Sieben Verletzte nach Pfefferspray im Zug
Lübeck: Am Dienstagnachmittag, den 02.07.2025 wurde die Bundespolizei über den Einsatz von „Gas“ in einem Zug informiert. Die Rettungskette wurde ausgelöst.Gegen 16:10 Uhr erschien ein 38-jähriger Deutscher in den Diensträumen der Bundespolizei am Bahnhof Lübeck und schilderte, dass er soeben im Zug aus Travemünde kommend von einem anderen Reisenden bedroht worden sei. Um sich zu verteidigen, habe er sein mitgeführtes Pfefferspray zum Einsatz gebracht. Weiterhin gab er an, dass ein bis zwei weitere Personen etwas von dem Pfefferspray abbekommen haben könnten.
Zeitgleich gingen Anrufe der Regionalleitstelle Südwind und der Notfallleitstelle Hannover auf der Dienststelle der Bundespolizei ein, dass es in einem Zug durch den Einsatz von „Gas“ zu mehreren Verletzten gekommen sein soll. Die Rettungskette wurde von dort ausgelöst. Rettungskräfte sowie Streifen der Landespolizei erreichten den Bahnhof.
Aufgrund der Einsatzmaßnahmen wurden der betroffene Bahnsteig und Gleisbereiche durch die Bundespolizei zeitweilig gesperrt. Nach Abschluss der Behandlungen konnten die betroffenen Personen ihren Weg eigenständig fortsetzen. Der Zug wurde aufgrund des Pfeffersprays vorerst ausgesetzt.
Der 38-Jährige wird sich nun aufgrund des Pfeffersprayeinsatzes wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Auch auf den 32-jährigen Deutschen, der zuvor den 38-Jährigen bedroht haben soll, wird eine Strafanzeige aufgrund der Bedrohung zukommen. Gegen 16:50 Uhr wurde die Sperrung der Gleise wieder aufgehoben.

Der Zug wurde aufgrund des Pfeffersprays vorerst ausgesetzt. Foto: Archiv/HN
Text-Nummer: 173734 Autor: BuPo/red. vom 03.07.2025 um 12.45 Uhr
Kommentare zu diesem Text:
Pitke
schrieb am 03.07.2025 um 13.35 Uhr:
Diese Strecke scheint ja neuerdings echt gefährlich zu sein.
Misanthrop
schrieb am 03.07.2025 um 13.53 Uhr:
Cool... Sieben Verletzte. Weil man sich nicht mehr zu helfen weiß und auf eine Waffe zugreifen muss, die man nicht bedienen kann. Top. Da hat ja die Politik der Angstmacherei ja ganz wunderbar funktioniert.
Interesst
schrieb am 03.07.2025 um 14.47 Uhr:
Es hat schon einen Grund dass man seit Jahren nicht mehr in öfentliche Verkehrsmittel steigt und insbesondere nicht in Gefängnisse wie Züge aus denen man nicht mal notfalls rauskommen kann (so wie in Bussen) und noch nicht mal von DB Informationen bekommt. Auch verschanzen sich die Fahrer hier in den Zügen und man kommt nicht mal zum Fahrer im Notfall (Tür verschlossen).
hannes
schrieb am 03.07.2025 um 14.55 Uhr:
@Misanthrop
Sie wissen doch gar nicht, was passiert ist.
Der 38 Jährige ist, wie es dem Bericht zu entnemen ist, selbst zu den Diensträumen der Bundespolizei am Bahnhof Lübeck gekommen. Er hätte auch weglaufen können.
Sie sagen" Weil man sich nicht mehr zu helfen weiß und auf eine Waffe zugreifen muss, die man nicht bedienen kann".
Pfefferspray wirkt in einem Zugabteil immer auch auf andere, außer der Zug ist leer. Sie wissen doch gar nicht wie er bedroht wurde und in welcher Lage er sich befand.
Hauptsache erstmal andere diskreditieren.
Internet
schrieb am 03.07.2025 um 16.55 Uhr:
@Interesst
Herrje, was wollen Sie jetzt mit diesem qualitativ hochwertigen Kommentar sagen? Sie fahren also nicht Bahn, weil - man weiß es nicht - aber irgendwer muss ja nun mal Schuld sein. Egal wie blöd die Argunente sind, Hauptsache noch mal was sagen.
Peter
schrieb am 03.07.2025 um 17.55 Uhr:
Was wohl passiert wäre, wenn man im Rahmen einer Messerkontrolle auf Pfefferspray gestoßen wäre?
Misanthrop
schrieb am 03.07.2025 um 18.13 Uhr:
@Interesst schrieb am 03.07.2025 um 14.47 Uhr:
"Es hat schon einen Grund dass man seit Jahren nicht mehr in öfentliche Verkehrsmittel steigt [...]"
