Hauptbahnhof: Waffen, Messer und Betäubungsmittel sichergestellt

Lübeck - St. Lorenz Süd: Am Dienstagnachmittag (04.11.2025) führten Einsatzkräfte des 2. Polizeireviers Lübeck, der Bundespolizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes am Lübecker Hauptbahnhof eine erneute Schwerpunktkontrolle zur Durchsetzung des Verbots von Waffen und Messern im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr durch. Gegen mehrere Personen wurden Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet.

Bild ergänzt Text

Zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr überprüften die Beamten circa 70 Personen am Hauptbahnhof in Lübeck. Bei den Kontrollen fanden die Einsatzkräfte sieben Messer, einen Schlagring, einen Teleskopschlagstock und ein Pfefferspray.

Weiterhin wurden zwei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (Kokain, Amphetamin), zwei nach dem Arzneimittelgesetz, ein Hausfriedensbruch und ein Erschleichen von Leistungen festgestellt. Zwei weitere Verstöße wurden nach dem Tabakerzeugnisgesetz (unerlaubte Vapes) sowie ein Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz registriert.

Die Beamten leiteten entsprechende Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren ein.

Zudem waren zwei Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben und ein offener Haftbefehl konnte vollstreckt werden.

Die Waffen, Messer, Betäubungsmittel und Vapes wurden sichergestellt.

Die Polizei wird auch in Zukunft Kontrollen dieser Art durchführen, um das geltende Waffenverbot durchzusetzen.

Sichergestellte Gegenstände und Betäubungsmittel. Fotos: Bundespolizei

Sichergestellte Gegenstände und Betäubungsmittel. Fotos: Bundespolizei


Text-Nummer: 176000   Autor: Polizei/red.   vom 05.11.2025 um 12.08 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.

Text kommentieren.


Kommentare zu diesem Text:

Oliver

schrieb am 05.11.2025 um 12.55 Uhr:
Innerhalb von drei Stunden sieben Messer, die in Zügen zur Gefahr hätten werden können. Und dann kontrolliert man wieder nur für drei Stunden?

Man braucht mehr Kontrollen, man sieht doch, dass sich keiner an ein Messerverbot hält!

Kenner der Materie

schrieb am 05.11.2025 um 14.47 Uhr:
Lieber Oliver, stelle doch du dich zur Verfügung in Zügen und am Bahnhof diese Anordnung durchzusetzen wenn es dir so nicht reicht.Vielleicht wirst du dann auch deine Angst los von irgend jemandem angegriffen zu werden.Viel Glück.

Paula

schrieb am 05.11.2025 um 15.28 Uhr:
zum 1. Kommentar
„keiner hält sich an das Messerverbot“

Hauptsache man hat was zu meckern und scheut sich nicht zu verallgemeinern.

Pascal 36

schrieb am 05.11.2025 um 16.12 Uhr:
Sehr gute Arbeit und immer weiter so.
Hoffentlich macht sich die Arbeit von den Polizeibeamten beazahlt und werden nicht ständig von den Richtern wieder frei gelassen. Sowas gehört weggespeert! Ja genau SOWAS!

ExPope

schrieb am 05.11.2025 um 16.38 Uhr:
Die Fahrgäste sind in Lübeck Hbf mit den Gegenständen angekommen. Ist es möglich die Kontrollen vor dem Besteigen des Zuges durchzuführen, also zum Beispiel in Hamburg Hbf, oder Bad Oldesloe? Die Gefahr lauert im Zug. Kriminalität findet in Lübeck statt, und danach geht es schnell wieder zurück nach HH. Geschäfts Idee ist die: Messer in der Nähe vom Bahnhof verkaufen. So wie in Hamburg.

Andrew

schrieb am 05.11.2025 um 16.39 Uhr:
@Kenner der Materie

Seit wann haben Zivilpersonen ien verantwortung gegen Waffen und Kriminalität vorzugehen. Dir scheint nicht klar zu sein, wie die Gewalteinteilung in Deutschland funktioniert.Wir zahlen Steuern und zwar nicht wenig, damit diese Exekutive ihre Aufgaben wahrnimmt.

Übrigens: Kannst Du mir nicht meine Post bringen, oder meinem Nachbarn wegen zu schnellem Fahren eine Strafe geben?

horsthupe

schrieb am 05.11.2025 um 18.39 Uhr:
@Oliver, @Pascal36, @ExPope
Sie:
"Innerhalb von drei Stunden sieben Messer, die in Zügen zur Gefahr hätten werden können."
"Sowas gehört weggespeert! Ja genau SOWAS!"
"Die Gefahr lauert im Zug"

Bei Ihnen hat die Panikmache aber ganz schön gegriffen.

