FDP: Gängelung von Eigentümern schafft keinen Wohnraum
Lübeck: Die Lübecker Bürgerschaft hat mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP die von Bürgermeister Jan Lindenau vorgelegte Zweckentfremdungssatzung gestoppt (Wir berichteten). Dazu äußert sich die FDP in einer Mitteilung. Die Satzung müsse nun überarbeitet werden, heißt es darin.Wir veröffentlichen die Mitteilung der FDP im Wortlaut:
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FDP-Fraktionsvorsitzender Thorsten Fürter erwartet eine überarbeitete Satzung, die deutlich unbürokratischer ausfällt.
„In Lübeck entstehen zu wenige neue Wohnungen. Das hat viele Gründe, einige sind hausgemacht. Auch die Lübecker Stadtverwaltung trägt mit bürokratischen Anforderungen zur Misere am Wohnungsmarkt bei. Mit der von Bürgermeister Jan Lindenau vorgelegten Zweckentfremdungssatzung wäre ein weiterer Baustein im Bürokratie-Irrgarten hinzugekommen. Das haben wir in der vorliegenden Form gestoppt.
Besonders sauer aufgestoßen ist uns die Regelung, wonach sogar einzelne Räume unter den Schutzzweck der Satzung fallen sollten. In Kiel etwa wurde eine solche Bestimmung nicht in die dort beschlossene Satzung aufgenommen. Das hätte für Lübeck bedeutet, dass Eigentümer, die beispielsweise in ihrem Haus ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, künftig als vermeintliche Zweckentfremder bußgeldpflichtig gewesen wären. Dass mit einer solchen Gängelung von Eigentümern kein Wohnraum geschaffen wird, liegt auf der Hand.
Wir haben drei entscheidende Änderungen durchgesetzt:
1.) Wenn die Verwaltung immer nur von der Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen spricht, dann soll sie auch eine Satzung vorlegen, die genau das verhindert – und nicht diverse andere Nutzungsmöglichkeiten des Eigentums gleich mit verbietet.
2.) Wir haben in den letzten Jahren immer wieder den Feldzug der Stadt gegen Eigentümer kritisiert, die Ferienwohnungen in Lübeck angeboten haben, nachdem sie zuvor viel Liebe und Geld in ihre Immobilien gesteckt hatten. Ein Bestandsschutz für Ferienwohnungen, die legal entstanden sind, wäre schon vor Jahren sinnvoll gewesen. Jetzt haben wir ihn durchgesetzt.
3.) Wer in den eigenen vier Wänden selbst lebt, soll sich nicht vor Bußgeldern und neuen bürokratischen Auflagen fürchten müssen. Die eigene Immobilie bleibt daher von der neuen Zweckentfremdungssatzung verschont.
Die rechtlichen Bedenken der Stadtverwaltung gegen die beschlossenen Änderungen teile ich nicht. Das Landesgesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, den Wohnraum zu schützen. Es muss den Kommunen möglich sein, diesen Schutzauftrag gezielt auf die von ihnen erkannten Problemlagen zuzuschneiden. Ansonsten hätte der Landtag ja gleich ein landesweit einheitliches Zweckentfremdungsgesetz beschließen können, was aber nicht passiert ist.
Mit diesem Beschluss der Bürgerschaft erkennen wir einerseits die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sicherung von Wohnraum an. Andererseits können wir als Freie Demokraten keiner Satzung zustimmen, die Wohnungs- und Hauseigentümer gängelt, ohne dass damit wirklich mehr Wohnraum entsteht.“
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„Auch die Lübecker Stadtverwaltung trägt mit bürokratischen Anforderungen zur Misere am Wohnungsmarkt bei“, meint die FDP. Foto: Archiv
Text-Nummer: 172962 Autor: FDP/red. vom 26.05.2025 um 14.07 Uhr