Zu laut? Feuerwerk zur Travemünder Woche noch nicht genehmigt
Lübeck - Travemünde: Archiv - 17.07.2025, 13.23 Uhr: Nicht nur bei den Segelwettbewerben sind auf der Großveranstaltung „Travemünder Woche“ (18. bis 27. Juli 2025) die Zieleinläufe knapp. Nur einen Tag vor der feierlichen Eröffnung durch Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau liegen die Genehmigungen für das beliebte Abschluss-Feuerwerk und die Lasershow noch nicht vor. Grund ist offenbar, dass das Schallschutz-Gutachten noch bei den Lübecker Behörden geprüft wird.
“Die genaue Genehmigung liegt noch nicht vor“, sagte Uwe Bergmann auf der Pressekonferenz am Dienstag. Daran hat sich bis Donnerstag auch nichts geändert.
Das Thema machte Uwe Bergmann, Geschäftsführer Veranstaltungsagentur uba, am Dienstag (15.07.2025) öffentlich, als er über das Landprogramm der Großveranstaltung berichtete. Woran man schon lange arbeite, „wir aber leider immer noch keine Genehmigung haben, sind die Laser-Show und das Abschluss-Feuerwerk“, so Bergmann. Er zeigte sich zuversichtlich, dass es „das wohl geben“ werde. „Aber die genaue Genehmigung liegt noch nicht vor“, sagte Bergmann vor der versammelten regionalen und überregionalen Presse sowie den weiteren Verantwortlichen der Großveranstaltung. „Aber manchmal hilft ja auch ein dezenter Hinweis“, scherzte Bergmann. „Wir freuen uns sehr, wenn das stattfinden kann. Wir sind alle vorbereitet.“

Auch die Lasershow ist noch nicht genehmigt.
Konkret soll es wieder eine Laser-Show geben, „die das erste Mal wieder seit vielen Jahren auf der Passat stattfinden soll, von Montag bis Samstag“, erklärte Uwe Bergmann. Der Veranstaltungsprofi sprach weiter von der Qualität und Vielfältigkeit der Travemünder Woche, die man erhalten und fördern wolle. Von tollen Erlebnissen, die es mit der Laser-Show in den Abendstunden jeweils um 22:45 Uhr geben werde. Zu der Uhrzeit soll auch das große Abschluss-Feuerwerk am letzten Veranstaltungs-Sonntag (27.07.2025) stattfinden. Regelmäßig reisen sehr viele Gäste extra dafür an.
Behörde fordert Umwelt- und Schallschutz-Gutachten
„Die Genehmigungen liegen schriftlich noch nicht vor. Wir gehen davon aus, dass sie kommen werden“, hieß es am Donnerstag (17.07.2025) aus der Pressestelle der „Travemünder Woche“ auf Nachfrage von HL-live.de. Dort gab es auch Auskunft, warum: „Grund ist, dass für die Lasershow und das Feuerwerk von Behördenseite Gutachten zum Umwelt- und Schallschutz angefordert sind. Diese Gutachten liegen der Unteren Naturschutzbehörde vor, die dies prüft und dann für die Genehmigung zuständig ist.“
Vonseiten der Pressestelle der Hansestadt Lübeck war kurzfristig keine Auskunft zu bekommen. Man sei nur sehr eingeschränkt erreichbar, hieß es in einer automatischen Antwort-Mail. Grund sei eine interne Fortbildung.
Ergänzung:
Bürgermeister Jan Lindenau teilte am Donnerstag (17.07.2025) um 16:52 Uhr mit: "Der durchführenden Feuerwerksfirma ist die Genehmigung in Aussicht gestellt worden. Das Feuerwerk kann stattfinden. Weshalb der Landprogramm-Veranstalter das Feuerwerk in Frage stellt, kann die Hansestadt Lübeck nicht nachvollziehen."
Ergänzung:
Das Presseamt der Stadt teilte am Freitag (18.07.2025) um 09:30 Uhr ergänzend mit: „Seit Mitte dieser Woche liegt der Hansestadt Lübeck vom beauftragten Gutachterbüro die Rückmeldung vor, dass das im Rahmen der Travemünder Woche vom Veranstalter geplante Feuerwerk alle derzeit geltenden und zu beachtenden fachlichen wie rechtlichen Grundlagen berücksichtigt. Dies wurde dem Veranstalter umgehend mitgeteilt. Das behördliche Schreiben zur Genehmigung wurde erstellt.
Die Hansestadt Lübeck begrüßt es sehr, dass mit dem Ergebnis des Gutachtens nun für den Zeitraum von 5 Jahren, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen, die Sicherheit gegeben ist, dass es ein Feuerwerk mit Lasershow auf der TraWo geben kann, ohne dass jährlich darüber diskutiert werden muss.“

Laut Veranstalter prüft die Untere Naturschutzbehörde noch das Umwelt- und Schallschutzgutachten für Feuerwerk und Lasershow. Fotos: Karl Erhard Vögele
Text-Nummer: 174008 Autor: Helge Normann vom 17.07.2025 um 13.23 Uhr
