Zwei weitere Straßen: Autos runter vom Gehweg!
Lübeck - St. Lorenz Süd: Archiv - 24.05.2025, 18.31 Uhr: Die Stadt setzt ihre Aktion gegen Parken auf den Gehwegen fort: In der Prießstraße war das Gehwegparken bisher ausdrücklich erlaubt. Das wird jetzt geändert. In der benachbarten Georgstraße wird die bisher geduldete Parksituation in Zukunft geahndet.In der Georg- sowie in der Prießstraße wurde die Parksituation aufgrund mehrerer Hinweise überprüft und geltende Regelungen durch entsprechende Hinweisschilder verdeutlicht.
In der Georgstraße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt, obwohl es verboten ist. Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts kann das Parken auf dem Gehweg hier auch nach erfolgter Prüfung nicht angeordnet werden. Zur Verdeutlichung der rechtlichen Regelungen werden absolute Halteverbote eingerichtet.
In der Prießstraße ist das Parken auf dem Gehweg aktuell zulässig. Damit auf der Fahrbahn noch eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern gegeben ist, müssen die Fahrzeuge jedoch so weit auf dem Gehweg geparkt werden, dass Fußgänger behindert werden und den Gehweg stellenweise gar nicht mehr nutzen können. "Grundsätzlich kann das Parken auf dem Gehweg nur dort erlaubt werden, wo Fußgänger noch eine Mindestbreite zum ungehinderten Passieren gegeben ist", so die Stadtverwaltung. "Aufgrund dieser Sachlage muss das Parken auf dem Gehweg in der Prießstraße aufgehoben werden."
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde vorab über die verkehrlichen Änderungen informiert.

Die Stadt duldet das teilweise Parken auf Gehwegen in zwei weiteren Straßen nicht mehr.
Text-Nummer: 172954 Autor: Presseamt Lübeck/red. vom 24.05.2025 um 18.31 Uhr
