BfL: Neue Zweckentfremdungs-Satzung ist der falsche Weg

Lübeck: Archiv: Die Bürgerschaft hat beschlossen, erneut eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg zu bringen (Wir berichteten). „Die BfL hatte sich mit einem eigenen Antrag gegen diese Entscheidung gestellt – leider vergeblich“, heißt es dazu in einer Mitteilung der „Bürger für Lübeck“ (BfL).

Wir veröffentlichen die Mitteilung der BfL im Wortlaut:

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„Wir dürfen die Verwaltung nicht mit Regelungen überfrachten, deren juristische Wirkung mehr als fraglich ist“, erklärt die BfL-Wählergemeinschaft. „Jede unnötige Bürokratie schwächt das Vertrauen in politisches Handeln – besonders, wenn sie sich schon mehrfach vor Gericht nicht bewährt hat.“

In den vergangenen Jahren musste die Stadt mehrere Niederlagen vor Gericht einstecken, weil Zweckentfremdungssatzungen juristisch nicht sauber gefasst oder nicht wirksam durchsetzbar waren. Trotzdem hält die Mehrheit der Bürgerschaft an einem Instrument fest, das vor allem Symbolpolitik betreibt.

„Wie viele Niederlagen vor den Gerichten bedarf es noch, bevor die Politik endlich aufwacht?“, fragt die BfL. „Die Realität ist doch klar: Eine Satzung, die regelmäßig scheitert, hilft niemandem – weder den Wohnungssuchenden noch der Glaubwürdigkeit der Politik.“

Die BfL hatte sich stattdessen für zielgerichtete Maßnahmen starkgemacht: etwa Anreize zur langfristigen Vermietung, den Ausbau des Wohnungsangebots und eine wirksame Nutzung der bestehenden rechtlichen Mittel, etwa über das Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz.

„Wir stehen für Wohnraumschutz mit Augenmaß – und nicht für ein Gesetz, das wieder vor dem Verwaltungsgericht endet.“

Die BfL kündigt an, die Entwicklung genau zu beobachten und sich auch weiterhin gegen überbordende Regelungen und wirkungslose Bürokratie auszusprechen.
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„Wir dürfen die Verwaltung nicht mit Regelungen überfrachten, deren juristische Wirkung mehr als fraglich ist“, erklärt die BfL-Wählergemeinschaft zum Thema Wohnraum. Foto: Archiv/HN
„Wir dürfen die Verwaltung nicht mit Regelungen überfrachten, deren juristische Wirkung mehr als fraglich ist“, erklärt die BfL-Wählergemeinschaft zum Thema Wohnraum. Foto: Archiv/HN

Text-Nummer: 172963    Autor: BfL/red.    vom 26.5.2025 9.27 Uhr