Lübeck behält Arbeits- und Sozialgericht
Lübeck: Justizministerin Kerstin von der Decken hat am Dienstag gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte ein angepasstes Konzept für eine Fachgerichtsstrukturreform vorgestellt. Die geplante Schließung des Arbeits- und des Sozialgerichtes in Lübeck ist vom Tisch. Beide Gerichte sollen sich in Zukunft aber ein Gebäude teilen. Das Sozialgericht wird nur noch eine Außenstelle sein.Am Vormittag hatte die Ministerin die mit den Präsidentinnen und Präsidenten geeinten Pläne dem Kabinett präsentiert, das den Bericht zustimmend zur Kenntnis nahm. Das Justizministerium hatte sich mit den Beteiligten in den vergangenen Wochen intensiv zu den Reformplänen ausgetauscht. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen hat das Ministerium gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte ein angepasstes Konzept entwickelt.
„Mein Dank gilt ausdrücklich allen Beteiligten für den konstruktiven Austausch, um den ich gebeten hatte. Die Justiz hat Verständnis, dass wir angesichts der sehr ernsten Haushaltslage nachhaltig zur Konsolidierung beitragen müssen. Das nun gemeinsam entwickelte, angepasste Konzept einer Fachgerichtsstrukturreform führt zu Flächeneinsparungen und Effizienzsteigerungen. Gleichzeitig ermöglichen neue Gerichtsstrukturen weiterhin eine Präsenz der Fachgerichtsbarkeit in der Fläche“, so von der Decken. „Das angepasste Konzept ist eine Lösung, die eine Konzentration von Standorten mit guter Erreichbarkeit der Fachgerichte verbindet“, erläutert die Ministerin. Es sei zudem vielversprechend im Hinblick auf das notwendige Einsparvolumen.
Das Ministerium wird nun in Abstimmung mit den Beteiligten aus der Justiz die Details des Konzepts weiter ausarbeiten. Anschließend plant Ministerin von der Decken, das angepasste Konzept einer Fachgerichtsstrukturreform dem Kabinett vorzulegen.
Das angepasste Konzept beinhaltet nach derzeitigem Stand unter anderem:
· Die beiden geplanten Fachgerichtszentren werden auf die Obergerichte beschränkt. Das erste Fachgerichtszentrum soll in Schleswig (im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts) entstehen und das Oberverwaltungsgericht und das Landessozialgericht umfassen. Das zweite Fachgerichtszentrum soll in Kiel (im Gebäude des Amtsgerichts) entstehen und das Finanzgericht und das Landesarbeitsgericht umfassen.
· Auf Ebene der erstinstanzlichen Gerichte soll eine Reduktion auf jeweils zwei Gerichte mit jeweils einer Zweigstelle (Sozialgerichtsbarkeit) bzw. auswärtigen Kammer (Arbeitsgerichtsbarkeit) an einem weiteren Ort erfolgen. Damit bleibt in jeder Gerichtsbarkeit eine Präsenz weiterhin an vier Orten gewährleistet. Durch die organisatorische Zusammenfassung kann zugleich das angestrebte Ziel einer Flexibilisierung des Personaleinsatzes erreicht werden.
· Im Ergebnis wird laut angepasstem Konzept lediglich der Arbeitsgerichtsstandort Neumünster aufgegeben, und der Arbeitsgerichtsstandort Elmshorn wird – als auswärtige Kammer – nach Itzehoe verlagert. Sowohl die Sozial- als auch die Arbeitsgerichtsbarkeit sind damit weiterhin in jedem der vier Landgerichtsbezirke präsent.
· Zudem enthält das angepasste Konzept weitere Vorschläge gemeinsamer, gerichtsbarkeitsübergreifender Gebäudenutzungen. Nach dem Entwurf soll es insgesamt zu einer Konzentration von 17 auf 10 Gebäude kommen. Dies beinhaltet auch Zusammenfassungen beispielsweise von einzelnen Außenstellen. Wesentliche Kosten- und Flächeneinsparungen sollen so auch im Vergleich zum ursprünglichen Konzept erhalten bleiben.
In Lübeck wird es auch in Zukunft ein Sozial-, ein Arbeits-, ein Amts- und Landgericht geben.
Text-Nummer: 169530 Autor: JuMi/red. vom 19.11.2024 um 15.37 Uhr