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Zoll prüft Barbershops, Shops und Imbisse

Schleswig-Holstein: Archiv - 10.12.2024, 10.37 Uhr: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel prüfte am 06. Dezember 2024 in den Kreisen Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und in den Städten Lübeck, Kiel und Neumünster 38 verschiedene Barbershops, Shops und Imbisse und befragte 109 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Prüfgegenstand waren die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, Missbrauch von Sozialleistungen und illegale Ausländerbeschäftigung. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.

"In einem Fall besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts. In vier Fällen besteht der Verdacht, Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet zu haben und in vier weiteren, Ausländer unerlaubt beschäftigt zu haben. Zusätzlich gibt es drei Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Die insgesamt 50 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Kiel wurden von Beschäftigten der Bundespolizei, der Landespolizei und dem Gewerbeamt unterstützt.

Ob weitere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder weitere Fälle von Leistungsmissbrauch vorliegen, wird die sich nun anschließende umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfung ergeben.

Der Zoll überprüfte Barbershops, Shops und Imbisse in den Kreisen Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und in den Städten Lübeck, Kiel und Neumünster. Foto: Archiv

Der Zoll überprüfte Barbershops, Shops und Imbisse in den Kreisen Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und in den Städten Lübeck, Kiel und Neumünster. Foto: Archiv


Text-Nummer: 169959   Autor: Zoll/red.   vom 10.12.2024 um 10.37 Uhr

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