Aggressiver Mann muss sich vor Gericht verantworten

Lübeck: Archiv - 20.07.2025, 11.02 Uhr: Am Donnerstag muss sich ein 33-jähriger Mann vor der I. Großen Strafkammer des Landgerichtes Lübeck verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm eine Reihe von Straftaten vor. Das Gericht muss entscheiden, ob der Lübecker dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Dem 33-jährigen Mann aus Lübeck wird unter anderem vorgeworfen, am 11. April 2024 im Bereich des Lübecker Lindenplatzes einen Zeugen ohne Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben.

Wenige Stunden später soll der Beschuldigte einem Zeugen im Bereich des Bahnhofs eine Dose Bier aus der Hand genommen und diese ausgetrunken haben. Im weiteren Verlauf soll der Beschuldigte auch diesem Zeugen ins Gesicht geschlagen haben.

Nur kurze Zeit später soll der Beschuldigte auf der Bahnhofsbrücke einen Radfahrer vom Fahrrad gezogen und anschließend geschlagen haben.

Anschließend soll der Beschuldigte die Straße überquert und versucht haben, bei mehreren verkehrsbedingt haltenden Autos die Kennzeichen abzureißen. Zudem soll er gegen ein Fahrzeug getreten und dieses hierdurch beschädigt haben.

Am 26. Juli 2024 soll der Beschuldigte in einer Gaststätte in der Lübecker Innenstadt einem Zeugen das Mobiltelefon abgenommen haben. Anschließend soll er den Zeugen bedroht haben. Dem Zeugen soll es jedoch gelungen sein, dem Beschuldigten das Mobiltelefon wieder abzunehmen.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 21. August 2024 auf die Fahrbahn der Wesloer Landstraße getreten zu sein, um ein herannahendes Fahrzeug anzuhalten. Anschließend soll der Beschuldigte auf die Motorhaube des Fahrzeugs geschlagen und diese hierdurch beschädigt haben.

Am 22. September 2024 soll der Beschuldigte im Bereich der Walderseestraße ebenfalls auf die Fahrbahn getreten sein, um ein Fahrzeug anzuhalten und der Fahrerin den Weg zu versperren. Im weiteren Verlauf dieses Tages soll der Beschuldigte im Bereich der Schwartauer Allee eine Glasflasche auf ein vorbeifahrendes Fahrzeug geworfen haben.

Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren. In diesem wird das Gericht nach Durchführung der Hauptverhandlung über die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB zu entscheiden haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine Reihe von Straftaten vor.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine Reihe von Straftaten vor.


Text-Nummer: 174051   Autor: StA/red.   vom 20.07.2025 um 11.02 Uhr

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