Zoll prüft Transport- und Logistikbranche
Lübeck: Am Dienstag (12.11.2024) prüften knapp 80 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel auf den Rastplätzen Aalbek-West (A7), Buddikate und Ellerbrook (A1) sowie in Lübeck im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung die Speditions- Transport- und die damit verbundene Logistikbranche. Die Zöllner wurden von Einsatzkräften der Landes- und Bundespolizei sowie vom Bundesamt für Logistik und Mobilität unterstützt.„Prüfungsschwerpunkte waren Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten und Missbrauch von Sozialleistungen", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Die Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck befragten insgesamt 173 Lastwagen-Fahrer vor Ort nach ihrer Beschäftigung.
„In drei Fällen besteht der Verdacht der illegalen Beschäftigung. Des Weiteren gibt es zwei Verdachtsfälle auf Leistungsbetrug. Die Ermittlungen hierzu sowie zur korrekten Zahlung des Mindestlohnes erfolgen nun im Rahmen der Geschäftsunterlagenprüfungen", so Oder weiter.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn lag mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde und wurde über die Jahre sukzessiv erhöht. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt er 12,41 Euro und steigt Anfang nächsten Jahres auf 12,82 Euro an.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden jetzt mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll steht dabei in einem engen Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Die Einsatzkräfte befragten insgesamt 173 Lastwagen-Fahrer vor Ort nach ihrer Beschäftigung. Foto: Archiv
Text-Nummer: 169407 Autor: Zoll/red. vom 13.11.2024 um 13.39 Uhr