Mann überrollt: Verfahren gegen Fahrer eingestellt

Lübeck: Am 17. Mai 2024 kam es in der Hansestraße zu einem tödlichen Unfall. Ein damals 49-jähriger Obdachloser, der auf der Fahrbahn lag, wurde überrollt. Nach einem Bericht des NDR hat das Amtsgericht Lübeck am Donnerstag das Verfahren gegen den Fahrer gegen Zahlung von 1200 Euro an einen Verein eingestellt.

Gegen 2.20 Uhr fuhr ein Taxi auf der Hansestraße stadtauswärts. Erst kurz vor einer Person, die nach ersten Angaben offensichtlich auf der Fahrbahn lag, nahm der 33-jährige Fahrer diese wahr und leitete sofort eine Vollbremsung ein. Dennoch wurde die Person überrollt. Der Lübecker informierte sofort die Feuerwehr und die Polizei. Die Berufsfeuerwehr leitete umgehend Rettungsmaßnahmen ein, die eingesetzte Notärztin konnte jedoch nur noch den Tod feststellen.

Gegenüber der Polizei und dem Gericht legte der heute 34-jährige Fahrer unverzüglich ein Geständnis ab. Die Frage, warum der Wohnungslose auf der Fahrbahn lag, konnte nicht mehr geklärt werden.

Am Donnerstag fand der Prozess gegen den Autofahrer statt. Foto: Oliver Klink/Archiv

Am Donnerstag fand der Prozess gegen den Autofahrer statt. Foto: Oliver Klink/Archiv


Text-Nummer: 172620   Autor: VG   vom 08.05.2025 um 17.40 Uhr

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Kommentare zu diesem Text:

Blitzbirne

schrieb am 08.05.2025 um 20.08 Uhr:
Mich würde interessieren, mit welcher Geschwindigkeit der Taxifahrer unterwegs war und ob er möglicherweise abgelenkt war. Die Strafe wäre in Ordnung, wenn sich der Taxifahrer an die Verkehrsregeln gehalten hat und die Person z.B. aufgrund der Dunkelheit nicht rechtzeitig gesehen hat.

gunder

schrieb am 08.05.2025 um 20.09 Uhr:
Wieso muss der offensichtlich völlig unschuldige Mann eine Geldstrafe zahlen ?

Günther Maler

schrieb am 08.05.2025 um 21.44 Uhr:
Traurig, dass der Obdachlose gestorben ist , mein herzliches Beileid. Nur was kann bitte der Taxifahrer dafür, wenn sich jemand auf die Straße legt? Meiner Meinung nach hätte das Verfahren eingestellt werden können! Dafür eine Strafe zu zahlen ist meines Erachtens höchst pervers. Wenn dem Staate es an dem Obdachlosen so viel gelegen hätte, dann würde sie dem finanzielle Mittel für eine Wohnung, einem persönlichen Betreuer der 24 Stunden auf ihn aufpasst, zur Verfügung gestellt.

Kurt Wuchtig

schrieb am 09.05.2025 um 08.07 Uhr:
@ Blitzbirne

Merkwürdiger Kommentar deinerseits. Wenn der Taxifahrer statt mit 50 km/h mit 51 km/h unterwegs war , schuldig und an für 10 Jahre in den Steinbruch???

Hans Hansen

schrieb am 09.05.2025 um 08.57 Uhr:
@Günter Maler

Eine Person auf einer beleuchteten Straße ist gut zu erkennen und mit unter 50kmh ist der Brems- und Reaktionsweg auch kein Problem.

Bei kompletter Dunkelheit auf einer Landstraße sind 50kmh wiederum sehr knapp.

Jetzt kann es hier relativ dunkel gewesen sein, es kann uneinsichtig gewesen sein. Dann gilt aber der Grundsatz des angepassten Fahrens. Der Fahrer hätte nicht so schnell fahren dürfen, dass er einem Hindernis auf der Straße nicht mehr ausweichen kann.

Wir können aber nur Mutmaßen. Entweder wurde hier ein Urteil im herrschenden Zeitgeist gefällt, der Autofahrern einen Blankoscheck ausstellt, zu beobachten an zunehmender Rücksichtslosigkeit und Raserei, oder mangels Klagedruck eingestellt, sprich ohne Angehörige des Opfers die klagen könnten, will man sich den Papierkram sparen. Oder vielleicht Beides.

Ohne Akteneinsicht und volle Kenntnis der Sachlage, können wir nur wild herumspekulieren. Und das ist wenig sinnvoll.

RA Dedow

schrieb am 09.05.2025 um 09.52 Uhr:
Das Verfahren ist eingestellt worden, allerdings gegen eine Zahlungsauflage. Hierbei handelt es sich nicht um eine Strafe, es ist kein Urteil erfolgt, der Taxifahrer ist nicht vorbestraft.
Auch in dem Artikel steht nichts von einer Strafe.

Nadine

schrieb am 09.05.2025 um 10.54 Uhr:
@Blitzbirne
Nicht wichtig, aber es waren 66 km/h (zumindest wurde dies in einer anderen Lübecker Zeitung geschrieben). Eine Zeugin im Auto vorher hatte den "Müllbeutel" auch gesehen und wollte schauen was das ist. Da war der Taxifahrer aber schneller gewesen.

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