Bleiben Ferienwohnungen doch erlaubt?

Lübeck: Archiv - 20.03.2025, 19.45 Uhr: Die "Interessenvertretung Ferienvermietung Lübeck" geht davon aus, dass die "Satzung der Hansestadt Lübeck zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in Lübeck" unwirksam ist. Die Interessenvertretung verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 19. Februar, dass ausdrücklich die Umwandlung von Wohnraum in der Lübecker Innenstadt in Ferienwohnungen erlaubt und die Satzung für unwirksam erklärt.

Geklagt hatte ein Mitglied der Interessenvertretung, das 2016 in der Altstadt ein Haus mit drei Wohneinheiten erworben hatte und nach der Sanierung diese als Ferienwohnungen vermieten wollte, wie es der vorherige Eigentümer auch schon getan hatte. Die Stadt lehnte den Umnutzungsantrag der Klägerin mit der Begründung der Wohnraumschutzsatzung aus 2020 ab. Nach dieser wäre eine Umnutzung als Ferienvermietung nicht gestattet.

"Das Verwaltungsgericht erklärte diese Wohnraumschutzsatzung für mangelhaft", berichtet die Interessenvertretung. Es sei gesetzlich vorgeschrieben, vor Erstellung einer solchen Satzung repräsentative Datenerhebungen zu machen, welche Bevölkerungsstruktur überhaupt geschützt werden soll und das diese auch gefährdet sei, wenn es diese Satzung nicht gäbe.

"Daten aus dem Einwohnermeldeamt, Gespräche mit Vertretern der Lübecker Hochschule, sowie die Informationen eines Vertreters des Bereichs Stadtplanung, die er von seinem Sohn bekommen hatte, als der als Student so eine Dachgeschosswohnung bewohnt hatte und er noch jemand kenne, der das auch tat, waren unzureichend", berichtet die Interessenvertretung aus dem 21-seitigen Urteil. Auch die alleinige Präsentation der Anzahl von 280 Ferienwohnungen bei 9.660 Haushalte/Wohnungen auf der Altstadtinsel, was lediglich nur 2,9 Prozent entspricht, reichte dem Gericht als Beweis nicht aus.

"Somit darf nun nicht nur das Vereinsmitglied wieder an Feriengäste vermieten, sondern die gesamte Wohnraumschutzsatzung ist nun zusätzlich wirkungslos", sind die Ferienvermieter überzeugt.

Das Urteil und die Begründung sind online unter www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de veröffentlicht.

Nächste Runde im Streit um die Ferienwohnungen: Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht die Erhaltungssatzung als unwirksam an.

Nächste Runde im Streit um die Ferienwohnungen: Das Verwaltungsgericht Schleswig sieht die Erhaltungssatzung als unwirksam an.


Text-Nummer: 171734   Autor: Intressenvertr./red.   vom 20.03.2025 um 19.45 Uhr

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