In Lübeck Verurteilter ist flüchtig: Fahndung nach Kinderschänder
Lübeck: Archiv: Mit einem internationalen Haftbefehl fahnden die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Bezirkskriminalinspektion Lübeck nach dem 44 Jahre alten (...). Er ist rechtskräftig im Jahre 2023 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch das Landgericht Lübeck verurteilt worden. Zum Haftantritt ist er nicht erschienen, den Ermittlungen nach hat er sich ins Ausland abgesetzt.
Zur Erlangung weiterer Hinweise wird der Fall am 8. Oktober 2025 um 20:15 Uhr in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ ausgestrahlt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.
Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010-2013. (...) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt, um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen und umfangreiche Ermittlungen wurden eingeleitet. Diese ergaben, dass sich (...) nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat, um sich der Haft zu entziehen.
Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet.
Der vorliegenden Beschreibung nach ist (...).
(...) ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte „Bitcoin-Mining“ gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten, um seine Identität zu verschleiern.
Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung, aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie gegebenenfalls zu alternativen Personalien.
Während der Fernsehübertragung wird bei der Polizeidirektion Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden.
Anmerkung der Redaktion:
Der Flüchtige wurde festgenommen. Weitere Hinweise sind nicht mehr notwendig.
Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010-2013. (...) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt, um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen und umfangreiche Ermittlungen wurden eingeleitet. Diese ergaben, dass sich (...) nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat, um sich der Haft zu entziehen.
Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet.
Der vorliegenden Beschreibung nach ist (...).
(...) ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte „Bitcoin-Mining“ gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten, um seine Identität zu verschleiern.
Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung, aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie gegebenenfalls zu alternativen Personalien.
Während der Fernsehübertragung wird bei der Polizeidirektion Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden.
Anmerkung der Redaktion:
Der Flüchtige wurde festgenommen. Weitere Hinweise sind nicht mehr notwendig.
Kommentare zu diesem Text (17):
Micha
schrieb am 7.10.2025 11.38 Uhr:
Moin,
das ist nur in Deutschland möglich!!
Autofreund
schrieb am 7.10.2025 11.58 Uhr:
@ Micha
Das ist hier nicht nur möglich. Das wird hier gefördert...
Wie sonst kann man so jemanden nach der Verurteilung auf freien Fuß setzen und hoffen, dass der zum Strafantritt auf der Matte steht, um sich für 5 Jahre einlochen zu lassen?
Oliver
schrieb am 7.10.2025 12.53 Uhr:
Alleine, dass es für mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes NUR 5 Jahre gibt ist schon die erste Frechheit.
Du kannst mit allem davonkommen, nur wehe du betrügst den Staat um Steuern, dann geht alles blitzschnell.
Ich
schrieb am 7.10.2025 13.05 Uhr:
Nur 5 Jahre Haft für einen mehrfach sexuellen Missbrauch an einem Kind?!Unglaublich. Und nach der Verurteilung kam er nicht sofort in Haft!? Irgendwas stimmt hier nicht.
Idefixkimba
schrieb am 7.10.2025 13.33 Uhr:
So ein gefährlicher Mensch wird verurteilt und darf 2 Jahre frei herumlaufen....unfassbar 😡 und, natürlich tritt er pünktlich die Haftstrafe an....wer hat da an Märchen geglaubt???
Und wer sein Knöllchen nicht zahlt,wird fest genommen und direkt in's Gefängnis verbracht 😅😅.
Walgemar Waldner
schrieb am 7.10.2025 14.18 Uhr:
Lese ich das richtig?
Er wird am 03.07.2023 verurteilt und im Jahr 2025 soll er in Haft?
Als Vater von Kindern läuft es mir kalt den Rücken runter. Er hätte SOFORT nach dem Gerichtsverfahren eingesperrt werden sollen. Schämt euch Justiz!
Chandler Bing
schrieb am 7.10.2025 16.04 Uhr:
Kinder und Jugendliche sind wohl im Gesetz Freiwild. Warum werden solche (...) nicht sofort eingesperrt? Dass weiß nur unsere Justiz.
totzi
schrieb am 7.10.2025 16.11 Uhr:
Das ist die Quittung für die dümmlichste Justiz aller Länder im besten Deutschland aller Zeiten
Hans Dampf
schrieb am 7.10.2025 16.13 Uhr:
@Idefixkimba
Das mit den Knöllchen können Sie dem Weihnachtsmann erzählen.
gordon zöllner
schrieb am 7.10.2025 19.39 Uhr:
Deutschland schafft sich ab
nolli
schrieb am 7.10.2025 23.35 Uhr:
Die ganze Welt lacht wohl schon über uns.
falscher Hase
schrieb am 8.10.2025 2.40 Uhr:
Kann mich dem Kommentar von Totzi nur anschließen.
Auch noch faszinierend:
"Der vorliegenden Beschreibung nach ist Christo Stoyanov circa 170 cm groß"
Der Mann stand also hier vor Gericht, wurde wegen einer schweren Gewalttat verurteilt, und die Justiz weiß noch nicht mal genau, wie groß der Typ ist ?
Einfach nur komplettes Behördenversagen, leider inzwischen der Standard anstatt die Ausnahme.
paule
schrieb am 8.10.2025 9.38 Uhr:
Glückwunsch Vater Staat. Man kann nur noch (...).
Die nächste Wahl kommt bestimmt.
Jean Pierre Hintze
schrieb am 8.10.2025 11.54 Uhr:
@ gordon zöllner:
Deutschland hat sich schon abgeschafft. Gegenwärtig wird nur noch abgewickelt.
Chandler Bing
schrieb am 8.10.2025 15.58 Uhr:
Kinder und Jugendliche sind wohl im Gesetz Freiwild. Warum werden solche (...) nicht sofort eingesperrt? Dass weiß nur unsere Justiz.
Paulchen
schrieb am 8.10.2025 17.12 Uhr:
Er hat sich wahrscheinlich ins Ausland abgesetzt, vielleicht hat noch ein Flugticket bekommen.
Schade für die Entwicklung der Kinder, aber man sollte sie einschließen wenn es dunkel wird. 5 Jahre Haft für mehrfachen Kindesmissbrauch und darf vorher noch Urlaub machen, ohne sich wöchentlich zu melden oder den Reisepass einzubehalten.
Was ist los mit unseren Gerichten.
Fritze Bolle
schrieb am 8.10.2025 17.53 Uhr:
@ falscher Hase, ich gehe davon aus, dass der Mann erkennungsdienstlich erfasst und vermessen wurde.
Aber was nützt denn eine genaue Angabe im Fahndungsaufruf, z.B. 172 cm? Wenn Sie ihn sehen würden, wollten sie ihn auffordern stehen zu bleiben, um nachzumessen?
Ja, es ist in meinen Augen auch falsch, einen Mann mit diesem persönlichen Hintergrund bis zum Haftantritt auf freien Fuß zu setzen.