Start der Waffenkontrollen im Nahverkehr in Lübeck
Lübeck: Seit 23. Dezember dürfen in Bussen und Bahnen, auf Fähren und in Bahnhöfen keine Messer mitgeführt werden. Am Dienstag starteten in Lübeck die angekündigten Kontrollen. Bereits nach kurzer Zeit wurden zehn Messer sichergestellt.Landespolizei, Bundespolizei, Ordnungsdienst und die Waffenbehörde waren mit knapp 20 Einsatzkräften vor Ort. Aussteigende Fahrgäste wurden im Lübecker Hauptbahnhof kontrolliert. Und das mit großem Erfolgt. Bereits nach zwei Stunden waren zehn Messer entdeckt worden. Dabei handelt es sich nicht um Obstmesser, betont Polizeisprecher Ulli Fritz Gerlach. Es waren gefährliche Messer, die bei den Personen griffbereit festgestellt wurden. Ferner führte eine Person verbotswidrig ein zugriffsbereites Reizstoffsprühgerät mit sich. Gegen einen Mann leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein, weil er auch einen Schlagring mit sich führte.
Bei den Reisenden gab es Verständnis. Ein Mann aus Spanien betonte nach der Durchsuchung, dass er solche Kontrollen aus seiner Heimat kenne. Er sei froh, da er sich so sicherer fühle.
Durchsucht wurden am Dienstag nur Männer. Das hatte einen einfachen Grund: Es war nur männliche Einsatzkräfte vor Ort. Grundsätzliche müsse aber jede Person mit einer Überprüfung rechnen.

Am Dienstag wurden vier Stunden lang Reisende auf dem Lübecker Hauptbahnhof nach Waffen durchsucht. Fotos: JW
Text-Nummer: 170831 Autor: VG vom 04.02.2025 um 16.00 Uhr
Kommentare zu diesem Text:
Hans Meiser
schrieb am 04.02.2025 um 17.27 Uhr:
Ich war zufällig vor Ort und hatte mich über die viele Polizei gewundert, die offenbar nur da stand, denn Kontrollen habe ich im Vorbeigehen keine gesehen. Waren wohl nur Stichproben.
Es wäre aber mal Aufklärung hilfreich, in welcher Form man denn nun Messer transportieren (d. h. nicht zugriffsbereit) darf, denn das kommt ja durchaus vor, ob im Werkzeug, auf dem Weg zum Camping o.ä. Die Angaben dazu sind widersprüchlich. Früher durfte man verbotene Messer nur im verschlossenen Behältnis transportieren, was defacto mit einem Schloss gesichert bedeutete.
In der neuen Gesetzesformulierung steht was von "mehr als drei Handgriffen". Die Frage ist, wie das in der Praxis gehandhabt wird und was drei Handgriffe sind. Eine Ortlieb Fahrradtasche mit Rollverschluss erfordert beispielsweise allein zum Öffnen das Aufmachen von zwei Steckverschlüssen und dann aufrollen, was für mich schon drei Handgriffe sind.
Susi21
schrieb am 04.02.2025 um 18.27 Uhr:
@Hans Meiser, auf dem Weg zum Camping führt man sicherlich nicht nur 1 Messer mit sich. Und bei Handwerkern kann die Polizei minütlich feststellen,ob dem so ist. Und kauft man Küchenmesser im Geschäft, ob nun im Supermarkt oder WMF etc. bekommt man die nur eingeschweißt und Kassenzettel, dass man so glaubhaft versichern kann,dass diese Messer auch nur in der Küche verwendet werden.
Der mit dem Hut
schrieb am 04.02.2025 um 18.31 Uhr:
Mir wurde die Kontrolle vorhin zum Verhängnis. Man kontrollierte mich, nachdem ich bereits auf der Treppe stand. Ich habe denen ganz klar gesagt, dass ich ein Messer dabei habe und es ihnen ausgehändigt. Mit dem deutlichen Hinweis, dass es sich für mich um ein Werkzeug handle. Ich hatt es nicht "griffbereit" sondern ziemlich weit unten in meinem Rucksack unter einigen Klamotten.