Aha. Und das befähigt dich jetzt die aktuelle Situation wie zu beurteilen?
"[...] und insbesondere nicht in Gefängnisse wie Züge aus denen man nicht mal notfalls rauskommen kann (so wie in Bussen) [...]"
Deiner Logik nach sind alles Gefängnisse. Außer Fußgänger und Fahrräder. Weil überall ist man eingeschlossen.
"[...] und noch nicht mal von DB Informationen bekommt.[...]"
Bekommt man. Nennt sich DB App. Oder auch in der Nah.sh App und sogar auf beiden Homepages bekommt man Infos über Verspätungen und/oder Ausfälle. Aber da du ja seit Jahren nicht mehr mit dem ÖPNV unterwegs bist, weißt du das nicht. Und somit gibt es wiedermal keine Basis für eine funktionierende Diskussion. Es ist so ermüdend.
"[...]Auch verschanzen sich die Fahrer hier in den Zügen und man kommt nicht mal zum Fahrer im Notfall (Tür verschlossen)."
Du verschanzt dich doch auch im Auto, damit nicht jeder Finn und Bruno zu dir kommt und dir ein Ohr abkaut. Im Notfall gibt es Melder und Zugbegleiter und die Bahnsicherheit und wenn es ganz schlimm kommt, die Bundespolizei.
Aber wie gesagt, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal still sein.
Mike Neumann
schrieb am 03.07.2025 um 18.19 Uhr:
Ein eigenes Auto ist heutzutage so wichtig und richtig.
Karl der Käfer
schrieb am 03.07.2025 um 18.32 Uhr:
@Misanthrop (schrieb am 03.07.2025 um 13.53 Uhr:
Cool... Sieben Verletzte. Weil man sich nicht mehr zu helfen weiß und auf eine Waffe zugreifen muss, die man nicht bedienen kann. Top. Da hat ja die Politik der Angstmacherei ja ganz wunderbar funktioniert.)
So kann man die Realität, die einen Zuggast klar als Opfer definiert, auch verdrehen.
Das nennt man "Täter-Opfer -Umkehr"
Oder wollen Sie dem Angegriffenen einfach mal aus Entfernung und ohne weitere Kentnisse über die Situation als Deppen darstellen, der keinen Grund hatte, sich in eirner Notsituation zu wehren und den Notwehrparagraphen aus dem GG streichen?
Misanthrop
schrieb am 03.07.2025 um 18.44 Uhr:
@Peter schrieb am 03.07.2025 um 17.55 Uhr:
"Was wohl passiert wäre, wenn man im Rahmen einer Messerkontrolle auf Pfefferspray gestoßen wäre?"
Nichts, denn Pfefferspray ist in Deutschland legal, allerdings gibt es strenge Vorschriften hinsichtlich der Verwendung.
Das Mittel muss als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sein und darf bei Menschen nur in Notwehrsituationen und bei Nothilfe eingesetzt werden.
Unter Notwehr versteht man die eigene Verteidigung gegen einen unmittelbaren körperlichen Angriff. Mit Nothilfe ist eine Hilfeleistung gemeint, die für andere eine lebensgefährliche Situation darstellt.
Die Verwendung von Pfefferspray sollte immer das letzte Mittel sein. Bei unangemessenem Einsatz drohen Strafen.
Wie es nun weitergeht, wird ein Gericht urteilen. Ganz einfach. Nennt sich Rechtsstaat.
Alexy
schrieb am 03.07.2025 um 18.50 Uhr:
@Misanthrop
Letzte Woche haben Sie uns noch mit Überzeugung "ausgelacht", weil es ja so "sicher" in Zügen ist und wir ja alle unter Phobien leiden würden, weil wir die ständig steigende Anzahl von Gewalt und Übergriffen in Zügen auf Fahrgäste und Personal kritisiert und Ihnen wiedersprochen haben.
Heute machen Sie den Bock zum Gärtner, ....äh das Opfer, was sich wehren mußte zum Täter.
Aber ich finde es gut, daß Sie Ihren faktenlosen und sinnbefreiten Unsinn von letzter Woche hier revidieren.
Bla
schrieb am 03.07.2025 um 19.41 Uhr:
@Peter Das Mitführen von Pfefferspray im Zug ist gemäß § 42 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit der Ersatzverkündung des Landes Schleswig-Holstein vom 22.12.2023 verboten. Pfefferspray fällt in der Regel unter § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG, da es als Reizstoffsprühgerät dazu bestimmt ist, Menschen angriffsunfähig zu machen, und somit als Waffe gilt. Die Verordnung untersagt das Führen solcher Waffen im öffentlichen Personennahverkehr landesweit, einschließlich Zügen, Bahnhöfen und Haltestellen. Es wäre also, genau wie ein Messer, beschlagnahmt worden.
