CDU: Überzogene Zweckentfremdungs-Satzung muss angepasst werden
Lübeck: Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf zur Satzung über die Zweckentfremdung von Wohnraum ist in seiner jetzigen Form abgelehnt worden. Darauf bezieht sich eine Mitteilung der CDU. „Ein interfraktioneller Antrag von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP schützt die Lübecker Bürger vor Überregulierung und unnötiger Bürokratie“, heißt es darin.Wir veröffentlichen die Mitteilung der CDU im Wortlaut:
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„Wir brauchen keine weitere Hürde für Eigentümer und Investoren, sondern endlich praktikable Lösungen für den Wohnraummangel. Wir brauchen mehr Wohnungen, nicht mehr Bürokratie und eine pragmatische, rechtssichere Lösung, die Vertrauen schafft, statt Angst zu schüren – und die den Weg frei macht für echten Fortschritt auf dem Wohnungsmarkt“, erklärt Christopher Lötsch, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion.
Ziel muss eine Satzung sein, die sich auf die tatsächliche Problematik konzentriert: die ungeregelte Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen. Gleichzeitig muss es klare Ausnahmen für Einliegerwohnungen, rechtlich zulässige Feriennutzungen nach geltenden Bebauungsplänen und notwendige Leerstände etwa bei Sanierungen geben.
„Wir wollen eine kluge Regulierung, aber keinen Generalverdacht gegen Eigentümer oder Vermieter“, erklärt Lötsch. „Unsere Linie ist klar: Nur die Umnutzung zu Ferienwohnungen soll unter die Satzung fallen – und auch hier mit Augenmaß.“
- Nur Ferienwohnnutzung erfassen: Die Satzung soll sich ausschließlich auf die gewerbliche Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen konzentrieren.
- Bestandsschutz sichern: Bereits bestehende oder bis zum 22.05.2025 genehmigungsfähige Ferienwohnungen sollen Bestandsschutz erhalten.
- Privateigentum schützen: Selbstgenutztes Immobilieneigentum am Erstwohnsitz sowie Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern sind auszunehmen.
- Bußgelder mit Maß: Maximal 30.000 Euro für widerrechtliche Umnutzung, maximal 1.000 Euro bei nicht eingereichten Unterlagen – keine überzogenen Strafandrohungen.
- Satzung mit Ablaufdatum: Die Gültigkeit der Satzung wird auf vier Jahre befristet. Danach erfolgt eine Evaluation.
Darüber hinaus soll kein zusätzliches Personal für die Umsetzung geschaffen werden. Stattdessen soll die Verwaltung den Blick auf echte Lösungen lenken: durch Umwidmung von Gewerbeflächen in Wohnraum, Beschleunigung laufender B-Planverfahren und konkrete Vorschläge zur Schaffung neuen Wohnraums bis zur Haushaltsberatung 2026.
„Die Menschen in Lübeck erwarten Lösungen – keine Verbote, kein Misstrauen, keine Schikanen“, so Christopher Lötsch. Die CDU steht für eine pragmatische, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Wohnraumpolitik.
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„Ein interfraktioneller Antrag von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP schützt die Lübecker Bürger vor Überregulierung und unnötiger Bürokratie“, erklärt die CDU. Foto: Archiv
Text-Nummer: 172937 Autor: CDU/red. vom 24.05.2025 um 13.07 Uhr