Es ging heute nicht darum, ob Messer griffbereit seien sondern ob welche mitgeführt wurden. Jedenfalls sagte man mir dies..
Schade um das schöne Messer, da ich es geschenkt bekommen habe von einem Freund zum Geburtstag.
Ich kann es jedoch vollkommen verstehen, dass man kontrolliert. Vielleicht sollte man dies jedoch nicht mit mehr als 20 Kräften an einem Ort gleichzeitig tun. Ist ja nicht so, als hätte man genügend Kräfte an anderen Orten wo es ebenfalls notwendig ist..
Aru
schrieb am 04.02.2025 um 20.13 Uhr:
Steht ja eigentlich alles im Gesetz..
§3 Ausnahmen
Nr. 6. Personen, die Waffen und Messer nicht zugriffsbereit (Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 13 zum Waffengesetz) von einem Ort zum anderen befördern,(...)
Anlage 1 Absch. 2 WaffG:
Nr.13. Ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird, ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.
Also mehr als drei Handgriffe. Wer zählen kann, ist klar im Vorteil und das lässt sich in einer Kontrolle sicher auch regeln (Wie man in den Wald hinein ruft, ...)
Irgendwann gibt es bei Streitpunkten dazu bestimmt auch Urteile... ;)
Einer aus HL
schrieb am 04.02.2025 um 21.03 Uhr:
Das es dazu überhaupt kommen musste, ist schon traurig :(
Mündiger Bürger
schrieb am 04.02.2025 um 21.18 Uhr:
Eben das würde mich auch mal interessieren.Seit mehreren Jahren trage ich an einer Kette in der Hosentasche ein Schweizer Taschenmesser um mir Unterwegs mal ein Brötchen oder einen Apfel z.B. zu schneiden.Für mich also ein Gebrauchsgegenstand.Bin ich dann persé gleich ein potenzieller Attentäter wenn ich mich in die Bahn oder Bus nach irgendwohin setze oder muß mich für meine Austattung rechtfertigen und damit rechnen strafverfolgt zu werden und mein Taschenmesser,mein Eigentum abgeben?Mein Sicherheitsgefühl steigt nicht durch solche Kontrollen sondern beschäut nur die die Üble Machenschaften vor haben.
G.. T.
schrieb am 04.02.2025 um 21.41 Uhr:
Handwerker haben oft ein Cuttermesser an und ein Taschenmesser in der Hosentasche, wichtig wie der Zollstock.
Wo soll man diese denn transportieren,
um diese nicht als gebrauchsfähige Waffe von A nach B zu transportieren.
Schwierig!
Zudem müssten diese konfiszierten Messer abholbereit bei der Polizei ausliegen, weil Eigentum eines Bürgers.
Grundsätzlich ist es absolut notwendig, dass die Kontrollen stattfinden,
aber es muss halt auch faire (Ausnahme-)Regelungen geben, wie überall.
Artur Hiller
schrieb am 04.02.2025 um 22.53 Uhr:
Es ist eine Frechheit, dass jetzt die Polizei z.B. in einem Linienbus einfach mal so meine Taschen filzen kann.
Da wird mal eben eine ganze Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt.
Weil die, denen das eigentlich gilt, (...) auf diese Kontrollen!
Billiger, verlogener, (...) Aktionismus!
KaiHl
schrieb am 04.02.2025 um 23.07 Uhr:
Ich finde es gibt hier GAR NICHTS zu streiten. Als ordentlicher und verantwortungsvoller Handwerker, möchte ich doch nicht das mein Werkzeug:
a) jemand zu fassen bekommt.
b) bei Unfällen, Stürzen, Gedränge o.ä. jemanden verletzen kann.
