Fahrzeugführer entzieht sich Polizeikontrolle

Bad Schwartau: Archiv - 15.07.2025, 13.07 Uhr: Am Montagabend (14.07.2025) entzog sich zwischen Pansdorf und Bad Schwartau ein Auto einer polizeilichen Kontrolle. In Bad Schwartau stoppte der Wagen, nachdem es zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer gekommen war. Während der Kontrolle stellten die Polizeibeamten unter anderem fest, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stand.

Gegen 19:40 Uhr meldete eine Anruferin, dass sie in Pansdorf Streitigkeiten zwischen zwei Personen an einem Audi beobachtet habe. Dieser fahre nun allerdings los.

Beamte des Polizeireviers Bad Schwartau bemerkten das Fahrzeug während der Anfahrt im Gegenverkehr und konnten ihm nach einer Wendung folgen. Der Fahrzeugführer ignorierte die diversen Anhaltesignale des Einsatzfahrzeugs. In der Straße Riesebusch kam das Auto verkehrsbedingt zum Stehen. Als die Polizeibeamten sich für die Kontrolle zu dem Audi bewegten, fuhr dieser unvermittelt an und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit durch Bad Schwartau. Die Polizisten nahmen sofort die Verfolgung auf, wobei sie beobachteten, dass der Audi-Fahrer auf gefährdende Art und Weise an anderen Fahrzeugführern und Radfahrern vorbeifuhr. In der Pariner Straße hielt der Fahrzeugführer schließlich und stellte sich.

Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 32-jährigen deutschen Staatsbürger aus dem Münsterland. Als dieser ausstieg, bemerkten die Polizeibeamten dessen Alkoholisierung. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,2 o/oo. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass es sich bei dem Audi um ein entwendetes Fahrzeug handelte. Außerdem konnte der Münsterländer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und war aufgrund vorheriger Delikte zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Polizeibeamten stellten den Audi sicher und ließen eine Blutprobe zur Feststellung der Alkoholkonzentration entnehmen. Anschließend brachten die Polizisten den 32-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Lübeck. Der Beifahrer, mit dem der Fahrer zuvor gestritten hatte, tritt in dem nun eingeleiteten Ermittlungsverfahren als Zeuge auf.

Die Polizei in Bad Schwartau hat ein Verfahren gegen den Fahrer wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel, des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Die Polizei hat ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel eingeleitet. Foto: Symbolbild

Die Polizei hat ein Verfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel eingeleitet. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 173970   Autor: Polizei/red.   vom 15.07.2025 um 13.07 Uhr

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