Kein Gehwegparken in der Schillerstraße

Lübeck - St. Jürgen: Die Stadt setzt ihre Aktion gegen das Gehwegparken in Wohngebieten fort. Jetzt wird auch in der Schillerstraße das teilweise Parken auf dem Gehweg nicht mehr geduldet. Dafür wird eine Straßenseite mit einem Halteverbot beschildert.

In der Schillerstraße wurde die aktuelle Parksituation geprüft. Die Fahrzeuge parken dort bisher beidseitig auf der Fahrbahn, wodurch lediglich eine Durchfahrtsbreite von 2,50 Metern bleibt. Daher wird ein einseitiges absolutes Haltverbot eingerichtet.

"Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten an engen Straßenstellen verboten. Eine enge Straßenstelle liegt vor, wenn die Durchfahrtsbreite weniger als 3,05 Meter beträgt", so die Stadtverwaltung. "Die Regel gilt immer, auch wenn keine Verkehrszeichen vorhanden sind."

Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts könne alternativ auch das Parken auf den Gehwegen nicht erlaubt werden. Daher werde zur Regelung der Parkordnung auf der geraden Häuserseite das Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) eingerichtet, sodass auf dieser Seite nicht auf der Fahrbahn gehalten und geparkt werden darf.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde vorab über die verkehrlichen Änderungen informiert.

Auch in der Schillerstraße wird auf einer Straßenseite ein Haltverbot eingerichtet.

Auch in der Schillerstraße wird auf einer Straßenseite ein Haltverbot eingerichtet.


Text-Nummer: 173623   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 28.06.2025 um 15.22 Uhr

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