Ansonsten, muss ich als Chef von 14 Leuten
einfach mal fragen:
"Seit ihr alle bekloppt oder was?"
Nemmt ihr den Kopf nur zum Saufen Hoch oder was? In Hamburg ist das Messer Thema schon seit Jahren durch. In vielen anderen Bhf, Innenstädte und Städten ebenso.
Wirklich traurig das sich darüber beschwert wird. Böse Polizei usw.
Kai
§3 Ausnahmen
Nr. 6. Personen, die Waffen und Messer nicht zugriffsbereit (Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 13 zum Waffengesetz) von einem Ort zum anderen be
peter
schrieb am 04.02.2025 um 23.20 Uhr:
mündiger Bürger
Was geben Sie einen Schwachsinn von sich.
Kein Messer heisst kein Messer auch nicht wenn Sie es schon jahrelang dabei haben.
Äpfel kann man auch anders zerteilen.
Ich bin froh, dass jetzt endlich durchgegriffen wird...............
Justin_Time
schrieb am 05.02.2025 um 07.48 Uhr:
Es ist mir unbegreiflich, dass man so wenig Menschenkenntnis hat, um unterscheiden zu können zwischen Normalos mit kleinen Messer Henk mit kleiner Klinge, ob Einhandmesser oder feststehende Klinge und andere kleinkarierten Details. Es geht letztlich um GEWALT BEREITSCHAFT und MISSBRAUCH.
Immer mehr verbieten, und damit den falschen treffen. Dieses Gesetz zeigt die Unfähigkeit, damit umzugehen. Gewaltbereiten Personen sind psychisch gesehen unberechenbar und die Justiz ist nicht fähig, DIESE auch dingfest zu machen. Bald dürfen wir nicht mehr pupsen, passt mal auf, wie weit die Falschen drangsaliert werden, während die tatsächlichen Gewalttäter weiter rumlaufen, festgenommen und dann wieder freigelassen werden. Das muss man doch merken, dass hier absolute Inkompetenz am Werke ist.
Alex
schrieb am 05.02.2025 um 10.11 Uhr:
Das ist einfach nur öffentlichkeitswirksamer Aktionismus, welcher die Rechte von braven Bürgern einschränkt.
Die Leute, für die dieses Gesetz geändert wurde, scheren sich sowieso nicht um Gesetze.
Wer einen Amoklauf plant, tut dies wohl nicht mit einem Schweizer Messer.
Zudem sind Amokläufe sowieso verboten.
Wer ein Messer trägt "um auf dicke Hose" zu machen, trägt auch kein schweizer Taschenmesser mit sich herum sondern vermutlich ein sowieso verbotenes Butterfly oder großes, doppelt geschliffenes Kampfmesser, Springmesser etc.
Gerade das Verbotene macht ja den Reiz daran aus.
Das Problem sind, wie so oft, nicht die Messer, sondern die Menschen, die sie missbrauchen.
Da sollte man eher ansetzen.
Ohne Populismus.
Autofreund
schrieb am 05.02.2025 um 11.34 Uhr:
Wenn man die ganzen Kommentare der Befürworter dieses Schwachsinns liest, wird einem Eines klar: 3 Jahre Pandemie haben echt gewirkt. Die Abstumpfung und Kritiklosigkeit der meisten Menschen gegenüber solcher fragwürdigen Methoden ist absolut perfekt gelungen. Sie betteln ja sogar förmlich danach.
Misanthrop
schrieb am 05.02.2025 um 11.53 Uhr:
@Alex
"Wer ein Messer trägt "um auf dicke Hose" zu machen, trägt auch kein schweizer Taschenmesser mit sich herum sondern vermutlich ein sowieso verbotenes Butterfly oder großes, doppelt geschliffenes Kampfmesser, Springmesser etc."
Und jetzt treffen solche Klappspaten auf andere Klappspaten, die auch ne "dicke" Hose haben und schon haben wir die Stichelei.
