Linke und GAL: Ungerechtigkeit bei KiTa-Verpflegungskosten wird wiederbelebt
Lübeck: Archiv - 28.03.2025, 14.37 Uhr: Die Fraktion „Linke und GAL“ hat die am 27. März 2025 in der Bürgerschaft mit breiter Mehrheit beschlossene neue KiTa-Entgeltsatzung abgelehnt. Die „Ungerechtigkeit bei KiTa-Verpflegungskosten wird wiederbelebt“, heißt es dazu in einer Mitteilung der Fraktion.Wir veröffentlichen die Mitteilung der Fraktion „Linke und GAL“ im Wortlaut:
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„Auch, wenn die neue Satzung eine verbesserte Sozialstaffel vorsieht, bedeutet sie im Ergebnis deutlich mehr Bürokratie und für zahlreiche Familien höhere Kosten – vor allem bei Geschwisterkindern, da die Entlastung bei den Betreuungskosten den Wegfall der Verpflegungssubvention nicht ausgleicht“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Bürgerschaftsmitglied, die Haltung ihrer Fraktion.
„Die frisch beschlossene Entgeltsatzung gilt trägerübergreifend, regelt aber nur die zukünftig reduzierten Betreuungskosten und Ermäßigungen über eine verbesserte Sozialstaffel. Die Verpflegungskosten in den Kitas werden hierin nicht geregelt. Somit bleibt für die städtischen Kitas die bisherige Entgeltordnung zunächst als Bestandteil der laufenden Kita-Betreuungsverträge parallel weiterhin gültig. Denn ausschließlich hier werden die Verpflegungskosten für die städtischen Kitas geregelt: Eltern zahlen in einer städtischen Kita monatlich 52,25 Euro für Verpflegung“, so Juleka Schulte-Ostermann.
„Somit wird das alte Problem, dass nicht alle Eltern unabhängig von der Trägerschaft gleich gute Bedingungen bei den Verpflegungskosten haben, trotz unserer Warnung wiederbelebt. Mit dem neuen Kita-Jahr und dem Wegfall der 50-Euro-Bezuschussung werden sehr viele Eltern in Kitas freier oder kirchlicher Trägerschaft die Verpflegungskosten wieder in voller Höhe zahlen müssen. Diese liegen monatlich zum Teil über 100 Euro und werden voraussichtlich weiter steigen. In den städtischen Kitas gilt dagegen weiterhin die Entgeltordnung mit den zu begrüßenden niedrigen monatlichen Verpflegungskosten in Höhe von 52,25 Euro.
Die Fraktion Linke und GAL stellte in der Bürgerschaft die Frage, ob die Verwaltung davon ausgehe, die neue Satzung ersetze die städtische Entgeltordnung. „Doch dann blieben die Verpflegungskosten für die städtischen Kitas ungeregelt. Oder plant die Verwaltung etwa eine kurzfristige Änderung der Entgeltordnung für städtische Kitas und damit mindestens eine Verdoppelung der Verpflegungskosten? Das erachten wir als unrealistisch, denn für jede der 28 städtischen KiTas müsste die Kalkulation der Verpflegungskosten den KiTa-Beiräten sowie der Kreis- und Stadtelternvertretung zur schriftlichen Stellungnahme mit angemessener Frist vorgelegt werden. Anschließend wären der Jugendhilfeausschuss und die Bürgerschaft einzubeziehen“, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Juleka Schulte-Ostermann. „Es wird also voraussichtlich erneut die Situation entstehen, dass Eltern klagen, wenn sie im Vergleich doppelt so hohe Verpflegungskosten zahlen, weil diese in den städtischen Einrichtungen subventioniert werden.“
Abschließend erklären Juleka Schulte Ostermann (GAL) und Fraktionskollege Andreas Müller (Die Linke): „Diese Entgeltsatzung löst nicht das Problem, das sie lösen sollte, sondern schafft mehr Bürokratie, belastet viele Familien, führt zu neuen rechtlichen Unsicherheiten, bietet keine für alle Eltern gleich guten Bedingungen bei den Verpflegungskosten und gefährdet das Vertrauen in eine faire Kita-Finanzierung.“
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Die „Ungerechtigkeit bei KiTa-Verpflegungskosten wird wiederbelebt“, meint die Fraktion „Linke und GAL“. Foto: Symbolbild
Text-Nummer: 171860 Autor: LinkeuGAL/red. vom 28.03.2025 um 14.37 Uhr