Mietspiegel: Haushalte müssen Fragebögen ausfüllen

Lübeck: Mit Einführung des Mietspiegelreformgesetzes ist die Hansestadt verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. Vermieter und Mieter sind zur Auskunft verpflichtet. Das Institut „Fub Iges Wohnen+Immobilient+Umwelt GMBH“ ist mit der Erstellung des Lübecker Mietspiegels beauftragt. Seit dem 27. Oktober 2025 werden die Befragungsunterlagen an Haushalte versendet.

Alle Teilnehmer bittet die Verwaltung herzlich, die Fragebögen auszufüllen und die Interviews durch Teilnahmebereitschaft zu unterstützen. "Nur durch eine hohe Beteiligung und Mithilfe wird eine repräsentative Abbildung des Lübecker Mietgefüges erst möglich", heißt es dazu in einer Mitteilung.

Ausführliche Informationen zum Mietspiegel sowie zur Datenerhebung sind online abrufbar unter www.luebeck.de.

Hintergrund:
Der Lübecker Mietspiegel ist seit Jahren ein rechtssicheres Instrument und gibt den Lübecker Bürgern einen wissenschaftlich abgesicherten Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in der Stadt. In der Praxis hat sich der Lübecker Mietspiegel seit Jahren bewährt und für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt der Stadt gesorgt. Teilnehmer tragen entscheidend zum Erfolg des neuen Mietspiegels und der damit verbundenen Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt bei.

Wie auch in den Vorjahren wird die Erstellung des Mietspiegels durch den Arbeitskreis Mietspiegel begleitet. Darin wirken unter anderem die Bezirksarbeitsgemeinschaft Süd-Ost im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V., der Deutsche Mieterbund, der Mieterverein Lübeck e. V. Gutachterausschuss für Grundstückswerte, der Haus- und Grundbesitzerverein Lübeck e. V. (Haus und Grund), der Bereich Logistik, Statistik und Wahlen der Hansestadt Lübeck sowie der Datenschutz der Hansestadt Lübeck mit. Zu den Sitzungen werden alle in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, der Behindertenbeauftragte sowie der Seniorenbeirat eingeladen.

Mit Einführung des Mietspiegelreformgesetzes ist die Hansestadt verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. Vermieter und Mieter sind zur Auskunft verpflichtet. Foto: HL

Mit Einführung des Mietspiegelreformgesetzes ist die Hansestadt verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. Vermieter und Mieter sind zur Auskunft verpflichtet. Foto: HL


Text-Nummer: 175831   Autor: Presseamt/red.   vom 27.10.2025 um 15.57 Uhr

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