Seeblick: Absturz-Haus jetzt unter Denkmalschutz

Lübeck - Travemünde: Archiv - 19.08.2025, 16.20 Uhr: „Wie lange steht das Haus wohl noch?“ fragen sich Wanderer am Brodtener Steilufer seit vielen Jahren. Mittlerweile sind es nur noch ein paar Meter, die die ehemalige Jugendfreizeitstätte „Haus Seeblick“ von der Abbruchkante trennen. Dass die Tage des bekannten Rotklinker-Hauses gezählt sind, scheint sicher. Trotzdem wurde es jetzt noch unter Denkmalschutz gestellt. Damit kommen auf den derzeitigen Besitzer, der es eigentlich verkaufen will, neue Pflichten zu.

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„Haus Seeblick“ am Brodtener Steilufer, die korrekte Postanschrift ist „Wieskoppel“, wurde ursprünglich als Privathaus genutzt. Seit Ende der fünfziger Jahre diente es dann der Jugend. Zuletzt nutzte es der „Jugendverband Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken“, der das Gebäude 2011 vom Lübecker Jugendring übernommen hatte. Doch das Steilufer rückte unerbittlich näher. Schließlich drohte ein Nutzungsverbot. Das war das Ende. Zeitnah müsse sich der Verein um einen Abriss kümmern. Man wolle nicht warten, bis die Abbruchkante noch näher rücke, zitierte der NDR im Februar 2024 Renate Paulien-Wittmaack, Vorsitzende des „Fördervereins Die Falken e. V.“ Doch die Lübecker Jugendorganisation riss ihr Haus nicht ab, sondern verkaufte es an einen Privatmann. Der bot es nur Monate später erneut zum Verkauf an (Wir berichteten).

„Haus Seeblick“ jetzt in der Denkmalliste der Stadt
Am 15. Mai 2025 wurde „Haus Seeblick“ in die Denkmalliste der Hansestadt Lübeck aufgenommen. Ein Auszug aus der Denkmalwertbegründung für das Gebäude Wieskoppel 1 erklärt das so: „Die Besonderheit dieses Gebäudes liegt neben der bau- und siedlungsgeschichtlichen Bedeutung in der solitären, isolierten Lage, in seiner Alleinstellung ohne Einbettung in einen größeren städtebaulichen Kontext innerhalb eines nicht bebauten, sondern landwirtschaftlich genutzten Gebiets. Von besonderer geschichtlicher Bedeutung als beispielhaft ausgeführtes Bauwerk vom Typ eines vorstädtischen Sommerhauses zu Erholungszwecken unweit der Ostsee. Es liegen aufgrund der bauzeitlich erhaltenen inneren Strukturen authentische Schau- und Zeugniswerte vor, welche Zeugnis abliefern von der Lebens- und Wohnkultur im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts. Von besonderer städtebaulicher Bedeutung als weithin sichtbarer Bau in Solitärstellung, als Landmarke entlang des ansonsten unbebauten Küstenrandstreifens unweit des Steilufers westlich von Travemünde wahrzunehmen. Besonderer städtebaulicher Wert als markantes Gebäude in der freien Landschaft vor den Toren Travemündes.“

Baujahr nicht belegt
Wann Travemündes neues Denkmal errichtet wurde, ist nicht ganz sicher. Die Bauakte fiel im Jahre 1943 einem Feuer zum Opfer. In einer Festschrift des letzten Betreibers, der Jugendorganisation „Die Falken“ hieß es einmal: „Haus Seeblick wurde im Jahr 1919 erbaut“. Entsprechend feierte man im Jahre 2019 den 100. Geburtstag des Gebäudes. Vom Baujahr 1919 geht auch die Stadt aus: „Bauform und Baustil bestätigen ein Baujahr um 1919“, heißt es auf Nachfrage von HL-live.de. Da jedoch ein direkter Quellennachweis nicht möglich sei, sei in der Denkmalausweisung das Baujahr entsprechend als „nicht durch Quellennachweis belegbar“ gekennzeichnet. In der Denkmalliste der Stadt heißt es nur „Baujahr um 1920“. Es gibt allerdings einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1931, der von einem „unmittelbar am Brodtener Ufer belegenen Areal der Koppel ‚Wietz-Koppel‘ in Größe von 2500 Quadratmetern“ spricht, sodass auch ein Baujahr in den frühen 1930er Jahren denkbar ist.

Eigentümer muss Gebäude bei Abbruch dokumentieren
Mit dem Denkmalschutz wird zwar der Abbruch nicht verhindert, auf den Eigentümer dürften dennoch zusätzliche Kosten zukommen. „Der Umfang des Denkmalschutzes bezieht sich auf das gesamte Gebäude“, erklärt die Stadt auf Nachfrage von HL-live.de. Der Denkmalschutz bedeute keine Veränderungssperre. Allerdings: „Maßnahmen wie Veränderungen oder Abbruch bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Bei einem Abbruch muss eine vorherige Gesamtdokumentation des Gebäudes auf Kosten des Verursachers angefertigt werden (Sekundärquelle des Denkmals).“

Haus wird weiter auf Kleinanzeigenportal angeboten
Auf dem Portal “Kleinanzeigen“ wird „Haus Seeblick“ zu einem nicht näher genannten Preis zum Verkauf angeboten. Laut dem Portal ist die Anzeige bereits seit dem 02. August 2024 online. „Umfangreiches Gutachten zur aktuellen Standsicherheit liegt vor. Erhebliche Investitionen gegen zukünftiges Abrutschen notwendig“, heißt es in der Verkaufsbeschreibung. Wie erheblich, darüber sprach Travemündes Kurdirektor Uwe Kirchhoff Anfang 2024 im “Schleswig-Holstein-Magazin“: „Selbst wenn man mit vielen Millionen Aufwand hier irgendwelche Küstenschutzmaßnahmen platzieren würde, würde man den Effekt auch nur kurzzeitig stoppen können“, so Kirchhoff damals. „Der Aufwand wäre unverhältnismäßig und der Eingriff in die Natur auch zu stark.“

Wer Informationen, interessante Geschichten, historische Bilder oder Dokumente zum „Haus Seeblick“ hat, kann sich gern an news@HL-live.de wenden.

Seit dem 01. Mai 2025 steht „Haus Seeblick“ in der Denkmalliste der Stadt. Wie lange es noch im Original zu bewundern ist, steht in den Sternen. Fotos: Karl Erhard Vögele/Helge Normann

Seit dem 01. Mai 2025 steht „Haus Seeblick“ in der Denkmalliste der Stadt. Wie lange es noch im Original zu bewundern ist, steht in den Sternen. Fotos: Karl Erhard Vögele/Helge Normann


Text-Nummer: 174551   Autor: Helge Normann   vom 19.08.2025 um 16.20 Uhr

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