E-Scooter und E-Bikes: Feste Abstellflächen ab Montag verpflichtend

Lübeck: „Die Verwaltung bringt Ordnung ins Chaos“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Wie angekündigt wurden in der Innenstadt und am Hauptbahnhof Abstellflächen für E-Scooter und E-Bikes errichtet. Ab Montag, 07. Juli 2025, werden die festen Abstellflächen verpflichtend.

Die Nutzer können ihre Fahrt dann ausschließlich in den dafür vorgesehenen Sammelbereichen beenden. Außerhalb dieser Bereiche kann die Ausleihe nicht mehr beendet werden. Die Gebühr läuft so lange weiter, bis das Fahrzeug korrekt abgestellt ist. Damit reagiert die Verwaltung auf Beschwerden über konfliktträchtiges Abstellverhalten gewerblicher E-Scooter- und E-Bike-Verleihangebote.

„E-Scooter und Leihfahrräder sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Mobilitätsangebots in Lübeck und wir müssen Regeln für ein verträgliches Miteinander schaffen“, erklärt Bürgermeister Jan Lindenau. „Das ungeordnete Abstellen hat viele Lübecker erheblich gestört“, ergänzt Bausenatorin Joanna Hagen. „Mit der nun gefundenen Lösung werden die E-Scooter und Leihfahrräder einen sehr guten und deutlich konfliktfreieren Beitrag für die städtische Mobilität bieten können.“

Mehr als 30 Abstellflächen auf Altstadtinsel und am Hauptbahnhof
Auf der Altstadtinsel befinden sich 30 und im Umfeld des Hauptbahnhofs vier Stationen, die angesteuert werden können. Der Rest der Fläche wird zur Parkverbotszone. Die Einrichtung fester Sammelbereiche hat zum Ziel, Behinderungen durch konfliktträchtig geparkte Fahrzeuge zu reduzieren und für ein geordnetes Stadtbild zu sorgen.

Die Abstellflächen sind sowohl in den Apps der Anbieter, als auch im Straßenraum selbst mittels Beschilderung zu erkennen. Eine Übersicht der Standorte inklusive Foto findet sich auch im Geoportal der Hansestadt Lübeck unter geoportal.smart-hl.city (Themen hinzufügen +/ Mobilität/ Sharingstationen) sowie auf der Informationsseite der Stadtwerke Lübeck Mobil unter www.swhl.de. Die Abstellflächen haben in der Regel die Größe eines Auto-Parkplatzes, so dass mehrere E-Scooter und E-Bikes konfliktfrei abgestellt werden können.

Feste Vereinbarungen mit den Anbietern getroffen
In Lübeck bieten aktuell vier Unternehmen ihre E-Scooter und/oder E-Bikes an. Seit Beginn dieser Verleihsysteme werden von der Hansestadt Lübeck und der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH gemeinsam Qualitätsanforderungen formuliert. Diese werden den Anbietern als Vereinbarung vorgelegt. Darin sind beispielsweise Regelungen zur maximalen Flottengröße festgelegt. Nun sind auch feste Abstellflächen Grundlage dieser Vereinbarung.

Mit diesen freiwilligen Selbstverpflichtungen der Anbieter reguliert die Hansestadt Lübeck das Verleihangebot im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich. In Schleswig-Holstein werden diese Verleihangebote straßenrechtlich nach wie vor als Gemeingebrauch klassifiziert. Daher hat die Hansestadt Lübeck keine gesetzlichen Steuerungsmöglichkeiten, wie etwa das Einschränken oder die Untersagung solcher Angebote.

Angebot wird dem Bedarf entsprechend angepasst
In den nächsten Wochen wird die Verwaltung beobachten, wie gut die einzelnen Sharingstationen angenommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Flächen verlegt, vergrößert oder Lücken im Angebot geschlossen werden müssen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Städten und dort haben sowohl die Unternehmen als auch die Nutzer gute Erfahrungen gemacht.

Die Sharingstationen bieten feste Abstellflächen für E-Scooter und E-Bikes. Foto: HL

Die Sharingstationen bieten feste Abstellflächen für E-Scooter und E-Bikes. Foto: HL


Text-Nummer: 173749   Autor: Presseamt/red.   vom 04.07.2025 um 10.27 Uhr

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Kommentare zu diesem Text:

Horst Mahler

schrieb am 04.07.2025 um 10.59 Uhr:
Dann werden wohl viele wieder Auto nehmen. Die Dinger darf man nämlich nahezu überall abstellen.

Sven

schrieb am 04.07.2025 um 11.12 Uhr:
Das sind ja sogar recht viele. Hätte nicht gedacht, dass die Stadt das hinkriegt.

M. Kusch

schrieb am 04.07.2025 um 11.28 Uhr:
Sehr gut, ich hatte es des öfteren, dass die Dinger mitten auf dem Gehweg standen und man ausweichen musste. Und wer mal einen Rollstuhl eines Angehörigen geschoben hat, weiß wie nervig sowas sein kann, wenn was im Weg steht.

Schön wäre es, wenn die Parkplätze dafür auf jeden Stadtteil ausgedehnt werden, zentral ein Stellplatz. Da kann man dann gerne auch einen Autoparkplatz für einsparen.

