Digitale Zulassung ab sofort auch in Lübeck möglich
Lübeck: Archiv - 25.07.2025, 11.38 Uhr: Zeit und Geld sparen – das Online-Angebot i-KFZ, die internetbasierte Fahrzeugzulassung bei der Hansestadt Lübeck, macht es möglich. Statt Wartezeit und Behördengang können Lübecker ab sofort ihr Fahrzeug von zu Hause aus zulassen und einfach losfahren. Eine Außerbetriebsetzung ist ebenfalls online möglich.Eine digitale Fahrzeugzulassung und -abmeldung ist deutlich günstiger: Wer sein Auto online zulässt, kann mit Zulassungsgebühren ab 12,80 Euro – zuzüglich weiterer Kosten je nach Vorgangsart – rechnen. Selbige Vorgänge im Bürgerservicebüro vor Ort sind deutlich teurer. Eine Online-Außerbetriebsetzung ist für 2,70 Euro möglich, vor Ort werden 16,80 Euro berechnet. Online-Nutzer müssen nicht warten, bis ihnen Dokumente und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis ist der digitale Zulassungsbescheid ausreichend.
Diverse Vorgänge sind online möglich: erstmalige Anmeldung, Abmeldung, Wiederzulassung auf den gleichen Halter, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel und zusätzlich mit und ohne Kennzeichenbeibehalt sowie Tageszulassungen. Während der Eingabe der Antragsdaten im i-KFZ-Portal müssen mindestens alle Eingabefelder ausgefüllt werden, die mit einem roten Stern (*) gekennzeichnet sind (Pflichtfelder). Der Zulassungsvorgang sollte ohne Pausen durchgeführt werden, um ein Sitzungstimeout zu vermeiden.
Für die Abmeldung eines Fahrzeugs wird keine Identifizierung benötigt, lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit Stempelplaketten und zugehöriger Sicherheitscodes. Nach einer Abmeldung muss die entwertete ZB I aufgehoben werden, da diese zum Beispiel für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.
Onlinezulassung in wenigen Schritten
Im Onlinevorgang sind alle Informationen zu finden und die Bürger werden Schritt für Schritt durch den Zulassungsprozess geführt. Dabei gibt es die Möglichkeit, das Fahrzeug als Privatperson oder als juristische Person (Unternehmen) anzumelden – vorausgesetzt das Fahrzeug weist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) auf.
Ein Wunschkennzeichen lässt sich im Serviceportal reservieren – im Anschluss kann es bei einem Dienstleister geprägt werden.
Online ausweisen können sich Bürger mit dem Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und der „AusweisApp“ auf dem Smartphone oder via Kartenlesegerät. Alternativ mit einem BundID-Konto, einem ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung.
Juristische Personen identifizieren sich mit ihrem Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat.
Ein Konto bei BundID lässt sich unter www.id.bund.de/de/registration/eID erstellen und die AusweisApp unter www.ausweisapp.bund.de herunterladen.
Die Entrichtung der Gebühren erfolgt ausschließlich per Kreditkarte. Eine weitere Zahlmöglichkeit über PayPal ist derzeit in Planung.
Je nachdem welchen Vorgang die Nutzer gestartet haben, werden sie aufgefordert, die Sicherheitscodes von der Zulassungsbescheinigung Teil I und II zu entfernen und die Plaketten der Kennzeichen freizulegen. Der Online-Prozess führt sie aktiv durch den Vorgang. Fahrzeugdokumente werden nach Freilegen der Sicherheitscodes ungültig.
Die Nutzer von i-KFZ erhalten ihre neuen Fahrzeugdokumente und – wenn notwendig – auch die Zulassungsplaketten für die Kennzeichen auf postalischem Wege. Die SEPA-Ermächtigung sorgt für eine automatische Abbuchung der Kfz-Steuer.
Vorläufiger Zulassungsnachweis per Download
Für eine sofortige Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges muss der vorläufige Zulassungsnachweis heruntergeladen und ausgedruckt werden, die amtlichen Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Der vorläufige Zulassungsnachweis berechtigt, solange die Fahrzeugdokumente nicht zugestellt sind, bis zu 10 Tagen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Er ist von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen. Die neuen Fahrzeugdokumente treffen innerhalb dieser Zeit per Post ein.
Wichtige Hinweise zu den – je nach Zulassungsvorgang – erforderlichen Fahrzeugpapieren und Sicherheitscodes
Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, da sich seit diesem Zeitpunkt die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und der Stempelplakette befinden.
Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2018 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum der erforderliche verdeckte Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) vorhanden ist.

Digitale Zulassungen sind ab sofort auch in Lübeck möglich. Foto: HL
Text-Nummer: 174155 Autor: Presseamt/red. vom 25.07.2025 um 11.38 Uhr
