Diebstahl: Prozess bereits nach drei Wochen

Lübeck: Am 16. September kam es zu einem schweren Diebstahl in einem Lübecker Supermarkt. Bereits nach drei Wochen muss sich der Tatverdächtige vor Gericht verantworten.

Der 35-jährige Beschuldigte, der über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, soll am 16. September 2024 in einem Lübecker Supermarkt zahlreiche Tabakwaren sowie andere Gegenstände im Gesamtwert von 369 Euro gestohlen haben, um die Waren gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Der Beschuldigte ist noch am Tattag vorläufig festgenommen worden und befindet sich seit dem 17. September 2024 in Untersuchungshaft. Es wird nunmehr vor dem Amtsgericht Lübeck gegen ihn im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wegen "besonders schwerem Diebstahl" verhandelt.

Beschleunigte Verfahren: Bereits drei Wochen nach einem Diebstahl muss sich ein Tatverdächtiger vor Gericht verantworten.

Beschleunigte Verfahren: Bereits drei Wochen nach einem Diebstahl muss sich ein Tatverdächtiger vor Gericht verantworten.


Text-Nummer: 168635   Autor: Stadtwerke/red.   vom 06.10.2024 um 14.02 Uhr

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