Barny
schrieb am 03.07.2025 um 20.30 Uhr:
@ Misanthrop
Wieder den Inhalt der Meldung nicht verstanden und falsch kommentiert.
Der eine wurde in der, ihrer Meinung nach sicheren, Bahn angegriffen und hat sich verteidigt,
Ist dann sofort zur Polizei gegangen und hat den Vorfall gemeldet.
(...)
Misanthrop
schrieb am 03.07.2025 um 20.46 Uhr:
@Karl und Alexy
Naja, es ist nunmal nicht gerade "kluk", ein Tierabwehrspray in so einem engen Raum zu versprühen. Steht sogar auf der Dose.
Und was ist nun das Resultat dieser "kluken" Aktion, dessen Grundlage eine einfache Bedrohung war?
Sieben Personen wurden verletzt, wovon ganz sicher nicht alle an der Situation beteiligt waren.
Der Zugverkehr wurde ausgesetzt. Und der Zug konnte vorerst nicht mehr verwendet werden.
Das läuft für mich unter "Mit Kanonen auf Spatzen schießen". Was das Opfer ebenso zum Täter macht. Das ist keine Umkehr, sondern eine Gleichstellung. (...) Für euch passt es nicht ins Narrativ, dass ein "Opfer" genauso Täter sein kann.
Ihr betreibt hingegen Propaganda für Selbstjustiz. Ihr legitimiert Kollateralschäden in Form von VERLETZTEN UNBETEILIGTEN Menschen, nur damit man sich einer "verteidigen" kann. Das finden die Verletzen sicher ganz toll, wie arrogant ihr seid.
So ist die neu empfundene Gerechtigkeit nun mal.
(...).
Alexy
schrieb am 04.07.2025 um 07.58 Uhr:
@Misanthrop (schrieb am 03.07.2025 um 20.46 Uhr)
Da es in so einer Situation um Sekunden geht, kann man eben nicht einen Stuhlkreis bilden und das mit dem Angreifer ausdiskutieren und ihn zur Einsicht bewegen; vielleicht in ihrer Blase , im realen Leben leider nicht. (...)
Die Reaktion und Handlungsweise ist eben nicht rational, sodern intuitiv und aus der Situation heraus spontan , womöglich auch für Unbeteiligte unangenehm.
Und Personen, die meinen, sie wären Einstein und Rambo mit Bruce Lee in einer Person vereint und würden immer das Richtige tun, gibt es . Meistens sind es die Ersten, die heulend weglaufen.
MatthiasG.
schrieb am 04.07.2025 um 11.00 Uhr:
@Aleksy: Genau dieses Verhalten, welches Sie hier beschreiben, ist der Grund warum Waffen verboten sind. Wenn Nachdenken aussetzt, sind solche Waffen in der Tasche ganz schlecht.
Barny
schrieb am 04.07.2025 um 11.14 Uhr:
@ Misanthrop
Das Opfer sich wehren, das
scheint Ihnen nicht zu gefallen.
Niemand, der bislang nicht bedroht wurde, kann den Stress nachvollziehen, den das Opfer dann gerade hat.
Mir kommt es so vor als ob sie mit ihrem "Geschreibsel"Gewalt fördern wollen.
Misanthrop
schrieb am 04.07.2025 um 11.53 Uhr:
@Barney schrieb am 04.07.2025 um 11.14 Uhr:
"Das Opfer sich wehren, das
scheint Ihnen nicht zu gefallen."
Gewalt hat noch nie jemanden geholfen. Siehe auch hier.
"Niemand, der bislang nicht bedroht wurde, kann den Stress nachvollziehen, den das Opfer dann gerade hat."
Da der Angreifer nur verbal gedroht hat, hält sich der Stress in Grenzen. Wie sieht es mit dem Stresspegel der UNBETEILIGTEN OPFER aus, die verletzt wurden? Ach halt... Das geht für dich ja auch klar. Sind doch nur kollateral Schäden bei der Verteidigung.
"Mir kommt es so vor als ob sie mit ihrem "Geschreibsel"Gewalt fördern wollen."
Sagt genau der, der den Einsatz von Waffen (ja, auch Pfefferspray gilt als Waffe) und die Verletzung Unbeteiligter zum Selbstschutz gut heißt.
Misanthrop
schrieb am 04.07.2025 um 13.22 Uhr:
@Alexy schrieb am 04.07.2025 um 07.58 Uhr:
"Da es in so einer Situation um Sekunden geht, kann man eben nicht einen Stuhlkreis bilden und das mit dem Angreifer ausdiskutieren und ihn zur Einsicht bewegen; vielleicht in ihrer Blase , im realen Leben leider nicht. (...)"
