Feuerwerk: Diese Regeln gelten in Lübeck

Lübeck: Das Feuerwerk der Klasse II darf bereits verkauft werden, gezündet werden darf es am 31. Dezember und 1. Januar. In Lübeck gelten aber noch einige zusätzliche Regeln, die besonders die Innenstadt betreffen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich.

"Zum Schutz von Mensch und Tier, aber auch unserer Umwelt, sollte jedermann darüber nachdenken, ob ein Feuerwerk überhaupt sein muss", so die Stadtverwaltung. "Insbesondere besonders lautstarke Böller sollten vermieden werden. In jedem Fall gilt: Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug, denn sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten."

Die pyrotechnischen Erzeugnisse der sogenannten Klasse II (Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Böller, Fontänen, Batterien) dürfen wie jedes Jahr nur am 31. Dezember und am 1. Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden.

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung nochmals und ausdrücklich auf die zu beachtenden Vorschriften der Sprengstoffverordnung hin. Danach ist das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen ist ein Abstand von 200 Metern zu Grunde zu legen, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern.

Hintergrund der Verordnung ist die Tatsache, dass es in den letzten Jahren bundesweit vermehrt zu Bränden infolge von fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern kam. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Weitere Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen sowie zu den geltenden Abstandsregelungen insbesondere in der Lübecker Innenstadt und Schutzgebieten sind online abrufbar unter www.luebeck.de/silvester.

In der Lübecker Innenstadt und anderen besonderen Bereichen gelten Abstandsregeln für Feuerwerk. Foto: JW/Archiv

In der Lübecker Innenstadt und anderen besonderen Bereichen gelten Abstandsregeln für Feuerwerk. Foto: JW/Archiv


Text-Nummer: 170212   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 28.12.2024 um 15.42 Uhr

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