Und zur gleichen Zeit waren MEHR Regenschirme vorhanden, mit denen man hätte andere schlagen können. Zur gleichen Zeit waren MEHR Handtaschen dabei, die als Schlaginstrument (Gewicht im inneren mit flexiblen Griff, vergl. Totschläger) hätten benutzt werden können. Die Stichwerkzeuge (Haarnadeln) sind ebenso gegenwärtig. Es waren diverse Würgeuntensilien da (Schals, Tragegurte von Taschen, Schnürsenkel etc.)

Man, müssen Sie sich sicher gefühlt haben, als einem braven Bürger das kleine Taschenmesser abgenommen wurde. Oder die 2,5 cm Klinge am Schlüsselanhänger.

Das den Menschen aber Grundrechte aberkannt werden, nämlich nur bei vorliegendem erhärteten Verdacht die per GG geschütze Perönlichkeit zu mißachten und Gewalt auszuüben, ist Ihnen egal, oder wie?

Vielleicht gab es nach der NS-Zeit ja Gründe die entsprechenden Gesetze im GG zu schreiben (Schutz der Persönlichkeit, etc.).

Fassungsloser

schrieb am 05.11.2025 um 18.54 Uhr:
An alle Kommentatoren hier, die "Gefahr" ist in euren Köpfen und überall um uns herum.Albern also nur in Bus und Bahn und Terminals zu glauben angegriffen werden zu können und deshalb da zu komtrollieren.Es muß sich etwas ändern unter den Menschen, weg mit Hass und Boßheit und Neid und Zwietracht!Fangt wieder an einander zu vertrauen , seid Ehrlich und Aufrichtig zueinander und hört auf euch von Politik, Glaube, Aussehn oder Geschlecht und Orientierung verunsichern zu lassen.Was wir brauchen ist in uns.LIEBE.

Karlchen

schrieb am 05.11.2025 um 19.06 Uhr:
@horsthupe


Ach, im GG steht , daß jeder mit Messern oder Macheten bewaffnet sein darf und das zu jeder Tages-und Nachtzeit und an jedem Ort?

"Wirr ist das Volk" sagte mal ein bekannter Dichter.

horsthupe

schrieb am 07.11.2025 um 19.39 Uhr:
@Karlchen

Es tut mir für Sie leid, aber Ihr Kommentar zeigt deutlich, daß Sie leider wenig Ahnung von diesem Thema haben, da Sie grundsätzlich zwei Sachen verknüpfen, die getrennt sind.

Allgemeine Messer sind Werkzeuge und KEINE WAFFEN !

Es gibt sehr wenige Ausnahmen, bei denen das Messer zu den Waffen gezählt wird.
Z.B. spezielle Kampfmesser, die nur dazu gebaut wurden, um Wundkanäle zu reißen, um zu töten. Oder ein zweiseitig geschliffener Dolch, der nur fürs Stechen entworfen ist.
Alle "normalen" Messer sind Werkzeuge und eben keine Waffen.

Ein Messer wird erst zu einer Waffe, wenn es als Waffe eingesetzt wird, also ab dem Moment, in dem es zum Angriff oder Verteidigung verwendet wird. Bis dahin nicht.

Dies gilt übr. für ALLE GEGENSTÄNDE. Ein Ziegelstein ist zum Bauen da. Wenn Sie im Baumarkt Ziegelsteine kaufen, kaufen Sie keine Waffen.
Wenn Sie aber jemanden einen solchen Ziegelstein auf den Kopf schlagen, haben Sie in diesem Moment aus dem Gebrauchsgegenstand eine Waffe gemacht, bzw. diesen Gebrauchsgegenstand als Waffe benutzt.
Das gleiche gilt für Ihren Regenschirm, Bleistift, Schlüsselbund, Stuhl, Tennisschläger, eben alles.

Zum GG:
Ja, Sie dürfen zur jeder Zeit und überall alle möglichen Gegenstände haben, sofern Sie nicht explizit verboten sind, bzw. nur an bestimmten Orten verboten sind.

