Finanzen: Einigung zwischen Land und Kommunen

Schleswig-Holstein: Archiv - 15.07.2025, 18.58 Uhr: Die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Kommunalen Landesverbände (KLV) haben sich am Dienstag auf zentrale finanzielle und strukturelle Regelungen verständigt, die die künftige Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen auf eine verlässliche Basis stellen.

„Diese Einigung ist ein echter Meilenstein für Land und Kommunen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. „Wir haben uns sowohl bei aktuellen und ganz konkreten Fragen verständigt, als auch bei den großen Linien und wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft. Die Einigung haben wir in finanzieller Hinsicht getroffen, bei zentralen Fragen des Ganztagsausbaus, der Konnexität oder beim Umgang mit neuen Herausforderungen wie der Integration psychisch erkrankter Menschen oder der Rückführung straffälliger Gefährder. Das ist ein starkes Signal für die Handlungsfähigkeit unseres Landes.“

Ein zentraler Bestandteil der Vereinbarung betrifft die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Bund „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Künftig sollen 62,5 Prozent des Länderanteils des Sondervermögens an die Kommunen fließen, um Investitionen in Straßen, Radwege und Co. zu ermöglichen und gleichzeitig Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden zu schaffen. Ziel ist es, die Mittel schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausbau des Ganztags, für den sich Land und Kommunen auf einen verlässlichen Ausgabepfad für Investitionen und einen gemeinsamen Mechanismus für die Erstattung von Betriebskosten verständigt haben. Auch die Krankenhausfinanzierung wurde in den Blick genommen: Bis September soll eine Lösung entwickelt werden, die Planungssicherheit bis 2035 schafft und sowohl Bundesmittel optimal nutzt als auch die Leistungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt.

In mehreren bislang strittigen Konnexitätsfragen – etwa zu hybriden Sitzungen, der Software für Wahlen oder den Standards XPlanung/XBau – wurde ein gemeinsamer Umgang gefunden. Die Einführung einer landesweit einheitlichen Softwarelösung für Wahlen etwa soll künftig zentral finanziert werden.

Land und Kommunen bekennen sich in der Vereinbarung zudem zu einer weiteren Entbürokratisierung, zu einer Neuordnung der Finanzströme sowie zur Staatsmodernisierung im Sinne der Bund-Länder-Beschlüsse vom Juni. Außerdem wurde ein neues Verfahren zur zentralen Bearbeitung und Rückführung straffälliger, ausreisepflichtiger Ausländer und sogenannter Gefährder festgehalten.

Auch in der Eingliederungshilfe wurde ein Letter of Intent unterzeichnet, um gemeinsam Maßnahmen zur Kostendämpfung zu entwickeln. Ein intensiver Dialog zur besseren Versorgung psychisch erkrankter Menschen wird ebenfalls fortgeführt.

„Wir wissen um die schwierige finanzielle Lage der Kommunen, deswegen war es uns wichtig, schnellstmöglich zu einer fairen Vereinbarung zu kommen, die beide Seiten mittragen können. Ich freue mich, dass uns das heute gelungen ist, und danke den Kommunalen Landesverbänden für das gute und vertrauensvolle Miteinander“, so Günther. „Land und Kommunen stehen vor zahlreichen Herausforderungen, für die wir ein gemeinsames Verständnis entwickelt und faire, zukunftsfähige Antworten gefunden haben. Ich bin mir sicher, dass wir die Herausforderungen mit diesem Schulterschluss gut bewältigen werden.“

Für die Kommunalen Landesverbände sagte Landrat Henning Görtz (Kreis Stormarn), Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages: „Die heute gelungene Einigung schafft Klarheit in zentralen Fragen. Wichtig ist, dass es im Landeshaushalt 2026 keine neuen Sparmaßnahmen zulasten der Kommunen gibt. Für die Betriebskosten der Ganztagsschulen bekommen wir eine vorbildlich bürokratiearme Lösung, die allen Akteuren vor Ort Planungssicherheit gibt und die Qualitätsentwicklung voranbringt. Gemeinsam mit dem Land soll bei der Eingliederungshilfe eine Dämpfung des Kostenanstiegs erreicht werden. Wenn der Bund die Voraussetzungen schafft, wird im Land ein Ausreisearrest für ausreisepflichtige Straftäter und sogenannte Gefährder umgesetzt. Für die Digitalisierung kommunaler Sitzungen bekommen die Kommunen mehr Unterstützung und Eigenverantwortung. Die Kommunen begrüßen diese Einigung, erinnern aber auch an die fortbestehende strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Aufgaben.“

Die Kommunen bekommen Geld aus den Sonderschulden des Bundes.

Die Kommunen bekommen Geld aus den Sonderschulden des Bundes.


Text-Nummer: 173977   Autor: Stk./red.   vom 15.07.2025 um 18.58 Uhr

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