Leistungs-Nachweise der Agentur für Arbeit aufbewahren

Lübeck: Wer kennt sie nicht, die Suche nach den notwendigen Unterlagen, die für die Steuer oder die Rente benötigt werden. Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit Lübeck die Bescheinigungen über den Bezug von Arbeitslosengeld, die in den letzten Monaten verschickt wurden, gut aufzubewahren.

Arbeitslose, die Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen, erhalten automatisch nach Beendigung der Zahlung einen Leistungsnachweis. Besteht die Arbeitslosigkeit über das Kalenderjahr hinaus, wird eine Zwischenbescheinigung ausgestellt.

Da diese Nachweise auch für die Rente wichtig sind, ist es unbedingt empfehlenswert, sie sorgfältig aufzubewahren. Bescheinigungen nachträglich zu erstellen, ist sehr aufwendig und kann einige Zeit in Anspruch nehmen, denn die Bewilligung von Leistungsanträgen hat Vorrang. Innerhalb bestimmter Fristen werden Daten vorschriftsmäßig gelöscht beziehungsweise die Akten vernichtet. Dann können diese Nachweise gar nicht mehr erstellt werden.

Die Arbeitsagentur bittet auch darum, in den Anträgen die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) auszufüllen. Durch die Änderung des Einkommenssteuergesetzes wird diese für die elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt benötigt. Man findet sie auf dem Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern, das 2008 verschickt wurde.

Die Agentur für Arbeit Lübeck empfiehlt, die Bescheinigungen über den Bezug von Arbeitslosengeld, die in den letzten Monaten verschickt wurden, gut aufzubewahren. Foto: Archiv

Die Agentur für Arbeit Lübeck empfiehlt, die Bescheinigungen über den Bezug von Arbeitslosengeld, die in den letzten Monaten verschickt wurden, gut aufzubewahren. Foto: Archiv


Text-Nummer: 172089   Autor: Arbeitsagentur/red.   vom 12.04.2025 um 14.08 Uhr

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