Es geht weder darum, Handwerker oder unbescholtene Bürger zu gängeln, sondern Schwachmaten ihre Messer abzunehmen, bevor sie was dummes tun.
Komplexes Thema... Und das unser Autofreund auch hier schon wieder nicht mitkommt, hat er bereits bewiesen.
Olaf Reinecke
schrieb am 05.02.2025 um 12.11 Uhr:
Es bleibt dabei, dass auch 10 gefundene Messer und ein Schlagring aus meiner Sicht dem ganzen Aufwand nicht rechtfertigen.
Bei einem Personaleinsatz von 20 Beamten kann eine solche Aktion mit Sicherheit nicht regelmäßig durchgeführt werden.
Wer meint Waffen führen zu müssen, wird sich bei einer solchen Kontrolldichte mit Sicherheit nicht abschrecken lassen. Auch ein Bußgeld in Kombination mit der Einziehung eines Messers schreckt waffenaffine Mitbürger nicht davon ab, ein solches auch in der Bahn mitzuführen.
Wollen wir uns ernsthaft in solche Diskussionen, ob das Messer mit 3-4 Handgriffen zu erreichen ist begeben. Kontrollen sind in der Regel zu sehen, dass heißt ein getragenes Messer wandert von der Hosentasche in den Rucksack mit Reißverschluß im abgeteilten Fach und es ist nichts gewonnen.
Es handelt sich vorliegend um reine Symbolpolitik, die dem Zeitgeist der vermeintlichen Macher geschuldet ist.
All diese Maßnahmen sind jedoch mit Blick auf das Ziel der Verordnung, die Sicherheit im Nahverkehr zu erhöhen, ungeeignet und ermöglichen lediglich weitere Kontrollbefugnisse der Ermittlungsbehörden zu Lasten des Bürgers. Es bleibt spannend, ob diese neuen Regeln der gerichtlichen Kontrolle standhalten. Ich habe da meine Zweifel.
Und Maßnahmen zur realistischen Gewaltprävention, flächendeckende Angebote einer Traumabehandlung, Jugend- und Sozialarbeit, Bildung, Ertüchtigung der Behörden zur Erfüllung der bereits überragenen Aufgaben (alle aktuell zur Begründung ins Feld geführten schlimmen Gewalttaten offenbaren ein systemisches Behördenversagen) etc. bleiben undiskutiert auf der Strecke.
Die würden ja auch erheblich mehr Kosten verursachen ... .
Manfred Vandersee
schrieb am 05.02.2025 um 12.51 Uhr:
Wer eine schwere Straftat mit Körperverletzung plant, ist jetzt durch die Kontrollen vorgewarnt. Es gibt genügend "unauffällige" Werkzeuge, um Menschen zu verletzen. Die Kontrollen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein und binden letztendlich viel Personal.
In Hamburg gab es vor gut 20 Jahren eine vedachtsunabhängige Kontrolle durch die Polizei, wobei bei Veranstaltungstechnikern während der Rauchpause die "Leathermen" abgenommen wurden und daraufhin anschließend in mehreren Gerichtsverhandlungen festgestellt wurde, dass die Multifunktionswerkzeuge Arbeitsmittel sind.
Ein hinreichend verschlossener Werkzeugkasten und Kollegen als Zeugen dürften vielen Diskussionen mit den Kontrollkräften von vornherein entschärfen.
Autofreund
schrieb am 05.02.2025 um 13.15 Uhr:
@Misanthrop
"... unbescholtene Bürger zu gängeln, sondern Schwachmaten ihre Messer abzunehmen, bevor sie was dummes tun.
Schön, dass du wieder einmal bestätigst was ich in meinem Kommentar geschrieben hatte.
(...)
Waldemar Wagner
schrieb am 05.02.2025 um 13.43 Uhr:
Wieder einmal kompletter Unfug das Ganze!
Ausgedacht von Politikern, die das eigentliche Problem weiter ignorieren wollen.
