Travemünde: Frau wird Rucksack mit Medikamenten entrissen

Lübeck - Travemünde: Am Donnerstagnachmittag (03.07.2025) entriss ein unbekannter Täter einer Frau auf dem Parkplatz "Am Leuchtenfeld" in Travemünde einen Rucksack mit Medikamenten sowie technischen Geräten und entkam unerkannt. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahls und sucht Hinweise.

Eine 60-jährige Frau aus Lehrte in Niedersachsen befand sich mit ihrem Hund gegen 15:45 Uhr am Donnerstag auf dem Parkplatz "Am Leuchtenfeld". Sie hielt ihren Rucksack in der Hand, aus der sie eine Insulinspritze holen wollte. Eine männliche Person hätte sich der Touristin auf einem E-Scooter genähert und ihr den Rucksack entrissen. Der Tatverdächtige flüchtete unerkannt. Die 60-Jährige wurde leicht verletzt, sie musste jedoch nicht ärztlich versorgt werden.

In dem dunkelblauen Kühlrucksack der Marke New Rebels befanden sich neben drei Insulinspritzen eine GoPro und eine Drohne. Der Wert des Stehlgutes dürfte bei über 1.700,00 Euro liegen.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Hinweise zu dem Tatverdächtigen oder dem Verbleib der entwendeten Gegenstände werden unter der 0451/1310 entgegengenommen.

Auf dem Parkplatz „Am Leuchtenfeld“ wurde der Frau der Rucksack entrissen. Die Polizei sucht Zeugen. Foto: Archiv/HN

Auf dem Parkplatz „Am Leuchtenfeld“ wurde der Frau der Rucksack entrissen. Die Polizei sucht Zeugen. Foto: Archiv/HN


Text-Nummer: 173750   Autor: Polizei/red.   vom 04.07.2025 um 10.24 Uhr

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Kommentare zu diesem Text:

Jahrgang1953

schrieb am 04.07.2025 um 11.47 Uhr:
Es sind nicht nur Tierarten vom Aussterben bedroht.

Auch Intelligenz, Höflichkeit, Respekt, Treue, Vertrauen und Zusammenhalt.

Könnte man mal drüber nachdenken, muss man aber nicht.

Fritze Bolle

schrieb am 04.07.2025 um 19.01 Uhr:
Sind wir hier nicht im Bereich Raub? Einer Person etwas zu entreißen, ist schlimmer als ihr in Abwesenheit etwas zu entwenden.

HaJo

schrieb am 07.07.2025 um 13.20 Uhr:
@Fritze Bolle: Der Raubtatbestand kombiniert die beiden Tatbestände Diebstahl und Nötigung. Da der Täter der Dame den Rucksack "nur" entrissen hat, entfällt hier die Gewalt gegen eine Person oder Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Aber auch der "einfache" Diebstahl kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden und lässt den Richtern genügend Spielraum, um zwischen einer einfachen Wegnahme und Entreißen zu differenzieren.

Strafgesetzbuch (StGB), § 242 Diebstahl https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html
Strafgesetzbuch (StGB), § 249 Raub https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__249.html

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