Lübecks Lärmaktionsplan liegt zur Einsicht aus

Lübeck: Der Lärmaktionsplan dient der Bekämpfung von Umgebungslärm und sieht vorbereitende Maßnahmen und Prüfungen zur Lärmminderung in besonders betroffenen Gebieten vor. Ziel ist es, die Lebensqualität in Lübeck nachhaltig zu verbessern und den Lärmschutz für die Einwohner zu erhöhen.

Interessierte Bürger können den Entwurf des neuen Lärmaktionsplans für die Hansestadt Lübeck vom 18. November bis zum 20. Dezember 2024 im Verwaltungszentrum Lübeck, Kronsforder Allee 2-6, an der Info einsehen oder online unter www.luebeck.de aufrufen.

Senkung des Lärmpegels und Mobilität sicherstellen
Die Zahl der Verkehrsteilnehmer ist bisher kontinuierlich gestiegen, sodass perspektivisch mit einer weiter wachsenden Mobilitätsnachfrage zu rechnen ist. Bei der Bewertung der Lebensqualität einer Stadt spielt Lärm eine zentrale Rolle. Zu viel Lärm wirkt sich negativ auf unsere Erholung und Entspannung aus, beeinflusst unser Arbeiten und unser gesamtes Wohlbefinden. Im schlimmsten Fall kann Lärm zu gesundheitlichen Einschränkungen führen und uns krank machen. Besonders Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlafstörungen können oftmals auf permanente Lärmbelastung zurückgeführt werden.

Der Lärmaktionsplan setzt sich unter anderem mit konkreten Streckenabschnitten auseinander, die eine starke Lärmbelastung für die Anwohner bedeuten. In den kommenden Jahren sollen diese Streckenabschnitte genauer untersucht werden, ob und welche Lärmschutz-Maßnahmen gezielt zur Senkung des Lärmpegels beitragen und gleichzeitig die Mobilität für alle sicherstellen können.

Planungen und Prüfungen im laufenden Prozess
Zur ganzheitlichen Lärmminderungsstrategie gehören unter anderem der Neu- und Umbau von verkehrlicher Infrastruktur, zum Beispiel der Bau und die Sanierung von Rad- und Fußwegen oder eine komplett neue Straßenraumgestaltung. Diese Maßnahmen sind von der Hansestadt Lübeck bereits in anderen Konzepten und Plänen vorbereitet und tragen ebenfalls zum Lärmschutz bei. Somit ergänzt der Lärmaktionsplan die bereits geplanten Maßnahmen um neue, gezielte Vorschläge, die Anzahl der Lärmbetroffenen in Lübeck effektiv zu verringern. Detaillierte Planungen und Prüfungen werden im laufenden Prozess durchgeführt und die Ergebnisse in der nächsten Lärmaktionsplanung in 2029 präsentiert.

Bürger können Stellungnahmen einreichen
Bürger haben die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen und damit aktiv an der Gestaltung der Lärmschutzmaßnahmen mitzuwirken. Rückmeldungen zum Entwurf können bis zum 20. Dezember 2024 per E-Mail an laermaktionsplan@luebeck.de gesendet werden. Alle eingegangenen Rückmeldungen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Die Hansestadt Lübeck freut sich über eine rege Beteiligung und wertvolle Hinweise, die zur Optimierung des Lärmaktionsplans beitragen können.

Der Lärmaktionsplan kann im Verwaltungszentrum eingesehen werden. Bürger können bis zum 20. Dezember 2024 ihre Ideen mitteilen. Foto: Archiv

Der Lärmaktionsplan kann im Verwaltungszentrum eingesehen werden. Bürger können bis zum 20. Dezember 2024 ihre Ideen mitteilen. Foto: Archiv


Text-Nummer: 169483   Autor: Presseamt/red.   vom 18.11.2024 um 09.33 Uhr

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