Diese schön scharfen Cuttermesser mit 7 oder 8 cm langen Klingen fallen z.B. nicht unter das "Messerverbot".
Die Gotteskrieger werden sich einfach mit diesen Dingern bewaffnen!
Wer vor hat, eine Straftat zu begehen, wird sich zudem kaum von solchen Verboten oder Kontrollen und eventuellen Strafen abschrecken lassen.
Pipi
schrieb am 05.02.2025 um 14.02 Uhr:
@mündiger Bürger: als mündiger Bürger müsste man sich halt schon mit den aktuellen Regeln und Gesetzen auseinandersetzen.. ich hab zwar auch keinen Plan davon, aber ich hab ja auch kein Taschenmesser am Mann und beschwere mich hier.. LOL
Auto-/Messerfreund, aber Fahrradhasser
schrieb am 05.02.2025 um 16.20 Uhr:
Hallo.
Ich finde die Polizei sollte eher Fahrradfahrer kontrollieren, da die eine viel größere Gefahr darstellen als Menschen, die Messer bei sich tragen oder mit ihrem Auto in eine Menschenmenge fahren könnten. Danke!
Da ich ein unbescholtener Bürger bin, der nichts zu verbergen hat, bin ich gegen diese Kontrollen. Es ist genauso ein Generalverdacht allgemeine Verkehrskontrollen zum abendlichen Wochenende (vor allem in der Winterzeit) zu machen.
(...)
Lucas
schrieb am 05.02.2025 um 17.33 Uhr:
@Aru - Zutreffend zitiert.
Was nützt das Waffengesetz (Anlage 1 Absch. 2 WaffG:
Nr.13. ".... ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann;") , wenn das kontrollierende, steuergeldfinanziert Personal nicht hinreichend hierin nicht oder unzutreffend geschult wurde oder das Gesetz schlichtweg ignoriert. Jedenfalls wenn der Bericht von dem "mit dem Hut" korrekt ist "Es ging heute nicht darum, ob Messer griffbereit seien sondern ob welche mitgeführt wurden. Jedenfalls sagte man mir dies.."
Ali Barbar
schrieb am 05.02.2025 um 18.09 Uhr:
Das stört mich nicht. Ich nehme das Auto.
Jahrgang1953
schrieb am 06.02.2025 um 02.14 Uhr:
Nach und nach wird unsere Freiheit mehr und mehr eingeschränkt.
Kann mich nicht erinnern, dass es vor 10 Jahren so gewesen ist.
Demnächst gibt es ein absolutes Böllerverbot an Silvester, weil einige Berlin in ein Kriegsgebiet verwandelt haben.
Man sollte den Ursachen nachgehen, durch diese Kontrollen werden auch nicht weniger Bürger massakriert.
Janina
schrieb am 06.02.2025 um 08.30 Uhr:
Gibt es denn eine Ausnahme für Leute die zur Arbeit fahren und dafür ein Handwerkermesser oder ähnliches Werkzeug brauchen? Und für Menschen, die per ÖPNV zu ihrem Hobby fahren (Angler, Reiter, Pfadfinder, Wanderer, Camper, ...)? Oder auf (Outdoor)Reisen sind?
Oder dürfen diese Mensch jetzt einfach nicht mehr mit dem ÖPNV fahren und sind auf eigene PKW angewiesen?
Pascal
schrieb am 06.02.2025 um 09.08 Uhr:
@Auto-/Messerfreund, aber Fahrradhasser...wow wie geistreich und erbärmlich Kommentare doch sein können.
Allen Anderen kann man teilweise recht geben oder man kann es auch lassen.
Sich zu rechtfertigen wieso man ein Messer dabei hat tu dem Nichts zur Sache!
Man sieht hier klar wie es um die Gesellschaft steht...nicht gut!
Traurige Menschen die gegen Sicherheit und Gewaltfreiheit sind.
Defacto alles Mittäter!