Auto wendet: Motorradfahrer schwer verletzt

Lübeck - St. Jürgen: Archiv: Am Montag, 22. September 2025, gegen 17.45 Uhr kam es auf der Kronsforder Landstraße zu einem schweren Unfall. Die Straße musste über zwei Stunden voll gesperrt werden. Ein Motorrad war mit einem Auto zusammengestoßen.



Nach ersten Angaben waren ein Toyota und ein Motorrad stadtauswärts unterwegs. In Höhe Karkbrede wurde das Auto langsamer, der Motorradfahrer startete einen Überholvorgang. Gleichzeitig wollte der Autofahrer wenden. Das Motorrad prallte in die Fahrerseite. Der 18-jährige Motorradfahrer wurde von einem Notarzt behandelt und anschließend mit dem Rettungswagen in die Klinik gebracht. Lebensgefahr besteht nach Angaben der Polizei nicht. Der Autofahrer blieb unverletzt. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Die Schadenshöhe liegt bei etwa 15.000 Euro. Ein Gutachter wurde mit der Sicherung und Auswertung der Unfallspuren beauftragt. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und einer Ordnungswidrigkeit gegen die Straßenverkehrsordnung.

Die Kronsforder Landstraße blieb bis 20.08 Uhr voll gesperrt.
Der Motorradfahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Fotos: STE
Der Motorradfahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Fotos: STE

Text-Nummer: 175158    Autor: VG/Polizei    vom 22.9.2025 21.37 Uhr

Kommentare zu diesem Text (18):

Martin S.

schrieb am 23.9.2025 7.01 Uhr:
Da wurde wohl das Blinken vergessen.

Lucky

schrieb am 23.9.2025 7.14 Uhr:
Alles Gute dem verletzten.
Hoffentlich wurde hier nicht wieder das blinken vergessen.
Wenn es so ist, an alle Autofahrer die zu faul sind zu blinken, was so wichtig ist, lernt man übrigens in der Fahrschule, habe solche ständig vor mir, kann fatale Folgen haben.

Blubberbert

schrieb am 23.9.2025 8.11 Uhr:
Das mit dem nicht blinken scheint tatsächlich ein großes Problem zu sein, aber es ist nicht bekannt ob in diesem Fall geblinkt oder nicht geblinkt wurde.
Das an dieser Stelle Überholverbot ist aber schon.
Allen Beteiligten alles Gute.

Martina S.

schrieb am 23.9.2025 8.43 Uhr:
@Martin S.
… mag sein. Könnte auch anders gewesen sein. Sie wissen es nicht und in solchen Situationen ist es meistens besser einfach mal die Schnauze zu halten. Ihr Kommentar ist so wertvoll wie Nagelpilz am Ostersonntag.

Daniel

schrieb am 23.9.2025 9.36 Uhr:
Aus dem Kommentar zur StVO:

"Das Wenden ist ein extrem unfallträchtiger Vorgang und darf daher nur so durchgeführt werden, dass dabei jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

sowie

"An Orten, an denen ein Überholverbot besteht, ist auch das Wenden verboten. Dies gilt insbesondere für Strecken, auf denen das Überholverbot durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt wird. Der Grund für diese Regelung ist, dass beim Wenden das Fahrzeug die Fahrbahn überquert und somit faktisch ein Überholmanöver durchführt."

Wie so oft im Straßenverkehr: wenn einer Mist baut, geht es meist glimpflich aus, weil die anderen ausweichen. Bei zwei Fehlern zur gleichen Zeit knallt es meist. Wie sagte mein Fahrlehrer oft: "Fahre so, als ob alle anderen Verkehrsteilnehmer Idioten sind". Muss ich noch oft dran denken.

Und ich gebe den Vor-Kommentatoren recht. Das Nicht- und Zuspät-Blinken ist zur regelrechten Seuche geworden.

Johnnyfritz

schrieb am 23.9.2025 10.18 Uhr:
@Blubberbert:

Ich als verkehrsjuristischer Laie...wenn es ein Überholverbot gibt, wie sind es an der Stelle dann mit Wendemanövern aus?

paule

schrieb am 23.9.2025 11.10 Uhr:
Blinken, was n`das ? Muss doch keiner wissen wo man hinfährt.
Kann aber auch sein das der Mofafahrer das blinken übersehen hat, Gell.
Schnell- Schneller am Schnellsten.

Oliver

schrieb am 23.9.2025 11.39 Uhr:
Die Frage ist wie man nachweisen will ob geblinkt wurde oder nicht. Im Nachhinein kann man vieles behaupten und am Ende steht Aussage gegen Aussage. Und selbst wenn geblinkt wurde ist die Frage wie frühzeitig das getan wurde, da manche quasi erst dann anfangen zu blinken, wenn sie direkt das Lenkrad rumreißen, andere widerum blinken wesentlich früher. Man muss sich halt im Klaren sein, dass der Motorradfahrer überholen wollte. Wenn da also das Blinken relativ spät erfolgt, dann kann man praktisch nicht mehr rechtzeitig darauf reagieren.
Aber wie schon von anderen erwähnt, letztendlich kann man nur vermuten und niemand weiß wer hier nun welchen Fehler begangen hat und wenn das Auto nicht gerade einen Bordcomputer hat, wird das auch ziemlich schwer herauszufinden sein.
Man kann quasi nur drauf hoffen, dass alles noch gut enden wird und jeder zu seinem Recht kommt. Dem Motorradfahrer zumindest sollte man hier erstmal gute Besserung wünschen, spekulieren kann man hinterher immer noch.

