SPD fordert weiter konsequenten Schutz von Wohnraum

Lübeck: Die SPD-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft fordert eine konsequente Umsetzung des Wohnraumschutzgesetzes und kritisiert scharf die von CDU, Grünen und FDP beschlossenen Vorgaben an die Verwaltung. Diese bedeuten eine starke eingeschränkte Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum.

Peter Petereit, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu:

(")Wir haben in Lübeck – wie in jeder Großstadt – mit einem erheblichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu kämpfen. Besonders betroffen sind junge Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen. Es ist daher umso gravierender, wenn Wohnungen dem Markt entzogen werden – sei es durch Leerstand, Spekulation oder die Umwandlung in Ferienwohnungen.

Die SPD-Fraktion hatte sich für die ursprüngliche Verwaltungsvorlage ausgesprochen, die eine umfassende Regelung zur Verhinderung von Zweckentfremdung vorsah. Die nun verabschiedete Satzung, die sich allein auf Ferienwohnungen beschränkt, greift viel zu kurz. Auch langfristiger Leerstand und spekulativ ungenutzte Immobilien sind reale Probleme, denen wir begegnen müssen.

In den vergangenen Jahren ist die Einwohnerzahl Lübecks um mehr als 7.000 Menschen gestiegen – der Wohnraumbedarf wächst stetig. Wir können es uns nicht leisten, dass dringend benötigter Wohnraum leer steht oder brachliegt. Auch Grundstücke, die aus Spekulationsgründen nicht bebaut werden, sind dem Gemeinwohl entzogen. Hier muss die Stadt eingreifen können.

Das Wohnraumschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein ermöglicht genau das: Es definiert verschiedene Formen der Zweckentfremdung – nicht nur Ferienwohnungen. Dass CDU, Grüne und FDP nur einen Bruchteil davon aufgreifen, ist aus Sicht der SPD nicht nur politisch kurzsichtig, sondern auch juristisch riskant.

Eine so stark verengte Satzung führt zur Rechtsunsicherheit und ist womöglich erneut angreifbar – genau davor hat auch der Leiter des Rechtsamtes, Sebastian Ziemann, in der Bürgerschaftssitzung hingewiesen. In der Vergangenheit hatten Besitzer von Ferienwohnungen berechtigt und erfolgreich gegen die städtische Satzung geklagt.

Besonders befremdlich ist, dass CDU und FDP sich auf den Schutz bestehender Ferienwohnungen fokussieren. Das mag politisch nachvollziehbar erscheinen, geht aber am Ziel des Wohnraumschutzgesetzes komplett vorbei. Wir wollen grundsätzlich Zweckentfremdung von Wohnraum bekämpfen und bezahlbaren Wohnraum erhalten und schaffen.

Die SPD-Fraktion fordert daher erneut die Annahme der umfassenden Vorlage der Verwaltung. Wer sich einer konsequenten Regelung verweigert, riskiert nicht nur rechtliche Probleme, sondern versagt auch beim Schutz des Wohnraums in unserer Stadt. Lübeck braucht eine wirksame Satzung, die den Namen Wohnraumschutz wirklich verdient und den Menschen in Lübeck hilft.(")

Die SPD fordert weiterhin eine vollständige Umsetzung der Verwaltungsvorlage zum Schutz von Wohnraum.

Die SPD fordert weiterhin eine vollständige Umsetzung der Verwaltungsvorlage zum Schutz von Wohnraum.


Text-Nummer: 173211   Autor: SPD/red.   vom 09.06.2025 um 18.35 Uhr

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