

- Stärkung regionaler Wertschöpfung im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Binnenlandtourismus (220.000 Euro)

- Maßnahmen zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (70.000 Euro)

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Justiz und Gesundheit

- Das Ministerium für Justiz und Gesundheit nimmt Einsparungen im allgemeinen Geschäftsbereich i.H.v. 85.000 Euro vor.

- Die vertraglichen Beziehungen zur Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten werden angepasst, die Erstattung von Personalkosten wird um 400.000 Euro reduziert. Die gesetzlich geregelte Möglichkeit der Wahrnehmung der Seelsorge bleibt davon unberührt.

- Mittel für Maßnahmen der flächendeckenden, aufsuchenden Arbeit mit Kindern Inhaftierter und anderen Angehörigen (insb. Beratungsangebote) sowie kurzzeitpädagogische Ferienmaßnahmen im Rahmen der ResOG werden halbiert.

- Freiwillige Leistungen, die über das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren hinausgehen werden nicht fortgeführt (Minderausgabe i.H.v. 95.000 Euro)

- Der Versorgungssicherungsfonds läuft aus. Für alle laufenden Projekten ist die Finanzierung weiterhin sichergestellt. Die Minderausgabe beträgt 2,573 Mio. Euro jährlich.

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

- Das im kommenden Jahr geplante neue Standortkonzept zur Unterbringung von Geflüchteten in Landesunterkünften sieht vor, dass künftig 6.250 aktive und 3.750 inaktive Unterbringungsplätze vorgehalten werden. Die Umsetzung erfolgt sukzessive im Jahr 2025. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Landesunterkünfte werden entsprechend um 73,6 Millionen Euro reduziert.

- Durch die Reintegration der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord erhält das Land einmalig eine Erstattung in Höhe von 18 Mio. Euro für bereits gezahlte Versorgungsbezüge von der Versorgungsausgleichkasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK). Dieser Betrag wird zur Konsolidierung eingesetzt. Darüber hinaus ergibt sich strukturell eine Entlastung von 1,2 Mio. Euro jährlich.

- Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Investition eines bedarfsgerechten Ausbaus stationärer und teilstationärer Hospizplätze in Schleswig-Holstein vom 29. November 2018" wurde einmal verlängert und endet am 31.12.2024 (Konsolidierungsbetrag i.H.v. 500.000 Euro). Derzeit liegen dem Sozialministerium noch zwei Anträge auf Förderung vor, über die auf Grundlage der laufenden Förderrichtlinie zeitnah entschieden wird. Danach wird der Bedarf an stationären Hospizplätzen in Schleswig-Holstein als gedeckt angesehen. Eine weitere Verlängerung der Förderrichtlinie für den Ausbau der stationären hospizlichen Versorgung ist folglich nicht geplant.

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Hochbau

- In Folge des neuen Standortkonzeptes zur Unterbringung Geflüchteter lassen sich die Kosten an den dauerhaften und interimistischen Standorten für Miete und Bewirtschaftung und für Bauunterhaltung in Summe um rund 4,3 Millionen Euro reduzieren.

- In den Bereichen Justizbau, Hochschulbau und Zentrales Grundvermögen zur Behördenunterbringung werden Einsparpotenziale in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro für Baunebenkosten gehoben.

- Weitere rund 2,2 Millionen Euro lassen sich durch Reduzierung der Erstattung von Organleihkosten einsparen.

- Im Bereich des Zentralen Grundvermögens zur Behördenunterbringung (ZGB) kann ein Einsparpotential in Höhe von rund 1 Millionen Euro bei der Bauunterhaltung gehoben werden.

konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Energie, Klima, Umwelt und Naturschutz

- Beim Erschwernisausgleich für Pflanzenschutz werden 1,1 Millionen Euro Landesmittel eingespart und einnahmeseitig die entsprechenden Kofinanzierungsmittel des Bundes (GAK-Mittel) reduziert.

- Im Bereich der Wasserwirtschaft ist geplant, die Zuweisung von rund 1,16 Millionen Euro an die Wasser- und Bodenverbände für ihre wasserwirtschaftlichen Aufgaben aus Steuermitteln durch Mittel aus Abgaben zu ersetzen. Dafür soll die Landeswasserabgabe zum 1. Januar 2025 erhöht werden.

- Ausgaben für Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung werden um insgesamt 121.000 Euro reduziert.

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung

- Wie auch im Jahr 2024 wird zusätzlich zu den Maßnahmen der Ressorts und der Staatskanzlei die Rücklage für Digitalisierung in Höhe von rund 30 Millionen Euro zur Finanzierung des Digitalisierungsbudgets eingesetzt.

Bei Beamten des Landes wird bei der Gesundheitsvorsorge gespart.

Bei Beamten des Landes wird bei der Gesundheitsvorsorge gespart.


Text-Nummer: 168425   Autor: FiMi/red.   vom 24.09.2024 um 15.42 Uhr

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