Lübeck führt feste Stellplätze für E-Scooter ein

Lübeck: Oft werden E-Scooter nach der Nutzung einfach ohne Rücksicht auf Gehwegen abgestellt. Lübeck möchte das ändern: Zunächst im Bereich des Hauptbahnhofs und der Innenstadt werden feste Abstellbereiche eingeführt, die auch in den Apps angezeigt werden. Die Fahrt kann künftig nur noch an diesen Stellen beendet werden.

Mit insgesamt 35 Sharingstationen sorgt die Hansestadt Lübeck für das sichere und geordnete Abstellen von E-Scootern. Die Flächen werden in den nächsten Wochen mit Schildern gekennzeichnet. Die Unternehmen der E-Scooter-Verleihangebote nehmen die Standorte in ihre Apps auf. Dadurch können die Nutzer die Fahrzeuge nur noch an den Sharingstationen abstellen und ausleihen. Die restlichen Flächen werden zur Abstellverbotszone, an der die Fahrten nicht beendet werden können. Die Sharingstationen beschränken sich zunächst auf das Hauptbahnhofsumfeld und die Innenstadt. Hier ist das Aufkommen der E-Scooter sowie das Konfliktpotential mit anderen Verkehrsteilnehmenden besonders hoch. Außerhalb dieser Räume bleibt das Free-Floating zunächst bestehen.

Die Verwaltung reagiert damit auf Beschwerden aus der Bevölkerung und Politik, da es in der Vergangenheit durch abgestellte Fahrzeuge zu Beeinträchtigungen kam. „Durch die Sharingstationen werden wir das Abstellen von E-Scootern regulieren und die Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden minimieren“, sagt Bausenatorin Joanna Hagen.

Die Sharingstationen werden sich nicht nur auf die E-Scooter-Verleihsysteme beschränken, sondern sollen für alle Verleihangebote nutzbar sein. So will ein E-Scooter-Verleihunternehmen ab April zusätzlich zu den E-Scootern auch eine E-Bike-Flotte nach Lübeck bringen. Um Konflikte durch die Angebotsausweitung mit E-Bikes auszuschließen, hat die die Verwaltung sofort steuernd eingegriffen und ist gemeinsam mit der Stadtwerken Lübeck Mobil in einen kooperativen Austausch mit den Unternehmen getreten. Die Nutzung der Abstellflächen erfolgt durch eine freiwillige Qualitätsvereinbarung. Diese Vereinbarungen wurden bereits erfolgreich genutzt, um beispielsweise die Flottengrößen zu beschränken.

Die Neuregelung des Abstellens an Sharingstationen tritt voraussichtlich im Mai 2025 in Kraft. In den nächsten Wochen werden die 35 Sharingstationen von der Hansestadt Lübeck baulich umgesetzt und von den Unternehmen technisch in die jeweilige App aufgenommen. Die Sharingstationen werden dann über das Smart City Geoportal der Hansestadt Lübeck abrufbar sein.

Ein entsprechender Bericht liegt derzeit den politischen Gremien zur Beratung vor.

Im Bereich der Innenstadt und des Hauptbahnhofes können Fahrten nur noch an den festen Stationen beendet werden. Foto: HL

Im Bereich der Innenstadt und des Hauptbahnhofes können Fahrten nur noch an den festen Stationen beendet werden. Foto: HL


Text-Nummer: 171586   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 13.03.2025 um 17.39 Uhr

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Kommentare zu diesem Text:

Grolf Bergschmausen (Dipl.-Kfm.)

(eMail: ligmaballs@mein.gmx) schrieb am 13.03.2025 um 18.00 Uhr:
Mhhhhh das schmeckt mir richtig gut!

Misanthrop

schrieb am 13.03.2025 um 18.42 Uhr:
Das Problem sind nicht die E-Scooter, sondern die Menschen, die in ihrer Ich-Welt leben und den maximalen Egoismus ausleben.

Aber das in unserer Zeit nur der Egoismus zählt, ist ja ein weit verbreitetes Problem.

Martin

schrieb am 13.03.2025 um 21.27 Uhr:
Man kann das auch niemandem mehr erklären, warum diese Scooter vorzugsweise mitten auf den Fußwegen abgestellt werden.
Würden sie ihr Fahrrad auch mitten auf dem Fußweg parken und abschließen? Nein? Warum nicht? Weil sie Ordnung und Anstand oder wenigstens Rücksichtnahme auf ihre Mitmenschen gelernt haben? Was geht nur in diesen degenerierten Gehirnen vor, die meinen ihre Fahrgeräte immer so abzustellen, dass ihre Mitmenschen maximal genervt und gehindert werden?
Hoffentlich läuft die Uhr bei diesen Rollern weiter, wenn sie nur einen Meter neben der Abstellzone stehen!
Das muss finanziell mal richtig wehtun!

RoRo

schrieb am 14.03.2025 um 00.08 Uhr:
Paris und Madrid machens vor: Verbiet von Leihrollern ! 50 % der Leihrollerbenutzer sind geistig nicht in der Lage, den Roller nicht mitten auf dem Gehweg abzustellen.

Sylvia Zastrow

schrieb am 14.03.2025 um 07.01 Uhr:
Das wird ja auch Mal Zeit! Die stehen ,überall, quer herum ! Menschen mit Gehwagen oder im Rollstuhl kommen kaum drumherum und landen ,z.t., auf den Fahrradwegen oder kommen gar nicht weiter !

Lilly

schrieb am 14.03.2025 um 07.55 Uhr:
Kann mir jemand erklären warum die Stadt, also die Steuerzahler, die neuen Haltestellen einrichten müssen und nicht die privaten Betreiber?

