Neue Mitte Moisling: Land zahlt fast sieben Millionen Euro weniger
Lübeck - Moisling: Archiv - 12.03.2025, 18.18 Uhr: Beim Umbau von Moisling muss Lübeck umplanen: Bisher wurde mit acht Millionen Euro aus der Städtebauförderung des Landes gerechnet, es werden aber nur 1,1 Millionen Euro. Ein Teil des Geldes - maximal fünf Millionen Euro - soll aus dem "Sondervermögen Altstadt" geliehen werden. Über zusätzliche Mittel muss die Bürgerschaft entscheiden.Seit 2016 setzt die Hansestadt Lübeck in dem Stadtteil Moisling die Städtebauförderung ein. Das Förderprogramm verfolgt die Zielsetzung, neue Lebens- und Wohnqualitäten zu schaffen, ein attraktives Wohnumfeld zu fördern und Projekte in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Integration anzustoßen und umzusetzen.
Während das Land seit Jahren konstant insgesamt 66 Millionen Euro im Fördertopf vorhält, steigt dagegen die Anzahl der Förderanträge und damit das Antragsvolumen (2024: 240 Millionen Euro) exponentiell an. Die Folge bekommt nun auch die Hansestadt Lübeck zu spüren: Von den für Moisling beantragten acht Millionen Euro wurden vom Land Schleswig-Holstein nur 1,1 Millionen Euro bewilligt. Deshalb muss der Umsetzungsplan für Moisling nun angepasst werden – die Hansestadt hat Schwerpunkte benannt und diese in einem Bericht für die politischen Gremien dargestellt.
Für die Gesamtmaßnahme wurde zum 28. Februar 2025 zudem ein weiterer Antrag auf Städtebauförderungsmittel gestellt. Dies ist im jährlichen Turnus möglich.
Gerade der Entwicklungsprozess der „Neuen Mitte“ Moisling gilt als modellhaftes Beispiel einer städtebaulichen und funktionalen Neuordnung – und die vorliegenden Entwürfe für die Vorhaben der Kita-Neubauten und des Stadtteilhauses versprechen eine hohe Qualität in Architektur und Nutzung. „Die ‚Neue Mitte‘ steht beispielhaft für eine gemeinsam getragene Entwicklung. Umso wichtiger ist es, die Städtebauförderung in ihrer Funktion und Tragfähigkeit zu erhalten. Ohne Städtebauförderung werden Kommunen gewisse Aufgaben und Herausforderungen nicht bewältigen können“, erklärt die Bausenatorin der Hansestadt Lübeck Joanna Hagen.
Zeitplan ändert sich
Für Moisling hat die geringere Zuwendung zwar Auswirkungen auf den Prozess- und Zeitplan, eine Handlungsfähigkeit der Stadt bleibt 2025 dennoch gegeben. Die Hansestadt Lübeck und der beauftragte Sanierungsträger TRAVE haben einen angepassten Umsetzungsplan entwickelt, der Prioritäten von Maßnahmen und Projekten benennt und deren Planung und bauliche Realisierung forciert. Dabei liegt der klare Fokus auf der „Neuen Mitte“, also auf der Schaffung eines neuen Stadtteilzentrums für Moisling.
Mit der Einrichtung des Bahnhaltepunktes und dessen verkehrliche Anbindung, den Tätigkeiten im Wohnungsbau und dem Abriss von abgängigen Gebäuden wurde dort ein umfassender Bauprozess eingeleitet, der sichtbar das Ortsbild prägt und unbedingt als städtebauliche Sanierungsmaßnahme fortgeführt werden muss. In diesem Bereich sind nicht nur Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung, wie zum Beispiel der Bau eines Stadtteilhauses, die Errichtung eines Stadtteilplatzes oder die Schaffung von neuen Kita-Plätzen vorgesehen, sondern auch weitere öffentliche und private Vorhaben: Wohnungsneubau inklusive Sozialwohnungen, Einzelhandel und Nahversorgung sowie der Bau einer Senioreneinrichtung.
"Die an dieser Stelle erreichte Bündelung von Mitteln ist das idealtypische Ziel der Städtebauförderung – umso gravierender wäre ein ein Stopp des Entwicklungsprozesses, gerade für Investoren und Träger", so die Stadtverwaltung.
Im laufenden Jahr 2025 wird die Hansestadt Lübeck das Bebauungsplan-Verfahren für die „Neue Mitte“ abschließen und der Bürgerschaft zum Satzungsbeschluss vorlegen. Damit wäre Planungsrecht für die Neubauvorhaben geschaffen. Außerdem werden in 2025 und 2026 zwei weitere Ordnungsmaßnahmen, also der Abriss von abgängigen Gebäuden, durchgeführt. Auf diese Weise wird „Platz für Neues“ geschaffen – so können beispielsweise auch Investoren Grunderwerb tätigen und ihre Vorhaben verfolgen.
Im Oktober 2024 wurde die Gesamtmaßnahme Moisling von dem auslaufenden Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ in das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ überführt. Mit dieser Programmüberführung ist die Gesamtmaßnahme spätestens in 15 Jahren zu beenden.
Flexibilität durch Sondervermögen der Gesamtmaßnahme „Altstadt“
Die Hansestadt Lübeck sieht dazu eine flexible Ausleihe von Städtebauförderungsmitteln aus dem Sondervermögen der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ vor. Dort sind ausreichend Mittel vorhanden, die nicht in den nächsten zwei bis drei Jahren eingesetzt werden können. Die Förderrichtlinien ermöglichen eine solche Ausleihe, die Mittel sind nach Erhalt von Zuwendungen zu erstatten. Wenn diese Überbrückung erschöpft ist, muss zur Zwischenfinanzierung der Gesamtmaßnahme Moisling eine haushalterische Ordnung hergestellt werden, die über die kommunale Regel-Anteilsfinanzierung hinausgeht, um die Finanzierbarkeit von Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung sicherstellen zu können.
Die vollständige Vorlage der Stadtverwaltung ist unter www.luebeck.de abrufbar.

Das Land hat bei der Förderung für die neue Mitte in Moisling kräftig gekürzt. Foto: Oliver Klink/Archiv
Text-Nummer: 171565 Autor: Presseamt Lübeck/red. vom 12.03.2025 um 18.18 Uhr