Nein, aber man kann auf sich Aufmerksam machen, Hilfe rufen, den Gegenüber ignorieren, die Handykamera zücken und filmen. Vieles davon reicht schon auf, um den gegenüber zu verunsichern. Sowas nennt man Deeskalieren. Die Situation bewusst entschärfen. Aber sowas kennt man nicht mehr. Man muss ja sofort zur Waffe greifen.
(...) [nicht veröffentlichte "Was wäre wenn" Situation mit angreifenden Fascho und Flüchtling mit Pfefferspray. Scheint wohl nicht der Diskussion förderlich beizutragen]
"Die Reaktion und Handlungsweise ist eben nicht rational, sodern intuitiv und aus der Situation heraus spontan , womöglich auch für Unbeteiligte unangenehm."
Und da solche Situationen nie rational sind, ist es natürlich auch mehr als angebracht, eine Waffe mitzubringen, mit der man nicht umgehen kann. Hat ja ganz wunderbar funktioniert.
Und die unbeteiligten Opfer, die dabei verletzt wurden, sehen das bestimmt nicht nur als "unangenehm" an.
Wow... Das ist echt ein Level der Verharmlosung, dass hier selten erreicht wird. Gratuliere.
"Und Personen, die meinen, sie wären Einstein und Rambo mit Bruce Lee in einer Person vereint und würden immer das Richtige tun, gibt es . Meistens sind es die Ersten, die heulend weglaufen."
Heulend weglaufen hätte vielleicht auch deeskalierend gewirkt. So ist es aber eskaliert, weil einer meint, dass es "kluk" ist, Pfefferspray in einem Zug zu verwenden, nur weil man dumm angemacht wird. Was wäre wohl passiert, hätte er ein Messer, Teleskopschlagstock o.ä. dabei gehabt? Merkst du was? Na? Naa?
Alexy
schrieb am 04.07.2025 um 14.09 Uhr:
@ Matthias
Dann gibt es nur eine Lösung für Sie und die heisst: Kapitulation, und sich dem Täter mit Waffe " unterwerfen ", weil der Einsatz dieses CS Gases bei der " Verteidigung des Lebens und der Gesundheit " von Menschen ja verboten ist? (Im Notwehrparagraphen übrigens nicht)
Sorry, so etwas kann nicht Ihr Ernst sein. Wahnsinn so eine Argumentation.
Alexy
schrieb am 04.07.2025 um 14.53 Uhr:
@ Misanthrop 4.7. (Heulend weglaufen hätte vielleicht auch deeskalierend gewirkt. So ist es aber eskaliert, weil einer meint, dass es "kluk" ist, Pfefferspray in einem Zug zu verwenden, nur weil man dumm angemacht wird. Was wäre wohl passiert, hätte er ein Messer, Teleskopschlagstock o.ä. dabei gehabt? Merkst du was? Na? Naa?)
Ja, ich merke alles. Nur ich merke auch, daß man in der Realität bleiben sollte und nicht den Täter zum Opfer machen , sich wie ein Klugschwätzer aufspielen, wenn man nicht dabei war und den Täter hier bemitleiden sollte. Vielleicht denken Sie mehr an den armen Täter, als an die vielen Opfer, die wir mittlerweile in Zügen, usw. haben.
(...)
Ende der Durchsage.
(PS: Sie müssen mir noch zeigen, wie man in fahrenden Zügen weglaufen soll. Sie wären dann der "Messias" der das als Einziger schafft.) I;O)
Misanthrop
schrieb am 04.07.2025 um 15.14 Uhr:
@Alexy schrieb am 04.07.2025 um 14.53 Uhr:
"Ja, ich merke alles. Nur ich merke auch, daß man in der Realität bleiben sollte und nicht den Täter zum Opfer machen , sich wie ein Klugschwätzer aufspielen, wenn man nicht dabei war und den Täter hier bemitleiden sollte. Vielleicht denken Sie mehr an den armen Täter, als an die vielen Opfer, die wir mittlerweile in Zügen, usw. haben."
Ich bemitleide in keinster Weise den Täter. Bitte zitiere mich. Ich bin gespannt.
Ich stelle aber das Opfer mit dem Täter gleich, da er grobfahrlässig unbeteiligte Personen verletzt hat. Aber das ist dir ja egal. Wie war das mit der Verhöhnung von Opfern, was du mir vorgeworfen hast? Ich spiele den Ball mal zurück.
Misanthrop
schrieb am 04.07.2025 um 15.40 Uhr:
@Alexy schrieb:
"(PS: Sie müssen mir noch zeigen, wie man in fahrenden Zügen weglaufen soll. Sie wären dann der "Messias" der das als Einziger schafft.) I;O)"
Da das nur eine der von mir genannten Deeskaltionsmethoden ist, muss ich nichts zeigen. Und da nicht jeder Zug maßlos überfüllt ist (wie auch in diesem Fall), kann das Weglaufen durchaus eine Option sein.
