Neue Mitte Moisling: Pläne liegen aus
Lübeck: Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 16. Juni 2025 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans "21.01.00 – Oberbüssauer Weg/ Neue Mitte Moisling" und der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Die Pläne liegen vom 23. Juni bis einschließlich 25. Juli 2025 öffentlich aus. Die Unterlagen sind zusätzlich auch im Internet abrufbar.Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst das zukünftige Zentrum die Neue Mitte des Stadtteiles Moisling östlich des Oberbüssauer Weges, südlich der Niendorfer Straße bis zur im Süden verlaufenden Bahnstrecke Lübeck Hamburg.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Hansestadt Lübeck strebt im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“, ehemals „Soziale Stadt“, eine städtebauliche und funktionale Neuordnung des Stadtteils Moisling an. Die „Neue Mitte“ ist im Stadtteil Moisling ein wesentlicher Baustein des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“, an dem sich die Hansestadt Lübeck im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ seit 2012 mit der Gesamtmaßnahme Moisling beteiligt. Für den laufenden Stadtteilentwicklungsprozess ist die Neuordnung der „Neuen Mitte“ rund um den geplanten Moislinger Markt und der direkten Anbindung an den Bahnhaltepunkt Moisling, das Schlüsselprojekt für die zukünftigen Entwicklungen.
Die „Neue Mitte Moisling“ ist als attraktives und identitätsstiftendes Stadtteilzentrum geplant. Zur Stärkung als Nahversorgungszentrum sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Angebote für private und öffentliche Dienstleistungen sowie attraktive und zeitgemäße Wohnungen sowohl im sanierten Altbestand als auch im Neubau geschaffen werden. Zusammen mit der Revitalisierung und Realisierung der (neuen) Grün-, Frei- und Aufenthaltsbereiche werden die geplanten Maßnahmen die Lebens- und Aufenthaltsqualität für den gesamten Stadtteil deutlich verbessern.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen der Neuen Mitte Moisling (NMM) als Nahversorgungszentrum mit sozialen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen sowie neuen nachfragegerechten Geschosswohnungen mit ergänzenden Frei- und Platzflächen geschaffen werden.
Das etwa 5,4 Hektar große Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch das Grundstück Hasselbreite 3 und den Grünzug „Auf der Kuppe“;
- im Osten durch die Moislinger Mühlenweg-Grundschule und die Straße „Kiwittredder“;
- im Westen durch die Straße „Oberbüssauer Weg“;
- im Süden durch den parallel zur Bahnlinie Lübeck-Hamburg verlaufende Wilhelm-Waterstrat-Weg mit dem angrenzenden Bahnhaltepunkt und weiter nördlich der Moislinger Mühlenweg.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt ein Übersichtsplan.
Die Veröffentlichung des Planentwurfs erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: www.luebeck.de.
Verfügbar sind in dieser Zeit der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.
Einsicht und Stellungnahmen vom 23. Juni bis einschließlich 25. Juli 2025 möglich.
Zusätzlich werden die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt: montags bis mittwochs jeweils 08:00 bis 15:00 Uhr, donnerstags 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags 08:00 bis 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zuständigen Sachbearbeiterin unter der Rufnummer (0451) 122 6126 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Während der Veröffentlichungsfrist vom 23. Juni bis einschließlich 25. Juli 2025 können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu
- vorzugsweise per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de sowie in Kopie an das Büro Prokom unter info@prokom-planung.de oder
- per Post an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder
- während eines vereinbarten Termins (unter der Rufnummer (0451) 122 6126) zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Öffentlichkeit beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Die Unterlagen werden zur Einsichtnahme im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, ausgelegt. Foto: Archiv
Text-Nummer: 173429 Autor: Presseamt/red. vom 22.06.2025 um 09.47 Uhr