Barny

schrieb am 23.9.2025 11.46 Uhr:
Ungeduld und Egoismus sind hier wohl mit im Spiel gewesen.
So wie der Wagen verbeult ist war schon eine höhere Geschwindigkeit von dem Motorrad vorliegend.

Vorausschauende Fahrweise kann so manchen Unfall verhindern.

Wenn der Wagen vor einem plötzlich langsamer wird sollte man mitdenken und nicht einfach stumpf überholen.

Tino

schrieb am 23.9.2025 12.12 Uhr:
@Daniel:
"Und ich gebe den Vor-Kommentatoren recht. Das Nicht- und Zuspät-Blinken ist zur regelrechten Seuche geworden."

Ja, dies kann ich als vorrangiger Radfahrer absolut bestätigen.

Martin S.

schrieb am 23.9.2025 12.27 Uhr:
@Daniel

Was auch zur Seuche geworden ist, ist das Abkürzen beim Abbiegen. Oft muss ich langsam an die Haltelinie ran fahren oder vorher stehenbleiben, weil jemand angerast kommt, der leider nicht in der Lage war, eine ordnungsgemäße Kurve zu fahren.

Martin S.

schrieb am 23.9.2025 12.29 Uhr:
@Lucky

Auch bitte nicht mitten auf einer kurvigen Landstraße wenden (selbst schon gesehen).

Martin S.

schrieb am 23.9.2025 12.35 Uhr:
@paule

Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich dass ein Motorradfahrer den Blinker eines vor ihm fahrenden Autos übersieht.

Vermutlich hat das Auto relativ spontan abgebremst und ein Wendemanöver eingeleitet und entweder nicht geblinkt oder zu spät, während der Motorradfahrer sich dem Auto gerade mit höherer Geschwindigkeit genährt hat.

Martina S.

schrieb am 23.9.2025 15.00 Uhr:
@Martin S.

Wie gut dass die Schuldfrage nicht anhand Ihrer Unwahrscheinlichkeitsvermutungen geklärt wird. Ja, es könnte so sein. Es könnte aber auch alles ganz anders sein. Sie wissen es nicht und in solchen Situationen hält man einfach mal die Klappe. Ihr Kommentar ist so wertvoll wie (...).

Tobi

schrieb am 23.9.2025 18.18 Uhr:
@Daniel
Was ist das denn für eine selbst ausgedachte Verkersregelung ? Und diese Aussage "der Grund für diese Regelung ist.... beim wenden man faktisch ein überholmanöver durchführt. Und wo ein Überholverbots Schild ist darf man auch nicht wenden? Also die erste Aussage das man aufpassen soll und nur mit höchster Vorsicht wenden soll. Da stimme ich zu. Aber das Verkehrsschild überholverbot verbietet NICHT gleichzeitig das wenden. Dafür gibt es entweder ein eigenes Verkehrsschild oder es ist durch die Fahrbahnmakierung ersichtlich. Die sogenannte Durchgezogen Linie. Da wäre auch das wenden verboten Da man ja beim wenden die Linie zwangsläufig über fährt.... Aber wie man auf dem Bild erkennen kann ist da eine gestrichellte Linienführung. Also durfte der PkW Fahrer dort wenden.

Wünsche allen Beteiligten alles Gute.

Dem Motorradfahrer wünsche ich eine schnelle Genesung.

Tobi

schrieb am 23.9.2025 18.30 Uhr:
@Johnnyfritz
Überholverbot bleibt Überholverbot mehr verbietet das bekannte Schild nicht. Wenden ist grundsätzlich überall erlaubt. Außer auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und in Tunneln. Das wenden verboten ist wird sonst mittels Verkehrsschild angezeigt. Oder durch die Durchgezogen Linie dort ist nicht nur Überholverbot dort ist auch wende verbot. Da man ja die Durchgezogene Linie nicht überqueren darf.

MatthiasG.

schrieb am 24.9.2025 7.36 Uhr:
@Blubbert: Das Überholverbot gilt dort nur für mehrspurige Fahrzeug, nicht für Zweiräder.

Malik

schrieb am 24.9.2025 18.43 Uhr:
MatthiasG., Überholverbot Zeichen 276 besagt, dass mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholt werden dürfen. Dieses Verbot gilt auch für einspurige Fahrzeuge. Demnach ist dort auch für Motorräder das Überholen anderer zweispurigen Fahrzeuge verboten!