Bürgerschaft: Lübecker können den Senat befragen
Lübeck: Die nächste Sitzung der Lübecker Bürgerschaft findet am Donnerstag, 27. März 2025, statt. Wie immer steht zu Beginn der Sitzung eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung.Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohnern der Hansestadt Lübeck in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.
Die Fragen für die Einwohnerfragestunde zu städtischen Angelegenheiten können noch bis Dienstag, 11. März 2025, schriftlich beim Büro der Bürgerschaft, Rathaus, 23552 Lübeck oder elektronisch per E-Mail unter buergerschaft@luebeck.de eingereicht werden. Fragen zu den Beratungsgegenständen, die auf der Tagesordnung der Sitzung stehen, müssen spätestens am Freitag, 21. März 2025, vorliegen.
Wichtig: Personen, die eine Frage an die Bürgerschaft einreichen, müssen diese im Rahmen der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde persönlich vorbringen, damit eine Beantwortung erfolgt.
Alternativ kann für Eingaben auch das aktive Anliegenmanagement genutzt werden. In der Bürgermeisterkanzlei der Hansestadt Lübeck kümmert sich ein Team um die Anliegen der Bürger. Kritik, Hinweise, Anregungen und Ideen oder Fragen in Bezug auf die Lübecker Stadtverwaltung finden hier ein offenes Ohr. Ziel ist es, durch Hinweise aus der Bevölkerung die städtischen Dienstleistungen jeden Tag besser zu machen.
Weitere Informationen zu den Regeln und dem Ablauf der Einwohnerfragestunde sind online abrufbar in der „Geschäftsordnung für die Bürgerschaft – Richtlinien für die Einwohnerfragestunde“ unter www.luebeck.de/buergerschaft.

Die Bürgerschaft tagt am 27. März. Foto: HL
Text-Nummer: 171471 Autor: Presseamt Lübeck vom 08.03.2025 um 17.08 Uhr