Sonderschulden: So investiert Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein: Archiv - 10.10.2025, 14.23 Uhr: Der Bund hat ein großes Schuldenpaket beschlossen, das auch Ländern und Kommunen helfen soll. Von den 3,4 Milliarden Euro, die Schleswig-Holstein erhält, sollen 2,1 Milliarden Euro an die Kommunen gegeben werden. Über die Verwendung der anderen Mittel wurde am Freitag informiert.Ministerpräsident Daniel Günther und Finanzministerin Silke Schneider haben bekannt gegeben, wie die Regierungskoalition die Mittel in Höhe von 3,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität verwenden will. Klar im Fokus stehen "wirtschaftliches Wachstum, Klimaschutz, Sicherheit und der gesellschaftliche Zusammenhalt – für ein starkes, zukunftsgerichtetes Schleswig-Holstein."
Dem Land selbst verbleiben rund 1,3 Milliarden Euro (37,5 Prozent), davon fließen wiederum rund 280 Millionen Euro (21,8 Prozent) in den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Kommunen. Auch darauf hatten Land und Kommunen sich im Juni verständigt. Alle weiteren Mittel fließen prioritär in zusätzliche, bislang nicht finanzierte Projekte – insbesondere in Projekte, die Schleswig-Holstein bis 2030 realisieren will.
550 Millionen Euro (42,7 Prozent) fließen in den Bereich Verkehrsinfrastruktur:
• 200 Millionen Euro in die Sanierung von Landesstraßen (inkl. begleitende Radwege)
• 200 Millionen Euro in die Schieneninfrastruktur – unter anderem für die neue AKN-Station Henstedt-Ulzburg West, Planung von Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Neumünster – Bad Oldesloe und Infrastrukturanpassungen für das Flügelkonzept Jübek – Flensburg
• 140 Millionen Euro in die Sanierung der Häfen – unter anderem für landesfinanzierte Maßnahmen in Kiel, Lübeck, Brunsbüttel und Hörnum
• 10 Millionen Euro in die Radwege
200 Millionen Euro (15,5 Prozent) werden für die Modernisierung und den Bau von Krankenhäusern zusätzlich zur bisher geplanten Krankenhausinvestitionsfinanzierung und den weiteren Mitteln aus dem Krankenhaustransformationsfonds bereitgestellt.
121 Millionen Euro (9,4 Prozent) fließen den Bereichen Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung zu:
• 30 Millionen Euro in die Sanierung von Landesliegenschaften (zur weiteren Beschleunigung der Transformation auf klimaneutrale Gebäude)
• 21 Millionen Euro für die energetische Sanierung der sozialen Infrastruktur, beispielsweise soziale Einrichtungen
• 10 Millionen Euro für die Ausfinanzierung des Landesanteils für den Bau des Schöpfwerks Brunsbüttel
• 30 Millionen Euro für Küsten- und Hochwasserschutz und Klimaanpassung Ostsee
• 30 Millionen Euro für weitere Klimaschutzmaßnahmen
100 Millionen Euro (7,8 Prozent) sind für die Soziale Infrastruktur vorgesehen:
• 30 Millionen Euro für Frauenhäuser, um den Ausbau des Hilfe- und Unterstützungssystems zu fördern
• 25 Millionen Euro für die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen und energetischen Sanierungsmaßnahmen in Stätten der Jugendarbeit
• 25 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung von Schwimmsportstätten
• 10 Millionen Euro für den Ausbau von Wohnraum für Studierende und Auszubildende
• 10 Millionen Euro für Einrichtungen der nationalen Minderheiten in Schleswig-Holstein, beispielsweise zur Förderung der energetischen Sanierung von Liegenschaften wie Schulen, Kindergärten und Gemeinschaftshäuser
36 Millionen Euro (2,8 Prozent) für den Bevölkerungsschutz – u.a. für
• Aufbau eines Zentrums für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung in Kiel
• Erweiterung und Weiterentwicklung der Landesfeuerwehrschule in eine Akademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung
Für den Fall, dass der Bund in gesonderten Programmen Investitionsmittel für die genannten Bereiche bereitstellt, sollen diese vorrangig eingesetzt werden – der Landesanteil am Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität würde entsprechend entlastet. Der Landtag wird über die jeweils umzusetzenden Infrastrukturprojekte mit Verabschiedung der Haushalte beschließen. Die Landesregierung wird dem Parlament zahlreiche Maßnahmen bereits mit der Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2026 zur Entscheidung vorlegen.
Der Bundestag hat in dieser Woche das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 17. Oktober 2025 abschließend mit dem Gesetz befassen. Parallel dazu wird die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern finalisiert, die weitere Bedingungen für den Mittelabruf sowie die Berichts- und Kontrollpflichten regelt. Dabei setzt sich das Land Schleswig-Holstein in den Verhandlungen für einen möglichst bürokratiearmen Prozess ein.

Das Land wird 200 Millionen Euro zusätzlich in die Landesstraßen investieren.
Text-Nummer: 175532 Autor: Stk./red. vom 10.10.2025 um 14.23 Uhr
