Kalandstraße bekommt halbseitiges Halteverbot

Lübeck - St. Jürgen: Seit Monaten prüft die Stadt die Parksituation in Wohngebieten. Jetzt wurde die Kalandstraße untersucht. Auch dort wurde bisher beidseitig teilweise auf dem Gehweg geparkt. Das wird geändert. Eine Seite bekommt ein Halteverbot.

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Aufgrund mehrerer Hinweise aus der Bevölkerung zur Parksituation in der Kalandstraße in St. Jürgen hat die Straßenverkehrsbehörde jetzt die Situation vor Ort überprüft. „Aufgrund des Straßenquerschnitts ist kein beidseitiges Parken auf der Fahrbahn möglich“, heißt es dazu in einer Mitteilung der Stadt. Entsprechend werden Schilder für ein absolutes Halteverbot aufgestellt. Die Straße sei für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn nicht breit genug, erklärt die Verwaltung, „sodass es zu Engstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO kommen würde. Die geforderte Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern zu jeder Zeit könnte somit nicht mehr gewährleistet werden.“

"Auch das beidseitige Parken auf dem Gehweg kann aufgrund der schmalen Gehwege nicht gestattet werden. Der Fußverkehr wird dadurch stark behindert und muss zum Teil auf die Fahrbahn ausweichen", so die Stadt. Der Begegnungs-Fußverkehr sei dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Künftig ist lediglich das Parken auf der rechten Seite entlang des Bürgersteigs in Fahrtrichtung Wakenitzstraße – Hüxtertorallee erlaubt. Zur Regelung der Parkordnung wird auf der geraden Häuserseite das Verkehrszeichen „absolutes Haltverbot“ eingerichtet, sodass auf dieser Seite nicht auf der Fahrbahn gehalten und geparkt werden darf.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde vorab über die verkehrlichen Änderungen informiert. Weitere Informationen zum Thema Parken sind online abrufbar unter www.luebeck.de/parkregeln.

Zur Regelung der Parkordnung wird auf der geraden Häuserseite das Verkehrszeichen „absolutes Haltverbot“ eingerichtet. Fotos: STE

Zur Regelung der Parkordnung wird auf der geraden Häuserseite das Verkehrszeichen „absolutes Haltverbot“ eingerichtet. Fotos: STE


Text-Nummer: 173272   Autor: Pressseamt/red.   vom 12.06.2025 um 14.43 Uhr

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