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Stadt haftet nicht für schlechten Gehweg

Lübeck - Innenstadt: Archiv - 19.10.2024, 11.48 Uhr: Am 25. September 2021 stürzte ein Mann in der Holstenstraße vor dem ehemaligen Kaufhaus. Eine Gehwegplatte war bis zu 2,5 Zentimeter höher als die umliegenden Platten. Der Mann forderte Schadensersatz von der Stadt. Damit scheiterte er auch in zweiter Instanz vor dem Landgericht.

Die stark frequentierte Holstenstraße ist seit Jahren in einem schlechten Zustand. Es gab immer wieder Umbaupläne, die aber verworfen wurden. Die Stadt bessert nur die größten Schäden aus. Das ist offenbar auch ausreichend. Eine unterschiedliche Höhe der Gehwegplatten von bis zu 2,5 Zentimeter sei keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Stadtverwaltung, hat das Landgericht Lübeck festgestellt.

Der gestürzte Fußgänger forderte rund 12.000 Euro Schadenersatz von der Stadt. Das lehnte das Gericht ab. Straßen müssten sich grundsätzlich nicht in einem einwandfreien Zustand befinden. Mit Blick auf etwaige Unebenheiten könne eine Restgefahr ausgehen. "Grundsätzlich muss der Straßenbenutzer sich den vorgefundenen Straßenverhältnissen anpassen", so das Gericht.

Das Landgericht erkennt zwar an, dass es in der unteren Holstenstraße viele Fußgänger gibt, aber das Gedränge sei nicht so groß, dass man Unebenheiten nicht erkennen und entsprechend ausweichen kann.

Die Urteilsbegründung ist unter www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de abrufbar.

Fußgänger sollten aufpassen: Die Stadt haftet nicht für die Unebenheiten bei den Gehwegplatten in der Holstenstraße. Foto: STE

Fußgänger sollten aufpassen: Die Stadt haftet nicht für die Unebenheiten bei den Gehwegplatten in der Holstenstraße. Foto: STE


Text-Nummer: 168934   Autor: VG   vom 19.10.2024 um 11.48 Uhr

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