Misanthrop
schrieb am 04.07.2025 um 15.56 Uhr:
@Alexy schrieb am 04.07.2025 um 14.09 Uhr:
"Dann gibt es nur eine Lösung für Sie und die heisst: Kapitulation, und sich dem Täter mit Waffe " unterwerfen ", weil der Einsatz dieses CS Gases bei der " Verteidigung des Lebens und der Gesundheit " von Menschen ja verboten ist? (Im Notwehrparagraphen übrigens nicht)"
Deeskalation. Da hier KEINE Waffe im Spiel war. Sollte man als Kampfsportexperte eigentlich wissen. Und selbst wenn eine Waffe involviert wäre, ruft man um Hilfe. Und die Polizei. Der Vorfall ereignete sich in keinem leeren Zug. Man greift nicht zu Waffe. Außer man nimmt WISSENTLICH in Kauf unschuldige Menschen zu verletzen. Von daher zitiere ich dich:
"Sorry, so etwas kann nicht Ihr Ernst sein. Wahnsinn so eine Argumentation."
Aber gut. Du befürwortest Gewalt mit Waffen und Kollateralschäden als akzeptables Mittel gegen verbale Attacken. Hui ui ui... (...) Passt aber wunderbar zum Gesamteindruck. Ganz wunderbar.
Alexy
schrieb am 04.07.2025 um 18.18 Uhr:
@Misanthrop (Aber gut. Du befürwortest Gewalt mit Waffen und Kollateralschäden als akzeptables Mittel gegen verbale Attacken. Hui ui ui... (...) Passt aber wunderbar zum Gesamteindruck. Ganz wunderbar)
Setzen: 6.
Weder habe ich meinem Kommentar "explizit" auf diese eine Situation bezogen, noch sind Sie sich überhaupt bewußt, worum es geht.
Nämlich darum, daß die ERfahruzng zeigt, daß als Nächstes ganz schnell eine "WAFFE" im Spiel sein kann. Und die heißt 79 mal am Tag Messer(oder auch Axt wie gestern in Bayern).
Und Sie sind sicherlich der Meinung, daß man nun eine "CS- gasfreie Zone" einrichten muß, wie auch unsere Politiker meinen, eine "Messerverbotszone" löse unsere Probleme bezüglich endloser Messerattacken, endloser Messertoter und Schwerverletzter/lebenslang Behinderter in Deutschland.
Und damit es klar ist, da Sie meine Kommentare immer exzellent verdrehen, Halbwahrheiten darüber hier zum betsen geben und mir Dinge unterstellen, die nirgends stehen und auf andere Situationen beziehen:
Werde ich angegriffen, gibt es für mich "keine langwierige Auswahl der legalen oder illegalen Mittel" zur Selbstverteidigung , da mir der Notwehrparagraph sagt, daß ich bei einem "Angriff auf Leib und Leben" , "alle mir zur Verfügung stehenden Mittel zur Verteidigung einsetzen darf"
Sie können gerne in so einer Situation die weiße Flagge hissen, weinen oder einen Stuhlkreis bilden - es wird Ihnen nicht helfen. Mein langjähriger Kampfsporttrainer sagte mal vor vielen Jahren(!) schon zu mir:
" Bei einem Angriff , besonders mit mehreren Personen, und/oder mit Messer bewaffnet , muß man sich heute (das war ca 2012) darüber im Klaren sein - die wollen mein Leben"
Und genau das wird meine Verteidigung bestimmen. Sie können gerne multikulturell einwandfrei Diskutieren , oder Einhornstaub werfen , um damit die grenzenlose Naivität in der heutigen Zeit zu untermauern.Gutes Gelingen.
Schönes Wochenende.
Misanthrop
schrieb am 04.07.2025 um 19.37 Uhr:
Ach Alexy,
lassen wir das. Du bist nicht bereit, auf Gewalt zu verzichten. Für dich gibt es nur Kampf oder Niederlage.
Aber das Leben ist nunmal nicht schwarz weiß. Aber du propagierst es hier.
Für dich ist jeder Streit sofort ein Kampf mit Waffen auf Leben und Tod. Andere Optionen kennst du gar nicht. Um das zu untermauern ziehst du bundesweite Vorfälle ran.
Ich mache hier den Vorschlag: lassen wir es. Ich werde dich und deine Kommentare ignorieren. Jeder Mensch hat jetzt gesehen, wie wir ticken. Du hast deine Fans, die dich lautstark unterstützen und ich habe meine Fans, die mir zur Seite stehen.
