Tempo-30-Zone für die ganze Beethovenstraße

Lübeck - St. Lorenz Nord: Die Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Lübeck hat die Beethovenstraße nach intensiver Prüfung und unter Beteiligung der zuständigen Behörden als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die Prüfung erfolgte aufgrund eines Antrags von Lübecker Bürgern. Bislang galt diese Geschwindigkeitsbegrenzung nur im Bereich der Schulen, doch ab sofort erstreckt sich die Regelung auf die gesamte Straße.

Innerhalb der Tempo-30-Zone gilt das Prinzip „rechts vor links“. Die bisherige Vorfahrtsregelung entlang der Beethovenstraße wurde aufgehoben, sodass an allen Einmündungen Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt haben.

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Die bisherige Vorfahrtsregelung wurde aufgehoben, sodass an allen Einmündungen Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt haben. Foto: Oliver Klink

Ziel der neuen Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, sowie den Lärmpegel für Anwohner zu reduzieren. Die Hansestadt Lübeck bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

Das Tempolimit und die neue Vorfahrtsregelung sollen die Verkehrssicherheit in der Beethovenstraße erhöhen. Foto: Symbolbild

Das Tempolimit und die neue Vorfahrtsregelung sollen die Verkehrssicherheit in der Beethovenstraße erhöhen. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 169567   Autor: Presseamt/red.   vom 21.11.2024 um 12.37 Uhr

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