Drei Stunden Kontrollen: Ein Messer gefunden

Lübeck: Die Waffenkontrollen im Lübecker Hauptbahnhof zeigen Wirkung. Bei einer dreistündigen Kontrolle in dieser Woche wurde nur ein gefährlicher Gegenstand gefunden. Die Beamten überprüften insgesamt rund 100 Personen.

Am Mittwoch, 9. April 2025 führten Beamtinnen und Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel, der Polizeidirektion Lübeck und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Lübeck gemeinsam Personenkontrollen im Bahnhof Lübeck durch. Hintergrund war wiederum die Bekämpfung der Gewaltkriminalität im ÖPNV sowie die damit verbundene Überwachung der Einhaltung des seit dem 23. Dezember 2024 durch Landesverordnung bestehenden Mitführverbots von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr. Ebenso wurde die Einhaltung des Mitführverbots von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr nach Waffengesetzes überwacht.

Von 14 bis 17 Uhr kontrollierten die Polizisten hierbei insgesamt 100 Personen. Davon wurden bei 65 Personen die mitgeführten Sachen in Augenschein genommen oder durchsucht. Im Rahmen der Kontrolle wurde bei einem 19-jährigen Mann ein in der Jackentasche mitgeführtes, zugriffsbereites Einhandmesser aufgefunden. Das Messer verblieb bei den Beamten. Nach einer Anzeige konnte er seinen Weg fortsetzen. Er muss nun mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Das Erfreuliche: mit dem Messer blieb es an diesem Tag bei der einzigen Feststellung von Waffen, Messern oder sonstigen gefährlichen Gegenständen.

Des Weiteren stellten die Beamten noch fünf Verstöße gegen das Cannabiskonsumgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz fest. Zudem wurden bei einer Person noch 110 Euro im Rahmen der Vermögensabschöpfung eingezogen sowie zu drei Personen Aufenthaltsermittlungen festgestellt.

"Die gemeinsamen Kontrollen werden unregelmäßig zu unterschiedlichen Tageszeiten fortgeführt", kündigt die Polizei an.

Die Kontrollen zeigen offenbar Wirkung. Foto: JW/Archiv

Die Kontrollen zeigen offenbar Wirkung. Foto: JW/Archiv


Text-Nummer: 172155   Autor: BPOL/red.   vom 11.04.2025 um 18.26 Uhr

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