Unterstützung für im Dienst verletzte Polizeibeamtin
Ostholstein: Archiv - 02.10.2025, 10.03 Uhr: Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds, Andreas Breitner, Minister a. D., hat der Polizeibeamtin Silke A. eine Zuwendung für eine Kur- und Betreuungsmaßnahme übergeben. Die Beamtin wurde von einer offenbar verwirrten Frau ins Gesicht getreten. Sie erlitt mehrere Brüche und war vier Monate dienstunfähig.Es war am 31. Juli 2024. Eine Polizeistreife wurde wegen einer angeblich verwirrten Frau zu einem Wohnmobilstellplatz in Scharbeutz gerufen. Dort trafen die Beamten auf eine damals 32-jährige – stark alkoholisierte – Frau. Die zweifache Mutter sollte aufgrund ihres Zustandes nun in den Polizeigewahrsam.
Während der Festnahme und des Verbringens ins Fahrzeug löste sie immer wieder den Gurt im Polizeifahrzeug. Plötzlich gelang es der Frau sogar, ihr Bein hochzuziehen und der Polizistin mit voller Wucht gezielt ins Gesicht zu treten. Die anderen Einsatzkräfte wurden bedroht und beleidigt.
Die heute 50-jährige Polizeibeamtin erlitt einen Jochbeinbruch, eine Kieferfraktur und weitere Verletzungen. Sie musste im Krankenhaus behandelt werden. Nach dieser Attacke war sie vier Monate dienstunfähig und spürt die Folgen noch heute.
Jetzt erhält die Polizeibeamtin für sich und ihren Mann einen siebentägigen Aufenthalt im Erzgebirge.
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e. V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten sowie deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.
"Wie in den Jahren zuvor ist festzustellen, dass der polizeiliche Alltag – Präsenzstreifen, Familienstreitigkeiten, Verkehrskontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen in Schleswig-Holstein – immer wieder Gefahren birgt", berichtet der Hilfsfonds. "1.180 Taten wurden im Jahr 2019 registriert, 2024 waren es 1.533 – 96 wurden davon von minderjährigen Tatverdächtigen begangen. Das bedeutet, dass es durchschnittlich jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als vier Übergriffe gegeben hat. An 441 Tagen waren Polizistinnen und Polizisten im vergangenen Jahr als Folge von Gewalteinwirkungen dienstunfähig."
Seit Bestehen hat dieser Fonds in über 360 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden über 320.000 Euro ausgekehrt.
Der Vorsitzende Andreas Breitner: "Wir sind uns im Klaren, dass unsere Unterstützung weder eine Verarbeitung des Erlebten noch eine Wiedergutmachung darstellt, sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität."
Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem Vorsitzenden Breitner, Minister a. D. Dr. Bernd Buchholz, Landrat Ingo Sander, Oliver Malchow, früherer Leitender Polizeidirektor, und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der GdP Schleswig-Holstein a. D.
Der Hilfsfonds verfügt über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie über von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängte Bußgelder und Geldstrafen.
Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet:
PSD Bank Nord eG
IBAN: DE26 2009 0900 3395 0146 00
BIC: GENODEF1P08
Die verletzte Beamtin bekam einen Gutschein für einen Urlaub im Erzgebirge überreicht. Foto: Thomas Gründemann
Text-Nummer: 175312 Autor: Hilfsfonds/red. vom 02.10.2025 um 10.03 Uhr
