Hauptbahnhof: Mann verhaftet, Hund im Tierheim

Lübeck - St. Lorenz Süd: Archiv: Am 07.09.2025 gegen 06:00 Uhr erhielt die Bundespolizei am Lübecker Hauptbahnhof die Mitteilung über einen Hund, der in einem Zug aus Hamburg kommend Reisende belästigt haben soll. Die Überprüfung des Hundehalters, eines 34-jährigen Tschechen, ergab dann einen Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Sexualdelikts.

Er hatte die Möglichkeit, die Haft durch Zahlung einer Geldstrafe abzuwenden, konnte die geforderte Summe von 500,– Euro jedoch nicht beibringen. Er wurde im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Sein Hund konnte ihn dahin jedoch nicht begleiten und wurde mittels Tiertaxi vorerst an ein Tierheim in Lübeck übergeben.

Die Überprüfung des Hundehalters ergab einen Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Sexualdelikts. Symbolbild: Archiv/JW
Die Überprüfung des Hundehalters ergab einen Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Sexualdelikts. Symbolbild: Archiv/JW

Text-Nummer: 174878    Autor: BuPo/red.    vom 8.9.2025 12.15 Uhr

Kommentare zu diesem Text (6):

Böcki

schrieb am 8.9.2025 14.36 Uhr:
Was ist denn das "Tiertaxi"? Der Sinn und Zweck ist mir schon klar aber wer betreibt sowas?

Chris

schrieb am 8.9.2025 14.41 Uhr:
Also wenn ich das richtig verstanden hab können sich Männer hier für 500€ (Fünfhundert) aus dem Haftbefehl freikaufen, wenn sie ein Sexualdelikt begangen haben. Sehr interessant, dann braucht man sich ja nicht wundern, wenn sowas jeden Tag tausendfach passiert.

Barny

schrieb am 8.9.2025 16.49 Uhr:
500 Euro für eine Sexualstraftat?

Was hat denn dieser Mensch gemacht?

Einer Frau oder einem Mann auf den Hintern gestarrt?

Was kann bei so einer geringen Strafe vorgefallen sein?
Dafür muss der Hund ins Tierheim?

Irgendwas stimmt hier nicht!

Hans-Georg Kloetzen

schrieb am 8.9.2025 17.49 Uhr:
@Chris und Barny:
Der Mann war zu einer Strafe verurteilt, vermutlich zu einer Geldstrafe. Wenn der Verurteilte nicht in der Lage ist, den geforderten Betrag zu bezahlen, wird ersatzweise eine Haftstrafe angeordnet.
Wir wissen nichts über die Höhe und Art der Strafe noch über den Tatbestand. Also ist es nicht angemessen, hier in den Kommentaren darüber zu spekulieren, ob der Mann sich hätte "freikaufen" können. Eine Haftstrafe muss angetreten werden, die kann man sich nicht freikaufen. Wer kein Geld hat, eine Geldstrafe zu bezahlen, landet in einer Justizvollzugsanstalt.

JaWa

schrieb am 8.9.2025 19.57 Uhr:
@Böcki: das Tiertaxi macht ein Ehrenamtlicher mit seinem eigenen Wagen.

Barny

schrieb am 8.9.2025 21.14 Uhr:
@ Hans-Georg Kloetzen

Weil der Mann für den Vollstreckungsbefehl keine 500 € hatte musste er ins Gefängnis, steht da so!

Somit kann das kein wirklich ernstes Problem gewesen sein, sonst wäre die Strafe durchaus höher ausgefallen!

Für den Hund ist es natürlich eine schwere Strafe, der kann nicht nachvollziehen warum Herrchen für so eine Bagatelle von ihm getrennt wird!