Sie haben selber das Bsp. Messer und Macheten aufgeführt.
Und dort sehen Sie auch den Irrsinn im Waffengesetz, was DRINGENST überholt werden muß.
Die Machete ist per Definition ein Gartenwerkzeug.
Ein Taschenmesser ist per Definition ein klappbares Messer.
Jetzt lesen Sie bitte im WaffG den Abschitt Fernverkehr und Sie werden sehen, daß Sie die große Machete 60cm, 80cm, egal, ohne Probleme mitnehmen können, während Ihr kleiner 3cm Schweizer Schlüsselanhänger eingezogen wird und Sie überdies noch dafür eine Anzeige bekommen.

Wie beurteilen Sie denn die Situation im Restaurant?
Sie sind im Steakhaus, um Sie herum 5 Tische mit jeweils mehren Personen, die alle gerade ein feststehendes scharfes Messer mit Wellenschliff in der Hand haben.
Haben die sich jetzt alle bewaffnet?
Wie schützen Sie sich jetzt?
Welche Panik kommt auf?
Es könnten ja jetzt mehrere Personen über Sie herfallen.
Können Sie da in Ruhe essen?
Bei dieser Gefahrenlage?
Ja, da fühlt man sich gleich sicherer, wenn man weiß, daß diesen Personen ihr Schlüsselanhänger mit Anzeige entzogen wurde.

Karlchen B.

schrieb am 10.11.2025 um 18.27 Uhr:
@horsthupe (schrieb am 07.11.2025 um 19.39 Uhr:
@KarlchenEs tut mir für Sie leid, aber Ihr Kommentar zeigt deutlich, daß Sie leider wenig Ahnung von diesem Thema haben, da Sie grundsätzlich zwei Sachen verknüpfen, die getrennt sind.Allgemeine Messer sind Werkzeuge und KEINE WAFFEN)


Und Ihr Kommentar zeigt deutlich , daß Sie nicht wissen, daß in Deutschland die KLINGENLÄNGE entscheidend ist und nicht die reinen BEGRIFFE .

Zum Rest Ihre dürftigen Äußerungen ohne den Sachverhhalt zu treffen , ist nur zu sagen: *Thema verfehlt, da auf dem Stand von 1980*

Nolan

schrieb am 10.11.2025 um 21.25 Uhr:
@horsthupe

"Allgemeine Messer sind Werkzeuge und KEINE WAFFEN !"

Irrelevant..

"Jetzt lesen Sie bitte im WaffG den Abschitt Fernverkehr und Sie werden sehen, daß Sie die große Machete 60cm, 80cm, egal, ohne Probleme mitnehmen können, während Ihr kleiner 3cm Schweizer Schlüsselanhänger eingezogen wird und Sie überdies noch dafür eine Anzeige bekommen."

..denn der § 42b WaffG besagt:

(1) Es ist verboten,

1. Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder
2. Messer

in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs und in seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenfernverkehrs, insbesondere Gebäuden und Haltepunkten, zu führen, soweit nicht eine Rechtsverordnung nach Absatz 2 besteht.

Das macht ihre Aussage "XYZ Messer sind KEINE WWAFFEN!" zunichte, da AUCH MESSER !!! im allgemeinen Verboten sind. Es heißt ja schließlich u. a. auch: Waffen- und Messerverbotszone!

Wie kann man das nicht verstehen?

Es heißt weder 'Waffen- und Regenschirmverbotszone' noch 'Waffen- und Handtaschenverbotszone' oder sonst was ihnen einfällt.

Und die Machete ist sowohl ein Werkzeug als auch ein Messer (mit feststehender Klinge über 12cm).

"Und zur gleichen Zeit waren MEHR Regenschirme vorhanden, mit denen man hätte andere schlagen können. Zur gleichen Zeit waren MEHR Handtaschen dabei, die als Schlaginstrument (Gewicht im inneren mit flexiblen Griff, vergl. Totschläger) hätten benutzt werden können. Die Stichwerkzeuge (Haarnadeln) sind ebenso gegenwärtig. Es waren diverse Würgeuntensilien da (Schals, Tragegurte von Taschen, Schnürsenkel etc.)"

Ja, schon komisch, dass man dann bei Überfällen und Gewalttaten meistens von Messern die Rede ist und nicht von Regenschirmen, Handtaschen, Haarnadeln, Schals, Schnürsenkel usw..

Ich bin gespannt, ob sie selber dahinter kommen warum das so ist.

Also, mal ganz ehrlich:

Ihre Kommentare lesen häufiger so, als hätte die DDR bei ihnen tiefe Spuren hinterlassen, die vielleicht mal fachärztlich aufgearbeitet werden sollten.