Alexy
schrieb am 04.07.2025 um 22.37 Uhr:
@Misanthrop schrieb am 04.07.2025 um 19.37 Uhr:
(Ach Alex lassen wir das. Du bist nicht bereit, auf Gewalt zu verzichten. Für dich gibt es nur Kampf oder Niederlage)
Nö, für mich gibt es Notwehr bei einem Angriff auf meine Gesundheit und/oder mein leben - für Dich ist alles nur Disneyland Slapstick, oder Abenteuer wie im TV, wo der "Gute" siegt.
Tip von mir: Das gerade neue Statement von Manuel Ostermann (DPolG ):
"Manuel Ostermann | Vielleicht geht Deutschland seinem Ende entgegen"
Das mit dem "Ende" ist übertrieben, den Rest unterschreibe ich zu 100%. Und das ist kein Slapstick oder Lamentieren vom anderen Stern. Und schon gar nicht von einenm Theoretiker vom bequemen Bürosessel aus, sondern von der Basis.
Misanthrop
schrieb am 05.07.2025 um 00.29 Uhr:
@Alexyschrieb am 04.07.2025 um 22.37 Uhr:
Ganz viel Text, der seine politische Ausrichtung und seine offensichtliche Gewaltbereitschaft offen legt.
Dazu zitiert er einen, sagen wir mal, umstrittenen Hr. Ostermann, der einer ebenso umstrittenen Polizei Gewerkschaft angehört.
Es ist übrigens der selbe Herr Ostermann, von der sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) distanziert und die Rückkehr zu einer sachlichen Diskussion auffordert, da er sehr (...) und derer Abschiebepolitik zugetan ist.
Somit ist das Sprech von Alexy klar offengelegt.
QED. Case closed.
Alexy
schrieb am 07.07.2025 um 04.53 Uhr:
@Misanthrop
Strafgesetzbuch (StGB)(Auszug):
§ 32 Notwehr
(Zitat) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.(Zitat Ende)
Auszug Dejure org:
(Zitat)
Sollte eine drohende Verletzung aufgrund menschlichen Verhaltens drohen, dann geht es um einen Angriff auf rechtlich geschützte Interessen oder Güter. Dies ist ebenso der Fall, wenn beispielsweise ein Kampfhund von seinem Besitzer auf einen anderen Menschen gehetzt wird.
Doch ab wann ist es Notwehr? Damit eine Notwehrlage vorliegt, muss der Angriff gegenwärtig sein, sprich unmittelbar bevorstehen(!) , bereits begonnen haben oder noch andauern. Er darf noch nicht beendet sein, da sonst das Recht auf Notwehr nicht mehr gegeben ist. Ein Beispiel hierfür wäre ein drohender Schlag(!) ins Gesicht.
*Selbst, wenn die Faust Sie noch nicht getroffen hat(!) , dürfen und sollten Sie sich wehren* (Zitat Ende)
Also wären alle Behauptungen, Kurzanalysen von Hobbypsychologen und Statements von angeblichen Kennern der Materie , mit angeblichen "Vorgaben in der Gesetzgebung" und "unumstößlichen Regelungen" einfach unwahr , incl. Eigeninterpretationen über angebliche "Gewaltbereitschaft von Menschen" in Notwehr ,nichts Anderes als: Mumpitz.
Was Ihre Behauptung über einen "fragwürdigen Herrn Ostermann" und seine Kollegen angeht, bleibt nur zu sagen, daß er Einer der Wenigen ist, der die Realität seit Jahren kennt, kein Sesseldrücker, der in seiner Blase verbleibt und die Realität nur im Büro von 7-16 lebt. Heute ist ja schon ein erfahrener Bürgermeister wie Boris Palmer fragwürdig, weil das Gesagte nicht in das völlig weltfremde , unreale Weltbild seiner (ehemaligen )Partei passte. Wie bei einigen Experten von heute.
MatthiasG.
schrieb am 07.07.2025 um 13.09 Uhr:
@Aleksy: Ihre Denk- & Argumentationsweise ist ziemlich kurzsichtig und eher eingeschränkt.
Menschen wie Sie machen mir Angst!
Misanthrop
schrieb am 07.07.2025 um 13.14 Uhr:
@Alexy
Wenn du dich prügeln willst, geh zu deinem Kampfsport. Suche hier nicht nach Rechtfertigungen für Gewalt im Alltag.
Und wie schön du immer die unbeteiligten Verletzten ausblendest. Denn darum geht es: es wurden Unbeteiligte verletzt.
"Notwehr (§ 32 StGB) dient dem Schutz des Angegriffenen vor einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Es ist jedoch nicht erlaubt, dabei die Rechtsgüter (die Gesundheit ist ein Rechtsgut) unbeteiligter Dritter zu verletzen. Notwehrhandlungen dürfen sich nur gegen den Angreifer richten."
