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Schleswig-Holstein führt Bezahlkarte ein

Schleswig-Holstein: Archiv - 15.10.2024, 16.32 Uhr: Die Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte und Analogleistungsbeziehende in Schleswig-Holstein soll ab Dezember 2024 eingeführt und schrittweise auf die verschiedenen Leistungsbehörden übertragen werden. Das hat am Dienstag das Kabinett in Kiel beschlossen.

Dabei wurde auch vereinbart, welche Leistungsfunktionen die guthabenbasierte Debit-Karte zukünftig enthalten wird. Unter anderem sind monatliche Bargeld-Abhebungen in Höhe von 50 Euro für Voll- und Minderjährige vorgesehen.

Bereits im Dezember 2024 soll den Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes die Bezahlkarte ausgehändigt werden. Im ersten Quartal 2025 wird die Nutzung der Karte dann auf die Kreise oder auf die von ihnen bestimmten Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien Städte ausgeweitet. Insgesamt erfolgt die Ausgabe an derzeit rund 16.000 Leistungsberechtigte mit Aufenthalt in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie rund 5000 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Bezahlkarte kann in ganz Schleswig-Holstein von den Leistungsberechtigten genutzt werden. Ausnahmen werden für Leistungsbehörden in unmittelbarer Angrenzung zur Freien und Hansestadt Hamburg zugelassen, sofern im Rahmen der Regelungen Hamburgs umgekehrt der Einsatz der Bezahlkarte auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein ebenfalls ermöglicht wird.

Die Anforderungen an die Bezahlkarte umfassen unter anderem die Funktion einer Debit-Karte, die Möglichkeit der Echtzeitüberweisung und des Bargeldsurrogats, ein neutrales und diskriminierungsfreies Design und Gebührenfreiheit. Die Karte kann sowohl physisch als auch digital auf dem Smartphone hinterlegt angewandt werden.

Durch die technischen Vorgaben wird sichergestellt, dass kein Einsatz im Ausland sowie Überweisungen ins Ausland und kein Geldfluss zwischen den Karten stattfinden kann. Eine Abfrage des Guthabens ist durch die Nutzer und die Leistungsbehörde möglich. Die Leistungsbehörde verfügt dabei über die Möglichkeit, die Bezahlkarte auf Antrag der Nutzer sperren zu lassen. Onlinekäufe außerhalb der EU und Money Transfer Services werden eingeschränkt.

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatte in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Bundeskanzler am 6. November 2023 die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach AsylbLG beschlossen. Eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes war am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Die Kosten der Bezahlkarte in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro werden vom Land getragen.

Asylbewerber bekommen nur noch 50 Euro Bargeld pro Monat sowie eine eingeschränkte Bezahlkarte. Symbolbild: HN

Asylbewerber bekommen nur noch 50 Euro Bargeld pro Monat sowie eine eingeschränkte Bezahlkarte. Symbolbild: HN


Text-Nummer: 168849   Autor: SozMi SH/red.   vom 15.10.2024 um 16.32 Uhr

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