CDU: Lübeck kann keine Bettensteuer erheben

Lübeck: Archiv - 31.08.2025, 09.54 Uhr: Für den städtischen Haushalt 2026 ist auch die Einführung einer Übernachtungssteuer vorgesehen (wir berichteten am 12. August). Die Lübecker CDU lehnt die neue Steuer ab. Sie verweist auf geplante neue Regelungen auf Landesebene.

Der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete, Dr. Hermann Junghans, erklärt dazu:

(")Für Lübeck ist nichts gewonnen, wenn der Bürgermeister versucht, mit drei oder vier Millionen Euro aus einer Bettensteuer ein Defizit von mehr als 160 Millionen Euro zu stopfen und gleichzeitig den Wegfall der Finanzierung aus der Kurabgabe riskiert. Die Kureinrichtungen müssten dann aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden, und per Saldo stünde Lübeck finanziell nicht besser da als jetzt.

Auf Landesebene arbeitet die CDU gerade an einer Flexibilisierung des Kommunalabgabengesetzes für die Tourismusorte, wodurch auch Lübeck mehr Gestaltungsmöglichkeiten zur Finanzierung der touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten bekommen soll. Aber eine gleichzeitige Erhebung von Übernachtungssteuer und Kurabgabe wird es nicht geben. Das wäre nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch unzulässig, da Übernachtungsgäste nicht doppelt belastet werden dürfen. Die Einführung einer Bettensteuer hätte also zwangsweise zur Folge, dass die Kurabgabe in Travemünde abgeschafft werden müsste.

Die CDU will an der bewährten Kurabgabe in Travemünde zur zweckgebundenen Finanzierung der dortigen Kureinrichtungen festhalten. Dagegen lehnen wir eine nicht zweckgebundene Übernachtungssteuer, deren Einnahmen im Verwaltungshaushalt verschwinden, ab.

Ich werde mich für eine Flexibilisierung des Kommunalabgabengesetzes einsetzen, mit der eine zweckgebundene Finanzierungsmöglichkeit für das Weltkulturerbe geschaffen wird.(")

Die CDU weist darauf hin, dass die gleichzeitige Erhebung einer Kurabgabe und einer Bettensteuer nicht zulässig ist. Foto: HN/Archiv

Die CDU weist darauf hin, dass die gleichzeitige Erhebung einer Kurabgabe und einer Bettensteuer nicht zulässig ist. Foto: HN/Archiv


Text-Nummer: 174731   Autor: CDU/red.   vom 31.08.2025 um 09.54 Uhr

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