So. Den Fall haben wir hier. Um nichts anderes geht es hier. Das Opfer wurde just zum Täter in dem Moment, wo er das Tränengas genutzt hat. Ihm war es entweder egal oder er war zu blöd zu realisieren, dass er unbeteiligte Menschen verletzen wird. Darüber wird ein Gericht entscheiden.
Alexy
schrieb am 07.07.2025 um 16.26 Uhr:
@Misanthrop (schrieb am 07.07.2025 um 13.14 Uhr)
Sie scheinen die von mir zitierten Ausführungen im Kommentar entweder nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben.
Einer Notwehrhandlung muß NICHT (!) ein "körperlicher Angriff" vorangegangen sein, sondern es langt , wenn eine "verbale Drohung" ausgestossen wird. Und genau das(!) ist hier passiert. Die "Notwehrhandlung" zur Abwendung der Umsetzung der verbalen Drohung in "körperliche Gewalt" ist NOTWEHR.
So sagt es der Paragraph. Auch wenn Sie persönlich anders sehen. Wann ist das hier nicht der Fall? Vielleicht weil alle Anderen grundsätzlich "rechts" sind? Ich denke schon, daß eine gewisse "Vorverurteilung und Einteilung" im engen Rahmen des Schubladendenkens vorhanden ist, sowie bei der oberflächlichen Einordnung" vom unbescholtenen Gewerkschafter Herrn Ostermann.
Das bedauerlicherweise Unbeteiligte in diesme Falle etwas vom CS Gas abbekommen haben, ist mit Sicherheit kein Vorsatz gewesen, sondern sehr wahrscheinlich fahrlässig, aufgrund der angespannten Bedrohungssituation.
Jedenfalls hat es beim Täter beim verbalen Angriff mit seinen Drohgebärden , nicht zu einem körperlichen Angriff geführt. Das hat das Opfer vehindert, keine Verletzungen beim Angegriffenen. Und das ist sehr gut.
Sonst lesen Sie doch noch einmal zum Verständniss den Paragraphen mit der klaren Beschreibung der Notwehrhandlung durch. Manche brauchen zweimal, oder dreimal, um es zu verstehen. Das ist nicht schlimm. Man kann nicht alles auf Anhieb verstehen, was der Gesetzgeber fordert.
Misanthrop
schrieb am 07.07.2025 um 18.54 Uhr:
@Alexy schrieb am 07.07.2025 um 16.26 Uhr:
"Sie scheinen die von mir zitierten Ausführungen im Kommentar entweder nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben."
Natürlich. Nur Du verstehst es nicht, dass das Opfer zum Täter wurde, weil er Unbeteiligte verletzt hat. Ich habe nie angezweifelt, dass es sich um Notwehr gehandelt hat. Wo denn? Du verstehst einfach nicht, dass seine Art der Notwehr völlig falsch war. Aber wenn jemand erstmal nur Gewalt als Option sieht... Ach lassen wir das. Für dich ist es sicher auch Notwehr mit einem Mähdrescher durch die Fußgängerzone zu fahren, nur weil einer am Ende was Böses andeutet. Egal, wieviele Menschen sterben könnten. Es geht dir ausschließlich um den Selbstschutz. Egal, wie hoch der Preis, vorallem für andere, ist.
"Einer Notwehrhandlung muß NICHT (!) ein "körperlicher Angriff" vorangegangen sein, sondern es langt , wenn eine "verbale Drohung" ausgestossen wird. Und genau das(!) ist hier passiert. Die "Notwehrhandlung" zur Abwendung der Umsetzung der verbalen Drohung in "körperliche Gewalt" ist NOTWEHR.
So sagt es der Paragraph."
Du bist so "kluk". Nur darum geht es einfach nicht. Was Notwehr ist klar. Nur wann ist die Notwehr noch Notwehr? Bei drei Verletzen? Oder erst ab fünf? Werten wir Kinder, die verletzt werden anders? Wo ziehst du die Grenze, falls überhaupt?
"Auch wenn Sie persönlich anders sehen. Wann ist das hier nicht der Fall? Vielleicht weil alle Anderen grundsätzlich "rechts" sind? Ich denke schon, daß eine gewisse "Vorverurteilung und Einteilung" im engen Rahmen des Schubladendenkens vorhanden ist, sowie bei der oberflächlichen Einordnung" vom unbescholtenen Gewerkschafter Herrn Ostermann."
Unbescholten? Bester Witz des Abends.
"Das bedauerlicherweise Unbeteiligte in diesme Falle etwas vom CS Gas abbekommen haben, ist mit Sicherheit kein Vorsatz gewesen, sondern sehr wahrscheinlich fahrlässig, aufgrund der angespannten Bedrohungssituation."
Etwas? Du solltest Stand-up Comedian werden. Dieter Nuhr findet das lustig. Oder du bekommst etwas Sendezeit bei Nius. Du bist echt ein Komiker. Ob das die anderen auch so sehen?
