Private Flohmärkte: Stadt erklärt Regeln

Lübeck: Archiv - 02.12.2024, 18.55 Uhr: Über Jahrzehnte waren Straßenflohmärkte in Lübeck ein Zeichen guter Nachbarschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens. Seit einigen Jahren verfolgt das Ordnungsamt dieses illegale Treiben. Jetzt hat die Stadt veröffentlicht, wie solche Flohmärkte genehmigt werden können.

Andreas Müller von den Linken hat im Hauptausschuss der Bürgerschaft nachgefragt, wie die Stadt mit den Straßenflohmärkten umgeht. "Die gesetzlichen Grundlagen haben sich nicht geändert", so die Stadt. Eine Ahndung erfolge jetzt aber, wenn entsprechend "Kenntnis über die Durchführung eines nicht genehmigten Flohmarktes erlangt wird." Eine öffentliche Information, dass die Verwaltung die Vorschriften jetzt umsetzt, habe es nicht gegeben. Die Informationspflicht über die rechtlichen Regeln liege "klar beim veranstaltenden Personenkreis".

Für Straßenflohmärkte sei grundsätzliche eine Genehmigung erforderlich. Die kostet für einen nicht-kommerziellen Flohmarkt 20 Euro und kann unter Sondernutzung@luebeck.de beantragt werden. Dabei müssen vollständige Kontaktdaten, Skizze oder Beschreibung der zu nutzenden Fläche und des beabsichtigten Nutzungszeitraumes angegeben werden. Der Antragsteller muss sicherstellen, dass eine Mindestbreite der Gehwege und Fahrbahnen gegeben ist.

Alternativ kann der Flohmarkt auf eine öffentliche Grünfläche verlegt werden. Diese Nutzung sei für bis zu 30 Personen genehmigungsfrei.

Wenn der Flohmarkt an einem Sonntag stattfindet, muss grundsätzlich eine Genehmigung des Ordnungsamtes vorliegen. Die kann für 30 bis 90 Euro unter ordnungsamt@luebeck.de beantragt werden.

Details gibt es unter www.luebeck.de.

Auch Straßenflohmärkte benötigen in Lübeck Bürokratie.

Auch Straßenflohmärkte benötigen in Lübeck Bürokratie.


Text-Nummer: 169801   Autor: VG   vom 02.12.2024 um 18.55 Uhr

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