Betrunkener Autofahrer verursacht 50.000 Euro Schaden

Lübeck - St. Lorenz Nord: Archiv - 02.09.2025, 11.26 Uhr: Am späten Montagnachmittag (01.09.2025) kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeugführer mit seinem Auto drei parkende Autos beschädigte. Der 53-Jährige zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 50.000 Euro.

Ersten Erkenntnissen zufolge befuhr ein 53-jähriger Ostholsteiner gegen 17:40 Uhr die Richard-Wagner-Straße in Richtung der Beethovenstraße. Der Fahrer eines schwarzen VW soll dabei in auffälliger Weise gefahren sein und zunächst einen am Straßenrand geparkten, grünen Mercedes seitlich touchiert haben. Anschließend stieß er mit einem weiteren abgestellten Fahrzeug zusammen. Der schwarze Daimler wurde durch den Aufprall gegen einen davor stehenden weißen Daimler geschoben.

Der 53-Jährige erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen und wurde vorsorglich vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,1 o/oo. Im Krankenhaus ordneten die Polizeibeamten die Entnahme einer Blutprobe an.

Die Polizisten stellten außerdem den Fahrzeugschlüssel sicher und beschlagnahmten den Führerschein des Ostholsteiners.

An dem VW und dem schwarzen Daimler entstand jeweils Totalschaden. Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Insgesamt wird der Sachschaden auf circa 50.000 Euro geschätzt.

In der Zeit von 17:45 Uhr bis 19:15 Uhr war die Richard-Wagner-Straße aufgrund der Unfallaufnahme und Abschleppmaßnahmen gesperrt.

Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke eingeleitet.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 50.000 Euro. Foto: Symbolbild

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 50.000 Euro. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 174766   Autor: Polizei/red.   vom 02.09.2025 um 11.26 Uhr

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