"Jedenfalls hat es beim Täter beim verbalen Angriff mit seinen Drohgebärden , nicht zu einem körperlichen Angriff geführt. Das hat das Opfer vehindert, keine Verletzungen beim Angegriffenen. Und das ist sehr gut."
Natürlich feierst du das. Du bist wahrlich verblendet. Einen verbalen Angriff mit Drohgebärden mit Waffengewalt niederschlagen. So machen das starke Männer mit einem kleinen P... EGO.
"Sonst lesen Sie doch noch einmal zum Verständniss den Paragraphen mit der klaren Beschreibung der Notwehrhandlung durch. Manche brauchen zweimal, oder dreimal, um es zu verstehen. Das ist nicht schlimm. Man kann nicht alles auf Anhieb verstehen, was der Gesetzgeber fordert."
Ich hab schon verstanden. Du wirst es nur leider nie verstehen können. Aber dafür kannst du Kampfsport. Vermeide aber bitte die Schläge auf dem Kopf.
alexy
schrieb am 07.07.2025 um 21.48 Uhr:
@Misanthrop(schrieb am 07.07.2025 um 18.54 Uhr)
(...) Dieses einfache Schwarz-Weiss denken , was auch viele Randgruppen haben, ist mir zu oberflächlich und einfach.
Übrigens, abschliessend: Kampfsportler sind keine Prügelknaben; sondern faire Sportler, die Knaben finden Sie heute leider eher in Freibädern in vielen Teilen Deutschlands.
Ich wünsche noch einen schönen Abend!
Alexy
schrieb am 08.07.2025 um 04.53 Uhr:
@Misanthrop
(Zitat: ....Ich hab schon verstanden. Du wirst es nur leider nie verstehen können. Aber dafür kannst du Kampfsport. Vermeide aber bitte die Schläge auf dem Kopf.)
Ich finde es übrigens sehr traurig und bezeichnend, jemanden bei fehlenden Argumneten und auch fehlenden juristischen Kenntnssen in der Sache und daher reinen laienhaften Behauptungen , auf persönlicher Ebene anzugreifen.
(...)
Misanthrop
schrieb am 08.07.2025 um 12.09 Uhr:
@Alexy schrieb am 08.07.2025 um 04.53 Uhr:
"Ich finde es übrigens sehr traurig und bezeichnend, jemanden bei fehlenden Argumneten und auch fehlenden juristischen Kenntnssen in der Sache und daher reinen laienhaften Behauptungen , auf persönlicher Ebene anzugreifen."
Ach, tue ich das? Ich habe dir den respektvollen Hinweis gegeben, dass du lieber Kampfsport machen solltest und dabei achtsam mit deinem Kopf umgehen sollst. Das ist kein Angriff. Verbale Angriffe hier enden meist so: "(...)"
Du siehst, nicht jeder will dir was Böses.
Und was meine "laienhaften" Behauptungen und meine juristischen Kenntnisse betrifft:
Da sind wir auf einem Level. Nur das Cherry picking betreibst. Du nimmst nur den §32 StGB. Aber du blendest alles weitere aus, was ich dir genannt habe. Im Bereich Jura ist es nicht wie im Supermarkt. Hier sucht man sich nicht das Beste raus und gut ist. Da greift vieles ineinander und es gibt für vieles zumindest ergänzende, wenn nicht sogar gleich eigene Gesetze. Und da sage ich es jetzt auch noch ein drittes Mal für dich: das werden Gerichte entscheiden!
Rechtfertigt eine verbale Attacke mit Drohgebärden den Einsatz von einer Waffe, bei deren Einsatz Unbeteiligte verletzt werden und es zu einem Eingriff in den Bahnverkehr kommt?
Ich bin als juristischer Laie wahrlich an dem Urteil interessiert. Vielleicht schreibe ich mal C. Solmecke von WBS Legal an. Der findet an sowas immer Spaß.
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Alexy
schrieb am 08.07.2025 um 15.09 Uhr:
@Misanthrop Zitat:
(Im Bereich Jura ist es nicht wie im Supermarkt. Hier sucht man sich nicht das Beste raus und gut ist. Da greift vieles ineinander und es gibt für vieles zumindest ergänzende, wenn nicht sogar gleich eigene Gesetze. Und da sage ich es jetzt auch noch ein drittes Mal für dich: das werden Gerichte entscheiden!)
Na, zum Glück entscheiden das Gerichte und nicht voreingenommene Laien, die meinen immer im Recht zu sein, weil sie am lautesten Schreien und mit dem Finger grundsätzlich nur auf Andere zeigen.
Übrigens wird vor Gericht nicht "Recht gesprochen", sondern ein Urteil gefälllt. Wie das ausgeht, weiß ich schon jetzt. I;O)
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