Platzverweise: Einfach wegsperren geht nicht
Lübeck - St. Lorenz Süd: Archiv - 07.09.2025, 18.05 Uhr: Über die Sicherheit am Lübecker Hauptbahnhof wird seit längerer Zeit diskutiert. Einfach störende Personen wegsperren, geht nicht, hat das Landgericht Lübeck entschieden. Ein Bereitschaftsrichter hatte einen aggressiven Bettler, gegen den bereits 74 Anzeigen vorlagen, ins Gewahrsam nehmen lassen.Konkret ging es um das Verhalten des Mannes am 20. Juli 2025. An diesem Tag wurde der offenbar drogenkranke Mann fünfmal des Bahnhofs verwiesen. Um 11.26 Uhr trafen Bundespolizisten ihn erneut an. Er habe auch im vorliegenden Fall höchst aggressiv Reisende um Barmittel angebettelt. Da bereits vorher ein förmlicher Platzverweis mit Androhung von Folgemaßnahmen ausgesprochen worden war, nahmen die Beamten den Mann mit. Das Amtsgericht ordnete eine Gewahrsamnahme bis 18 Uhr an.
Das Amtsgericht hat festgestellt, dass der Betroffene wirr rede und seinen Gedanken kaum zu folgen sei. Er habe angegeben, dass die Menschen verpflichtet seien, ihm einen Euro zu geben. Als ihm erneut mitgeteilt worden sei, dass er den Platzverweis befolgen müsse, habe er einige Male widersprochen.
Der Betreuer des Mannes klagte gegen die Ingewahrsamnahme. Das Landgericht gab ihm recht. Bei einem Freiheitsentzug muss gewährleistet sein, dass der in Gewahrsam Genommene vor Tod und einer schweren Gesundheitsgefahr geschützt ist. Bei einer Situation, bei der die Person erkennbar wirr redet, hätte eine ärztliche Untersuchung erfolgen müssen.
"Wird ärztlicherseits festgestellt, dass keine Gewahrsamsfähigkeit feststeht, müsste dann polizeilicherseits geprüft werden, ob andere Sicherungsmechanismen aktiviert werden, etwa ein Eilantrag nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) in einem geeigneten Krankenhaus", erläutert Dr. Marc Petit, stellvertretender Pressesprecher des Landgerichtes Lübeck das Urteil. "Weitere Ingewahrsamnahmen sind nach den Feststellungen des Beschlusses denkbar", so der Sprecher. Allerdings müsse die Gewahrsamsfähigkeit bei jedem Fall ärztlich überprüft werden.
Gegen den betroffenen Mann läuft jetzt ein Verfahren zur dauerhaften Unterbringung.
Das Gericht hat die Begründung der Entscheidung unter www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de veröffentlicht.

Auch bei einer fortlaufenden Störung müssen die Grundrechte des Betroffenen gewahrt bleiben, stellt das Landgericht Lübeck klar.
Text-Nummer: 174862 Autor: VG vom 07.09.2025 um 18.05 Uhr
