Lübeck führt feste Stellplätze für E-Scooter ein

Lübeck: Archiv - 13.03.2025, 17.39 Uhr: Oft werden E-Scooter nach der Nutzung einfach ohne Rücksicht auf Gehwegen abgestellt. Lübeck möchte das ändern: Zunächst im Bereich des Hauptbahnhofs und der Innenstadt werden feste Abstellbereiche eingeführt, die auch in den Apps angezeigt werden. Die Fahrt kann künftig nur noch an diesen Stellen beendet werden.

Mit insgesamt 35 Sharingstationen sorgt die Hansestadt Lübeck für das sichere und geordnete Abstellen von E-Scootern. Die Flächen werden in den nächsten Wochen mit Schildern gekennzeichnet. Die Unternehmen der E-Scooter-Verleihangebote nehmen die Standorte in ihre Apps auf. Dadurch können die Nutzer die Fahrzeuge nur noch an den Sharingstationen abstellen und ausleihen. Die restlichen Flächen werden zur Abstellverbotszone, an der die Fahrten nicht beendet werden können. Die Sharingstationen beschränken sich zunächst auf das Hauptbahnhofsumfeld und die Innenstadt. Hier ist das Aufkommen der E-Scooter sowie das Konfliktpotential mit anderen Verkehrsteilnehmenden besonders hoch. Außerhalb dieser Räume bleibt das Free-Floating zunächst bestehen.

Die Verwaltung reagiert damit auf Beschwerden aus der Bevölkerung und Politik, da es in der Vergangenheit durch abgestellte Fahrzeuge zu Beeinträchtigungen kam. „Durch die Sharingstationen werden wir das Abstellen von E-Scootern regulieren und die Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden minimieren“, sagt Bausenatorin Joanna Hagen.

Die Sharingstationen werden sich nicht nur auf die E-Scooter-Verleihsysteme beschränken, sondern sollen für alle Verleihangebote nutzbar sein. So will ein E-Scooter-Verleihunternehmen ab April zusätzlich zu den E-Scootern auch eine E-Bike-Flotte nach Lübeck bringen. Um Konflikte durch die Angebotsausweitung mit E-Bikes auszuschließen, hat die die Verwaltung sofort steuernd eingegriffen und ist gemeinsam mit der Stadtwerken Lübeck Mobil in einen kooperativen Austausch mit den Unternehmen getreten. Die Nutzung der Abstellflächen erfolgt durch eine freiwillige Qualitätsvereinbarung. Diese Vereinbarungen wurden bereits erfolgreich genutzt, um beispielsweise die Flottengrößen zu beschränken.

Die Neuregelung des Abstellens an Sharingstationen tritt voraussichtlich im Mai 2025 in Kraft. In den nächsten Wochen werden die 35 Sharingstationen von der Hansestadt Lübeck baulich umgesetzt und von den Unternehmen technisch in die jeweilige App aufgenommen. Die Sharingstationen werden dann über das Smart City Geoportal der Hansestadt Lübeck abrufbar sein.

Ein entsprechender Bericht liegt derzeit den politischen Gremien zur Beratung vor.

Im Bereich der Innenstadt und des Hauptbahnhofes können Fahrten nur noch an den festen Stationen beendet werden. Foto: HL

Im Bereich der Innenstadt und des Hauptbahnhofes können Fahrten nur noch an den festen Stationen beendet werden. Foto: HL


Text-Nummer: 171586   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 13.03.2025 um 17.39 Uhr

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