Torsten

schrieb am 04.07.2025 um 13.32 Uhr:
Endlich kommt mal Ordnung rein. Pro Auto Parkplatz, können ca. 8 Räder oder 4 Lastenräder abgestellt werden. So wäre es möglich, in jedem Bereich von Lübeck, Umweltfreundliche Fortbewegungsmittel ordentlich abzustellen. Wenn jetzt wieder Autofahrerende meckern und weiter mit ihren Fahrzeugen Fußwege/Einfahrten zustellen, werden irgendwann Fahrradfahrerende ihre Räder einfach auf der Straße abstellen. Gleiches Unrecht für alle. Und kommt jetzt nicht wieder mit der Kfz Steuer und Kennzeichenpflicht. Ich empfehle eine Steuer (inkl. Kennzeichenpflicht und Haftpflichtversicherung) für alle Fortbewegungsmittel, die dann nach CO2 Ausstoß und Instandsetzungsvolumen der Schäden an Straßen, Brücken usw. berechnet wird. Oder wir nehmen einfach mehr Rücksicht und Verständnis untereinander. Übrigens, ich bin Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer und benutze den ÖPNV und suche nicht nach Vorteilen auf welche Art und Weise ich mich fortbewege.

Hermann

schrieb am 04.07.2025 um 13.52 Uhr:
Eine sehr gute Idee ! Sicherlich nicht unbedingt für die Nutzer und Verleiher dieser Roller und Räder aber für die Fußgänger jeder Altersgruppe werden es danken ! Nun gehört auch Travemünde zu Lübeck und hier wurde bisher kein einziger Abstellplatz gebaut obwohl es auch hier dringend nötig wäre ! Überall liegen und stehen Roller/Fahrräder im Wald, auf den Promenaden, Fußwegen - die eh schon sehr schmal sind - und auch in den Büschen am Brodener Ufer. Für Kücknitz kann ich leider nicht sprechen aber ich vermute auch da wären die Menschen dankbar für eine Lösung ! Fahrräder haben in Travemünde ja einen „ FREIFAHRTSCHEIN „ heißt sie fahren überall und werden auch nicht kontrolliert. So ist es eh schon schwierig denn E-bikes hört man nicht und sind schnell und somit für die Fußgänger eine stete Belastung !

Sabina

schrieb am 04.07.2025 um 14.01 Uhr:
Habe ich das richtig verstanden, dass die Stadt HL die Einrichtung der Abstellplätze bezahlt? Die Vermieter der E-Roller müssten doch dafür aufkommen, denn die verdienen doch an den Rollern... Warum sollte HL da etwas finanzieren?

Hardy

schrieb am 04.07.2025 um 15.02 Uhr:
@Sabina
Genau mein Gedanke beim Lesen des Artikels!
Die Kosten sind durch die Betreiber aufzubringen! Ob sie das an ihre Kunden weiter geben, ist mir egal.

Waldemar Wagner

schrieb am 04.07.2025 um 16.02 Uhr:
Ganz genau – wie Sabina schon richtig bemerkt hat, sollten die Betreiber der Elektrofahrzeuge für den entstehenden Aufwand aufkommen.

Sie sollten überhaupt einmal für die Nutzung des öffentlichen Raumes zahlen.

Jeder Straßenmusikant, jeder Taxifahrer und jeder Marktstandbetreiber muss Gebühren entrichten – aber diese Unternehmen nicht.

Oftmals sitzen sie im Ausland und zahlen nicht einmal irgendwo in Deutschland Gewerbesteuer.

Das ist nur möglich, weil diese Unternehmen dem perfiden „Verkehrswende“-Spiel zugeordnet werden.

Martin Walter

schrieb am 04.07.2025 um 16.10 Uhr:
Das ist eine sehr gute Lösung.
Wie viel zahlen die Verleiher für diese Stellplätze?
Angesichts der Tatsache, dass ein PKW-Stellplatz am Parkautomaten mindestens 2 Euro pro Stunde bringt und jeder Nutzer dies bezahlen muss, ist es nicht einzusehen, dass die Roller Verleiher hier kostenlos davonkommen. Oder zahlen sie sowieso eine Nutzungspauschale an die Stadt? So im Sinne einer KFZ-Steuer?
Außerhalb der Innenstadt und des Bahnhofbereiches scheint wildes Parken ja weiterhin gestattet zu sein? Ist es dann auch gestattet den störend abgestellten Rollern einen kleinen Schubs (oder Tritt) zu geben, wenn sie mitten im Weg stehen?
Warte jetzt übrigens auf die Berichte über tagelang weiter gelaufene Zähler.

jan

schrieb am 04.07.2025 um 16.27 Uhr:
Moin!

macht ja auch irgendwie Sinn, wird derzeit aber viel von Fahrradfahrern zum Anschließen genutzt.

Fällt aber kaum auf in der Stadt - hätten die Fläche noch anmalen müssen.

Aber auf den in den Links angebotenen Links habe keine Fotos gefunden - bei der Stadt nur eine Adresse.

FireFox führte bei mir für die Smart-City in eine "falsche" Richtung. Am besten die Adresse manuell übernehmen.

Michael Hoffmann

schrieb am 04.07.2025 um 18.42 Uhr:
Mir war auch schon aufgefallen, daß an solchen Stellen "normale" Fahhräder angeschlossen werden.

Damit ergibt sich die Frage: Ist das erlaubt? Oder sind die Flächen exklusiv für die Leih-E-Scooter und -Bikes reserviert?

Wer darf da ggf. ein unberechtigt abgestelltes Fahrrad entfernen?

Manfred Vandersee

schrieb am 04.07.2025 um 20.11 Uhr:
Wärde das Ornungsamt bei der Ahndung der Parkverstöße ähnlich geflissentlich wie bei Autos, dann würde sich das Problem innerhalb kurzer Zeit von ganz allein regeln.

Bei einem angemieteten PKW oder Sprinter schicken die Verleihfirmen die Knöllchen ja auch an diejenigen, die die Fahrzeuge zuletzt angemietet hatten. Warum werden die Parkverstöße bei E-Rollern, großteils mit Verkehrsbehinderung nicht geahndet?

Rolf

schrieb am 04.07.2025 um 23.34 Uhr:
Voll geil alter ey

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