Bußgelder nicht bezahlt: Falschparker drohte Haft
Lübeck - St. Lorenz Süd: Am Montagmorgen, 7. April 2025, konnten Beamte des 2. Polizeireviers in Lübeck einen 44-jährigen Lübecker antreffen, gegen den 21 offene Erzwingungshaftbefehle vorlagen. Der Mann hatte im Vorfeld diverse verkehrsrechtliche Verstöße begangen und die daraus resultierenden Verwarn- und Bußgelder nicht bezahlt.In den Tagen zuvor übersandte die Staatsanwaltschaft Schwerin die 21 Erzwingungshaftbefehle des Amtsgerichts Schwerin an die Polizei, weil der Lübecker diverse Verwarn- und Bußgelder nicht beglichen hatte. Die überwiegende Anzahl seiner Ordnungswidrigkeiten ist auf zahlreiche Parkverstöße zurückzuführen.
Der Betroffene konnte gegen 7 Uhr an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Die eingesetzten Beamten führten den Mann der Justizvollzugsanstalt in Lübeck zu. Dort nahm er die Möglichkeit an, die Geldbuße in Höhe von insgesamt 600 Euro zu bezahlen.
"Ziel der Erzwingungshaft ist die Durchsetzung der verhängten Verwarn- und Bußgelder", erläutert Kathleen Stahl, Pressesprecherin der Polizeidirektion Lübeck. "Der Betroffene soll dazu bewegt werden die Verstöße zu bezahlen. Die Schulden können nicht in der Erzwingungshaft abgesessen werden. Der Betroffene muss diese weiterhin begleichen."

Der Mann wurde Erzwingungshaft angedroht. in der JVA zahlte er die Bußgelder.
Text-Nummer: 172079 Autor: PD Lübeck/red. vom 08.04.2025 um 14.47 Uhr