Lübecky

schrieb am 14.03.2025 um 08.11 Uhr:
Ansonsten empfehle ich https://www.scooter-melder.de/
Oder die Unternehmen direkt haben auch Meldeseite.
Die Teile werden dann vom Gehweg entfernt.
nach einigen Verstössen werden die Nutzer dann sogar gesperrt.

Altstadtbewohnerin

schrieb am 14.03.2025 um 08.45 Uhr:
Endlich!

Altstadtbewohnerin

schrieb am 14.03.2025 um 09.22 Uhr:
@ Lilly Das ist wirklich unverständlich. Es ist mir auch vollkommen unverständlich, wieso wir als Steuerzahler diese Stationen auch noch bezahlen „dürfen“.

Oliver

schrieb am 14.03.2025 um 09.25 Uhr:
Ihr vergesst, dass man beim Beenden der Fahrt immer ein Foto in die App hochladen muss um nachzuweisen wie man den Roller geparkt hat.

Das Problem sind nicht immer diejenigen, die die Roller nutzen, sondern auch diejenigen, die sich an ihnen stören und dann aus Wut oder Frust die Roller entweder umwerfen, wegstellen oder sonstwohin werfen.

Die Schuld immer auf die Nutzer von Leihrollern zu schieben ist hier trotz der Tatsache, dass mit denen häufig fahrlässig umgegangen wird (paar Idioten wird es immer geben), nicht generell angebracht, die Leihrollerhasser tragen da auch ihren Teil dazu bei.

Raimund Stapelfeldt

schrieb am 14.03.2025 um 09.36 Uhr:
Ich muss ein bisschen Lachen. Als die Diskussion los ging, ob wir die e-Scooter haben wollen, da hatte ich schon gesagt, dass wir entsprechende Abstellflächen brauchen. Es gab damals schon Beschwerden aus Barcelona, London, Paris, etc.

Jürgen Sankt

schrieb am 14.03.2025 um 09.50 Uhr:
Leider erinnere ich mich nicht mehr an die genauen Zahlen der Statistik, die ich in der Presse gelesen hatte. Irgendwie erinnere ich mich an 1,6 km.
Eine solche Strecke sollte ein einigermaßen gesunder Mensch zu Fuß zurücklegen können.
Wer das nicht schafft, sollte auch nicht mit einem Gerät, das ohne eigene körperliche Anstrengung ein vielfaches der Geschwindigkeit von Fußgängern und Radfahrern erreicht, die Gesundheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden.

Hans Meiser

schrieb am 14.03.2025 um 09.57 Uhr:
Sehr schön. Jetzt noch rigoros gegen die ganzen Gehwegparker-Autos in den Wohngebieten vorgehen und man kann endlich wieder vernünftig zu Fuß gehen.

OV

schrieb am 14.03.2025 um 10.13 Uhr:
Lilly + Altstadtbewohnerin:
es ist doch ganz einfach, "der Staat" ist nunmal für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit verantwortlich und muss dann auch in bestimmten Fällen Maßnahmen ergreifen. Zudem hat "der Staat" durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und seine untergeordneten Instanzen diese Fahrzeuge seinerzeit zugelassen. Soll jetzt jedes Unternehmen für das Fehlverhalten seiner Kunden und deren Folgen in jedem Fall haften? Soll z.B. ein Fahrzeughersteller und Vermieter solcher Fahrzeuge verantwortlich sein, wenn damit Schäden verursacht oder Missbrauch betrieben wird? Das wird sich kaum umsetzten lassen.

K.Lukai

schrieb am 14.03.2025 um 11.30 Uhr:
Was? Dann kann man ja morgens garnicht mehr vom Rad aus die Roller vom Gehweg treten....

Im ernst: Finde ich großartig! Noch besser würde ich es allerdings finden, wenn die Stadt es auch schaffen würde ordentliche Parkflächen für Fahrräder zu schaffen. Davon gibts auch viel zu wenig.

Horsti

schrieb am 14.03.2025 um 11.41 Uhr:
Ich finde die E-Scooter grundsätzlich gut, habe mich aber schon oft über falsch abgestellte Roller geärgert. Inzwischen stelle ich sie einfach schnell an den äußeren Fußwgrand um. Tatsächlich ist es aber auch so, daß die Betreiberfirmen nachts frisch geladene E-Scooter anliefern und diese dann nicht selten einfach quer auf dem Fußweg stehen. Hier müssen die Mitarbeiter entsprechend geschult werden.

Unglaublich

schrieb am 14.03.2025 um 14.30 Uhr:
@Hans Meiser: ich will Ihnen Ihre Illusion kurz vor dem Wochenende nicht nehmen, aber das Ordnungsamt bekommt es seit 5 Jahren bei uns nicht hin. Die parken schön den Gehweg zur Schule dicht.
Namen darf ich hier nicht nennen, sonst wird es wieder gelöscht. Es geht aber bis in die Führungsposition wo Unwissenheit herrscht.

Manfred Vandersee

schrieb am 14.03.2025 um 16.28 Uhr:
Das Ordnungsmt, welches inzwischen gar nicht mehr über Personalmagel klagen kann, hätte die Möglichkeit das massive Falschparken der E-Roller hinreichend zu ahnden. Bei falsch geparkten Autos funktioniert das inwischen mehr als perfekt.

E-Roller sind nach Straßenverkehrsrecht Kraftfahrzeuge, für die das Parken auf Gehwegen ebenso untersagt ist wie für Autos oder Motorräder.

Für jeden Verstoß wären das mal eben 50 Euro in die Stadtkasse.

abschaffen

schrieb am 14.03.2025 um 17.34 Uhr:
Mit Verkehrswende haben diese Teile nichts zu tun, zu 90% seh ich nur die (...) Fraktion damit rumeiern, der BMW des kleinen Mannes sozusagen ;-)

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