Betrunkener Autofahrer verursacht 50.000 Euro Schaden

Lübeck - St. Lorenz Nord: Archiv: Am späten Montagnachmittag (01.09.2025) kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeugführer mit seinem Auto drei parkende Autos beschädigte. Der 53-Jährige zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 50.000 Euro.

Ersten Erkenntnissen zufolge befuhr ein 53-jähriger Ostholsteiner gegen 17:40 Uhr die Richard-Wagner-Straße in Richtung der Beethovenstraße. Der Fahrer eines schwarzen VW soll dabei in auffälliger Weise gefahren sein und zunächst einen am Straßenrand geparkten, grünen Mercedes seitlich touchiert haben. Anschließend stieß er mit einem weiteren abgestellten Fahrzeug zusammen. Der schwarze Daimler wurde durch den Aufprall gegen einen davor stehenden weißen Daimler geschoben.

Der 53-Jährige erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen und wurde vorsorglich vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,1 o/oo. Im Krankenhaus ordneten die Polizeibeamten die Entnahme einer Blutprobe an.

Die Polizisten stellten außerdem den Fahrzeugschlüssel sicher und beschlagnahmten den Führerschein des Ostholsteiners.

An dem VW und dem schwarzen Daimler entstand jeweils Totalschaden. Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Insgesamt wird der Sachschaden auf circa 50.000 Euro geschätzt.

In der Zeit von 17:45 Uhr bis 19:15 Uhr war die Richard-Wagner-Straße aufgrund der Unfallaufnahme und Abschleppmaßnahmen gesperrt.

Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke eingeleitet.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 50.000 Euro. Foto: Symbolbild
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 50.000 Euro. Foto: Symbolbild

Text-Nummer: 174766    Autor: Polizei/red.    vom 2.9.2025 11.26 Uhr

Kommentare zu diesem Text (9):

Susi59

schrieb am 2.9.2025 11.40 Uhr:
Wer sich als aufgeklärter Mensch noch betrunken hinters Steuer setzt, sollte seinen Führerschein auf Lebendzeit entzogen bekommen. Er gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer jeder Form.

Michel Duchon

schrieb am 2.9.2025 13.05 Uhr:
Meine Großmutter, die uns überwiegend erzogen hat, gab uns einen Satz für das spätere Leben mit. "Kind, merk dir eins fürs Leben: Es gibt Menschen, die passen auf die Welt, wie ein Schwein auf's Sofa".

Bürger aus HL

schrieb am 2.9.2025 17.49 Uhr:
Das fahren mit Alkohol im Blut ist in Deutschland legal. Das kann man nachlesen. So sind unsere Gesetze. Wenn es hier und da zu Fehleinschätzungen der konsumierten Alkoholmenge kommt ist das natürlich ungünstig. Nur wie soll die normale Bürgerin oder Bürger die genaue Grenze kennen oder feststellen? Wer hat da eine Idee?

Misanthrop

schrieb am 2.9.2025 18.52 Uhr:
@Bürger aus HL
schrieb am 02.09.2025 um 17.49 Uhr:

"Das fahren mit Alkohol im Blut ist in Deutschland legal. Das kann man nachlesen. So sind unsere Gesetze."

Die Grenze liegt bei 0,5 Promille. Entspricht etwa einem Bier. Hängt halt von Größe und Gewicht ab.

"Wenn es hier und da zu Fehleinschätzungen der konsumierten Alkoholmenge kommt ist das natürlich ungünstig."

Nein, dass ist schlicht fahrlässig.

"Nur wie soll die normale Bürgerin oder Bürger die genaue Grenze kennen oder feststellen? Wer hat da eine Idee?"

Nennt sich Alkoholtester und kostet bei Media Markt ca. 15€.
Doch bevor man Geld ausgibt, um mit Alkohol zu fahren, wäre es wesentlich klüger:
- auf den Alkohol gänzlich zu verzichten, wenn man noch fahren muss.
- oder sich fahren lassen.

Ganz einfach.

Uwe K.

schrieb am 2.9.2025 19.03 Uhr:
@Bürger aus HL

Ich!!!

Ich habe da eine Idee:

wenn man das selber für sich nicht einschätzen kann, ob man über die legale Promillegrenze kommt, dann trinkt man einfach GAR NICHTS! Ist sowieso das beste! Oder wollen Sie sich hinter einer persönlichen Fehleinschätzung verstecken, wenn Ihnen dann im Verkehr etwas passiert? Wer den Zündschlüssel umdreht und los tuckert hat die Verantwortung für sich und andere. Das sollte einem wichtiger sein als die Überlegung ob ein weiteres Glas Alkohol das eine Zuviel sein könnte.

Bürger aus HL

schrieb am 2.9.2025 19.17 Uhr:
Ganz richtig erkannt. Eine Nullalkoholregelung wäre das allerbeste. Aber leider leider gibt es das ja nicht bei uns.

andre klar

schrieb am 2.9.2025 23.43 Uhr:
Zumindest weiß man in HL, warum man in HL die höchsten KFZ-Versicherungsbeiträge in SH zahlen muß. Vielen Dank an diesen und all die anderen (...)...

Steffen Peters

schrieb am 3.9.2025 14.02 Uhr:
...nur zur Erinnerung:
Es gibt zwar die 0,5 ‰ (0,05%) Grenze - diese bezieht sich aber nur auf die Ordnungswidrigkeit "Fahren unter Alkoholeinfluss".
Ab 1,1 Promille wäre es eine Straftat.
Aber: bereits ab 0,3% ist die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt - sprich: wer Auffällig ist oder Unfälle baut, hat bereits den Joker gezogen, denn Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Geld- oder gar Freiheitsstrafe sind bereits möglich und die Versicherungen regreßfähig.
In der Probezeit gilt 0,0 Promille...!
Insofern verstehe ich einige der vorherigen Kommentare nur ganz grob.

Kenner der Materie

schrieb am 3.9.2025 15.33 Uhr:
Wird es nicht langsam Zeit Technik in Kraftfahrzeuge zu verbauen, die nicht zu übertüffeln ist, damit solche Sachen nicht mehr vorkommen können?Hätte ja auch unbeteiligte Personen treffen können.